Niemand - inklusive Dir - kann mit Sicherheit sagen, wie das damals abgelaufen ist. Das ist zehn Jahre her und vielleicht weiß auch Dein Bekannter nicht mehr genau, was er an wen mit welchem Inhalt geschickt hat.
Tatsache ist, dass die Telefonica einen vollstreckbaren Titel hat, der 30 Jahre gilt, d.h. die „normale“ Verjährung greift nicht und wenn jemand von GFKL spitz bekommt, dass der Schuldner jetzt wieder eine ladungsfähige Anschrift hat, dann kommt auch schnell der Gerichtsvollzieher und treibt die Forderung ein.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: GFKL kontaktieren und bezahlen oder den zehn Jahre alten Vorgang wieder aufmachen und nachweisen, dass die Kündigung vor zehn Jahren geschrieben und auch zugestellt wurde. Ich will nicht sagen, dass letzteres unmöglich ist, aber ich stelle mir das schwierig vor. Etwas zu bezahlen, obwohl man sich im Recht glaubt, ist ganz sicher total ätzend und fühlt sich nicht gut an, aber einen Schlussstrich unter die Sache ziehen zu können, ist sicherlich auch etwas wert.
Gruß
C.