Hallo,
ich habe heute eine Rechnung vom Notar erhalten, die für mich nicht ganz schlüssig ist.
Vor einigen Wochen habe ich mein Haus verkauft – die eingetragene Grundschuld wurde gelöscht (die Löschungsbewilligung wurde durch meine Bank über deren eigenen Notar beschafft). Die Notarkosten dafür habe ich bereits bezahlt, lediglich das Grundbuchamt hat noch keine Rechnung geschickt. Heute erhalte ich eine Rechnung des Notars vom Käufer – er berechnet mir nun eine Vollzugsgebühr §112 (Einholung Löschungsbewilligung) und eine Treuhandgebühr §113 (Übernahme Treuhandauftrag – für die Zahlung der offenen Grundschuld vom Kaufbetrag).
Ist es legitim, dass mir diese Kosten in Rechnung gestellt werden oder ist das eigentlich Käufersache? Mir war überhaupt nicht bewusst, dass ich diesem Notar noch zusätzliche Zahlungen leisten muss. Wie gesagt, die Löschungsbewilligung selbst wurde von einem ganz anderen Notar erstellt und bereits bezahlt – kann der Käufernotar mir jetzt also ein Einholung in Rechnung stellen? Der Betrag ist zudem höher als für die Bewilligung selbst.
Hoffe jemand hat da etwas mehr Durchblick und kann mir weiterhelfen. Danke!
Liebe Grüße