Servus,
das ist keine beliebige Sache, dafür gibt es eindeutige Regeln: Wenn Honorar und Fakturierung in Norwegischen Kronen, Kanadischen Dollar oder Türkischen Lira vereinbart ist, muss der Betrag auch in der Währung bezahlt werden, in der er fakturiert ist. Das Wechselkursrisiko liegt dann beim Leistungsempfänger, nicht beim Aussteller der Rechnung.
Eingebucht wird die Rechnung dann zum Tageskurs des Rechnungsdatums (nicht zum USt-Mittelkurs, der hier keine Rolle spielt). Geld, Brief, Mittelkurs oder der jeweils von der eigenen Bank angewendete Kurs ist egal, muss bloß einheitlich immer der gleiche Kurs angewendet werden, Bewertung zum Abschlussstichtag braucht unterjährig auch nicht weiter beachtet zu werden, das ist ein Thema extra.
Bei Zahlung wird die Überweisung in der vereinbarten Währung beauftragt.
Differenzen, die sich aus unterschiedlichen Wechselkursen bei Einbuchen und Zahlen der Rechnung ergeben, werden separat als Erträge/Aufwendungen aus Kursdifferenzen ausgewiesen.
Wenn das verwendete FiBu-System das nicht selber kann und diese Erträge / Aufwendungen bei jeder Zahlung in Fremdwährung manuell ausgerechnet und gebucht werden müssen, sollte das System ersetzt werden - die Zeit, die mit dieser manuellen Fummelei draufgeht, macht schnell den Preis einer professionellen FiBu-Anwendung bezahlt.
Schöne Grüße
MM