Rechnung von Privatkonto bezahlt, wie MwSt. zurück

Hallo Leute,

ich habe eine Rechnung für eine Unternehmensberatung (kfW Gründercoaching) von meinem Privatkonto bezahlt. Das Coaching allerdings ist ja Unternehmensgebunden, in meinem Falle eine GbR mit zwei Gesellschaftern (meine Wenigkeit und mein Kollege).

Wie muss der Vorgang nun aussehen, damit man die MwSt., immerhin gut 1000€ in der GbR geltend machen kann? Privateinlagen interessieren das Finanzamt ja eigentlich nicht und sie tauchen auch nicht in der EÜR auf, soweit ist mir das klar. Aber das sind in dem Fall ja tatsächliche Ausgaben mit einem MwSt. Anspruch.

Schonmal vielen Dank!

Hallo,

die Rechnung muss in der GbR gebucht werden. Die Rechnung muss dann von der GbRan das Privatkonto gezahlt werden. Allerdings muss klar sein, dass die GbR Umsatzsteuerabzugsberechtigt ist, dann geht die UST-Erstattung normal über die Umsatzsteuervoranmeldung

Das ist mir auch schon mal passiert, dass ich versehentlich eine Rechnung die an das Unternehmen gegangen ist, privat bezahlt habe. Ich habe einfach die Zahlung noch einmal angewiesen, aber nun von dem richtigen, dem Geschäftskonto und den Empfänger gebeten, mir nach Eingang der Doppelzahlung die erste Zahlung auf mein Privatkonto zurück zu erstatten. Das hat gut geklappt und dann war alles in Ordnung.
Hauptsache, die Rechnung lautet auch auf die Firma!!

Hallo,

sorry, bin nicht mehr so aktuell drin. Und eine fachlich nicht fundierte Antwort möchte ich nicht geben.

Hallo.

Leider verstößt Ihre Frage gegen FÀQ 1129, daher darf ich darauf nicht antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Freakgirl

Hallo,

geben Sie den Betrag mit in Ihrer Gewerbesteuererklärung an und die entsprechenden Nachweise, dass es sich um Ausgaben zum Unternehmen handelt.

Mfg.

Hallo,

die Kosten werden als Ausgabe mit Steuerschlüssel auf ein Aufwandskonto gebucht. Hier erscheint diese Ausgabe dann auch in der EÜR. Das es von privat kam ist unbedeutend bei der EÜR. Wenn keine doppelte Buchführungspflicht besteht, können diese Ausgaben auch auf einer Exceltabelle erfasst werden. Hier werden dann alle Einnahmen und alle Ausgaben erfasst. Unterm Strich erscheint dann ein Gewinn oder Verlust.

also, wenn man MwSt. zurück haben will, muss erstmal ein Antrag auf Vorsteuerabzugsberechtigung gestellt werden. Dann sollten auch bestimmt Umsatzhöhen erreicht werden. Wie Du schreibst, willst Du mit EÜR arbeiten. Wenn Ihr als Kleinunternehmer agiert, gibt es keinen Vorsteuerabzug. Die Anlage EÜR muss erst ab 17500,00 Euro abgegeben werden. Jedenfalls ist meiner Kenntnis nach der Vorsteuerabzug an eine ordentliche Buchhaltung (doppelte Buchführung, am besten mit einem Programm zu bewältigen.

Tja, das war´s.

Hallo
ich kann Dir keine sichere Auskunft geben, aber ich ziehe mal einen Vergleich zu Reisekosten: die kann ein Mitarbeiter auch privat vorstrecken und bekommt sie dann vom Arbeitgeber 1:1 erstattet; der wiederum kann die MwSt dann normalerweise wieder absetzen.
D.h. Du müsstet diese Rechnung bei Deinem Unternehmen einreichen und erstatten lassen.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Gruß
Voko

Hallo,
dem FA ist egal, wie du deine Rechnungen bezahlst. Kostenkonto/VSt gegen Bank oder Kostenkonto/VSt gegen Privateinlage. Muss nur nachvollziehbar sein. vg

Sorry, kann ich leider nicht helfen.
Viele Grüße!

Hallo!

Um die Mehrwertsteuer geltend zu machen ist es sch…egal wie die Rechnung bezahlt wurde.

Wenn Du die Rechung in Händen hälst und die Voraussetzungen des §15 UStG erfüllt sind (Formerfordernisse der Re., persönliche Voraussetzungen des Unternehmers) kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.

gruß

derschwede77

Einfach bezahlen und auf der Rechnung vermerken. Dann als Betriebsausgabe buchen

Korrekturbuchung veranlassen bzw. Betrag umbuchen, da betriebliche Veranlassung wohl klar zu sein scheint