Rechnung vom Lohn einbehalten

Folgende Situation. Vor etwa 6 Wochen wurde meine Freundin von meinem Arbeitgeber (Autohaus) mit ihrem Wagen abgeschleppt. Anschließend wurde ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert (460€)
Der Werkstattauftrag genau wie das Fahrzeug lief nicht auf mich sondern auf Ihren Namen.

Heute als mein Lohn (eine woche zu spät) gekommen ist hat mein AG mir diese Summe einfach vom Gehalt abgezogen ohne mich in kenntnis darüber zu setzen.

Als zweites zog er mir noch 120 euro ab weil ich vor ein paar wochen mit seinem Privatem fahrzeug auf dem Firmengelände ihm einen Kratzer in die hintere Stoßstange gefahren habe. Das seien laut seiner aussage die Lackierkosten.

DARF er das ? oder ein Fall Fürs AG

Hallo der Kratzer ist ein Fall für die Versicherung . Für die Abschlepp -und Reparaturkosten muss eine Rechnung erstellt werden .
viele Grüße noro

Hallo1

Natürlich darf er das nicht einfach abziehen.

Die 120 € mögen noch nach Ankündigung möglich sein. Man müsste da aber den ganzen Vorgang kennen. Ob Du überhaupt haften müsstest !

Das mit dem Auto der Freundin geht gar nicht.
Aber auch hier muss es einen Vorgang geben, den wir nicht kennen.
Wer weiß was Du da angegeben hast und der Chef (auch irrtümlich) davon ausgegangen ist.

Willst du es mit deinem Chef verderben ? Dann fordere das Geld zurück. Dein gutes Recht.

Willst du es einfach haben, dann fordere es von der Freundin zurück. Die wird ja wohl zahlungskräftig und zahlungswillig sein !
Ob sie nun an Werkstatt oder an Dich zahlt sollte ihr egal sein !

Hach, wie ist es wieder mal kompliziert. :smile:

MfG
duck313

Mit dem Chef ist nichts mehr gut …Alkoholprobleme etc. ich warte nur noch auf die kündigung

natürlich kann ich es mir von meiner freundig geben lassen … es geht hier aber darum dass der immer macht was er will … und das geht so nicht .
was voran gegangen ist … dass ich oft nach der rechnung gefragt habe und sie nie erhalten habe und dannn plötzlich aus dem nichts lohnabzug habe

es gibt eine rechnung die mir aber nie ausgehändigt wurde

Hallo,

bei den Reparaturkosten ist es klar: Du bist nicht Schuldner, die hätten dir niemals abgezogen werden dürfen.
Bei den „Lackierkosten“ sehe ich zuerst mal das Problem, dass nur eine Forderung aufgerechnet werden kann, wenn diese auch besteht. Ist ja klar.
War das ein Fall von Arbeitnehmerhaftung? Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht. Und die Forderung hätte jawohl auch mal zuerst benannt werden dürfen, nicht pi-mal-Daumen.

Also:
Kleinen Brief an den Chef, dass er bitte den vollen Lohn zahlen solle.
„In der letzten Lohnabrechnung behielten sie 580€ ein. Davon 460€ für die Reparatur des Fahrzeugs JJ-ZZ 1234. Dieses Fahrzeug gehört mir nicht, ich bin weder Halter noch war ich der Auftraggeber der Reparatur. Bitte stellen Sie die Kosten dem Besitzer des Fahrzeugs in Rechnung. Weiterhin hielten Sie 120€ für Reparaturkosten Ihres Privat-PKWs ein. Ich bestreite, für diese Reparatur haften zu müssen, da mir allenfalls geringe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ich kann auch die Höhe der Forderung mangels Gutachten, Kostenvoranschlag oder Rechnung nicht nachvollziehen.
Bitte überweisen Sie mir den noch ausstehenden Betrag in Höhe von 580€ bis zum 05.10.17 auf das Ihnen bekannte Konto…“

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