Rechnung vom Finanzberater

Hallo Zusammen,

meine Frau und Ich wollten uns vor kurzem ein Haus kaufen. Von dem Makler wurde uns ein Finanzberater empfohlen, mit dem dieser schon seit längerer Zeit schafft. Bei dem Erstgespräch mit dem Finanzberater meinte dieser, wir müssten für seine Arbeit 500 Euro zahlen, jedoch nur wenn wir eine Finanzierung über ihn abschließen. Knapp 10 Tage später brachte uns der Berater dann 2 Angebote, die wir uns anschauen konnten, beide Finanzierungen hätten funktioniert. Am Tag darauf habe ich dann von meinem Arbeitgeber erfahren dass wir in absehbarer Zeit Kurzarbeit machen müssten. Darauf habe ich natürlich dem Berater angerufen und ihm gesagt das aus der Finanzierung nichts wird. Heute war der Berater bei uns zuhause und brachte uns unsere Unterlagen ( Lohnbescheide, Versicherungen, Bausparverträge usw.) und meinte er schicke uns eine Rechnung zu, über die 500 Euro. Nach langem diskutieren ist dieser dann leicht säuerlich gegangen und beharrt auf die Rechnung. Ist das denn rechtens?? Immerhin mussten meine Frau und ich keine einzige Unterschrift tätigen, weder für einen Vertrag oder eine Gehaltsregelung. Müssen wir diese Rechnung bezahlen, obwohl kein Vertrag oder eine Regelung besteht??

MFG Molovin

Hallo , entschuldige bitte , da bin ich überfragt ! MfG

Hallo,
es handelt sich um ein Vermittlungsgeschäft. Die Rechnung müßt Ihr, wenn ihr wirklich keine Vereinbarung unterschrieben habt nicht zahlen. Solltet Ihr noch einmal beabsichtigen eine Baufinanzierung abzuschließen, so laßt die Finger von diesen Beratern. Eine Baufinanzierung könnt Ihr auch selber über Banken abschließen. Auch die Kosten eines Maklers sind kaum berechtigt, wenn möglich selbst kümmern und auch diese Kosten einsparen.
Grüße
Paulroster

Hallo Molovin,
wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, arbeitet der Finanzberater auf Erfolgsbasis, daß heißt erst wenn Sie für eines der Finanzierungsangebote auch einen Finanzierungsvertrag geschlossen hätte würden die 500,00 € fällig werden.Wobei diese Art der Honorarzahlung nicht üblich ist! Ein Finanzberater wird in aller Regel von den Banken und Versicherungen durch Provision oder Marge bezahlt, deren Produkte er vermittelt aber niemals direkt vom Kunden. Sollte er Ihnen eine Rechnung schicken widersprechen Sie dieser mit dem Hinweis, das kein Vertrag zustande gekommen ist.
MfG gotte

Ich nix wissen

vielen dank für ihre antwort. das hatte ich mir auch gedacht, da wie gesagt nichts von uns unterschrieben wurde. und mit nichts meine ich wirklich keine einzige unterschrift. ich hoffe mal dass ihre antwort meine frau etwas beruhigen kann, sie macht sich deswegen echt nen kopf :smile:

Hallo molovin,

die Frage ist ja ob er schon seine Beratende Tätigkeit damit ausgeführt hat, Ihnen zu sagen welche Möglichkeiten es gibt. Ähnlich ist es ja auch bei einem Anwalt, die Erstberatung ist auch nicht Kostenfrei und dort wird auch erst etwas unterschrieben, wenn der Anwalt den Fall übernehmen soll.
Allerdings ist die Sache doch etwas kurios, da Sie einerseits etwas zahlen sollen, wiederum aber nicht wenn Sie etwas von ihn kaufen.
Sie sollten sich in diesem Falle doch anwaltlich beraten lassen, manschmal reicht nur ein schreiben von einem Anwalt und auf undurchsichtige Forderungen werden verzichtet.

Hallo Molovin,
grundsätzlich kann so ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden, er bedarf nicht der Schriftform. Allerdings ist dann immer das Problem, dass im Streitfall kaum bewiesen werden kann, welche Absprachen getroffen wurden. Hier könnte der Vorteil darin bestehen, dass der Finanzberater allein mit dir und deiner Frau verhandelt hat und ihr beide gegen ihn bezeugen könnt, dass die Vergütung nur für den Fall des Zustandekommens zu zahlen ist.
Im Übrigen finde ich es unüblich, dass ihr den Finanzberater bezahlen sollt, denn normalerweise bekommt der seine Provision von den banken, denen er die Kunden vermittelt.
Gruß florestino

Ich möchte meinen, dass auch mündliche Verträge rechtsgültig sind, zumal hier ja vom Finanzberater bereits Arbeit geleistet wurde.
Beweisen kann er dies anhand der Kopien Ihrer Unterlagen und anhand seiner individuellen Finanzierungsvorschläge - ansonsten wäre es evtl. schwer für ihn, sein Honorar einzuklagen.
Allerdings bestand ja eine Nebenabrede, die ebenfalls Bestandteil dieses mündlichen Vetrages war: Wenn Sie keine Finanzierung über ihn abschließen, müssen Sie nichts zahlen.
Letztendlich steht hier Aussage gegen Aussage - seine Arbeit hingegen kann er beweisen.
Interessant ist hier auch die Honorarhöhe: Ohne mich diesbezüglich auszukennen, erscheint mir 500€ recht viel Geld für die benannte Leistung.

An Ihrer Stelle würde ich einen Termin bei der Rechtsberatung Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale machen, um sicher zu gehen!

Und der Ausgang des Ganzen würde mich auch interessieren!

Viel Erfolg!!!

Hallo,
es tut mir leid,dass aus eurem Traum nun nichts wird. Vorerst zumindest. Der Finanzberater hat eine Leistung erbracht, für die er von Euch beauftragt wurde.Nicht alle Verträge bedürfen der Schriftforn.Dafür, dass sich die Umstände geändert haben , kann er nichts. Ob diese Leistung aber mit 500€ pauschal zu vergüten ist,ist eine andere Frage. An eurer Stelle würde ich mit ihm sprechen und einen anderen Betrag aushandeln.
Finanzierungen zu erstellen, ist keine große Sache.

Mir fällt da noch jemand ein, den ich Fragen könnte, was das übliche Honorar ist. Soll ich weiter machen, oder ist euch diese Antwort genug?
LG. Appaloosa

Na ja, der Mann hat gearbeitet und seine mündlich vereinbarte Leistung erbracht. Dafür, dass sich ihre lebensumstände geändert haben kann der Berater nichts. Da sie einen Vertrag geschlossen haben (auch mündliche Verträge sind bindend) , sehe ich klar ihre Pflicht. die erbrachte Leistung zu bezahlen.

Hallo Molovin,
ich bin kein Finanzberater aber ich würde behaupten wenn es heißt >500 EUR bezahlen wenn eine Finanzierung zustande kommt

Hallo Appaloosa,

es würde uns schon interessieren wieviel denn das übliche honorar wäre. klar ist zwischen uns ein mündlicher vertrag entstanden, jedoch hieß es auf mehreres nachfragen dass wir nur zahlen müssten, wenn wir einen kredit über ihn abschließen. und somit is das ja auch vertragsbestandteil, oder nicht? und meine frau kann dies ja bezeugen.

MFG

Hallo,
die Sorgen kann ich verstehen, aber ein Finanzberater kocht auch bloß mit Wasser! Ich weis das daß ein blöder Spruch ist, aber er, der Finanzberater, liegt in der Beweispflicht! Wenn der von Ihnen Geld haben will, muß er auch beweisen, daß er es sich verdient hat und solange müssen Sie beide hart bleiben und immer widersprechen! Widersprüche kosten kein Geld!!!
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung!
MfG gotte

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LG Appaloosa

Da gebe ich ihnen Recht, nur war auch bestandteil des mündlichen Vertrages das wir nur zahlen müssen, wenn eine Finanzierung zustande kommt. Und das ist ja nicht der Fall, oder liege ich da falsch?

Hallo Molovin,

bitte entschuldigen Sie die längere Verzögerung, aber ich konnte hier längere Zeit nicht herein und war auch obendrein noch erkältet.

Nun zu Ihrer Frage:

Ich würde gerne wissen, ob Sie vielleicht im Vorfeld mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen haben, in der evtl. die Beratung über den Finanzberater Gegenstand war. Und: Haben Sie DIREKT diesen Finanzberater bezüglich der Beratung kontaktiert oder Ihr Makler? Dann könnte es auch der Fall sein, dass Ihr Makler für die Tätigkeit des Beraters aufkommen muss. Eine gute Sache in diesem Fall ist, dass Sie keine Unterschrift geleistet haben. Damit verlieren die Angelegenheiten an Verbindlichkeit.

Alles in allem gehe ich einmal nicht von einer Zahlungspflicht Ihrerseits aus.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Dienstagabend.

Mit freundlichen Grüßen

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