Ein Bekannter ist nach 10 Jahren in Asien zurück nach Deutschland gekommen, wollte Wohnung mieten, hat deswegen Schufa Auskunft beantragt und dann festgestellt, dass dort eine Rechnung von Inkasso wegen Telefonica Germany aus Jahr 2014 als eine Forderung steht. Dazu steht immer zu Ende jedes Jahres die Info, dass er über die offene Forderung informiert wurde. Mein Bekannter sagt, er hat damals den Handyvertrag als Sondergründen = Umzug nach Asien - gekündigt, seitdem hat er nie was von Telefonica gehört - er wurde also nie informiert. Muss er das jetzt zahlen? Ist dass nicht verjährt, wenn er nachweislich nie Post oder E-Mail von Telefonica bekommen?
Der Anspruch ist wahrscheinlich verjährt. Die wahrscheinlichste Ausnahme: Der Anspruch wurde tituliert, entweder durch Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil.
Na dann sollte er doch eine Bestätigung haben und kann das nachweisen. Allerdings würde es mich wundern wenn ein Umzug als Sondergrund anerkannt wird.
Bei erfolgreicher Kündigung könnte das aber auch einfach die letzte Rechnung sein, die er dann nicht mehr bezahlt hat. Bei 10 Jahren dürfte das dann aber auch eine ordentliche Summe sein.
Wenn er der Telefonica seine neue Adresse nicht mitgeteilt hat, ist das sein Verschulden und damit sein Problem.
Die Kündigung eines Vertrags ist eine einseitige Willenserklärung. Ob sie wirksam ist oder nicht, hängt nicht von einer wie auch immer gearteten Bestätigung ab.
Was sind übrigens „Sondergründe“? Ich finde den Begriff im BGB nicht - hätte ihn in der Umgebung der §§ 313 und 314 BGB vermutet. Kann es sein, dass Du ihn erfunden hast?
Natürlich hängt eine wirksame Kündigung nicht von einer Bestätigung ab.
Ich weiß nicht wie das bei dir funktioniert aber wenn ich einen Vertrag kündige bekomme ich eine Antwort die bestätigt dass ich den Vertrag gekündigt habe oder mir mitteilt aus welchem Grund die Kündigung abgelehnt wird. Wenn mal keine Rückmeldung erfolgt, frage ich nach und bekomme sie. So weit es mir bekannt ist läuft das in meinem gesamten Bekanntenkreis auch nicht anders.
Wenn der Vertragspartner die Kündigung bestätigt hat, würde es mich doch sehr stark wundern wenn er sich später herausreden kann dass die Kündigung aber eigentlich gar nicht wirksam ist.
Das war das vom Fragesteller benutzte Wort und die meisten hier werden wohl verstehen was damit gemeint ist. Da du dir die Mühe mit den Gesetzestexten machst, könntest du uns aber auch einfach mitteilen wie der korrekte Begriff lautet oder sogar auf die Frage antworten.
Nein, das kann ich nicht, weil Du nicht beschreibst, was „Sondergründe“ bei einer Kündigung sein sollen.
Ich kann Dir aber erzählen, dass zu jeder Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses gehört, dass man außer dem Termin, zu dem man kündigt, immer die Formel „…, hilfsweise zum nächst möglichen Termin“ anhängt und dass man um eine Bestätigung der Kündigung und des Termins, zu dem sie wirksam ist, ausdrücklich bittet.
Ich versuchte nur, der ursprüngliche Formulierung von einer Ablehnung einer Kündigung einen Sinn zu verpassen. Und das war das einzige, was mir einfiel.
Der Zugang ist vielleicht erfolgt, ohne nachweisbar zu sein. Alles spekulativ. Es wäre schon gut, wenn uns der Fragensteller erzählen würde, ob die angeblichen Ansprüche tituliert wurden.
Mit Sondergründen war Sonderkündigungsrecht gemeint - dazu sollte auch zählen, wenn der Anbieter nach Umzug von Anschlussinhaber die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erfüllen kann.
Lassen wir mal die Kündigung für einen Moment außen vor. Wer da was geschrieben hat, lässt sich so schnell und vor allem hier nicht klären. Wichtiger ist die Frage, die nun schon mehrfach gestellt wurde, nämlich ob der Anspruch tituliert wurde. Die Frage ist deshalb wichtig, weil sich aus der Antwort etwas über eine mögliche Verjährung ableiten ließe.
Was sagt denn eigentlich Telefonica zu der Geschichte?
Das war früher mal so. Seit 1.12.2021 giltet die Novelle des Telekommuniktionsgesetzes, die in § 60 Abs 2 TKG bei Umzug an einen Wohnsitz, an dem die Leistung nicht angeboten wird, eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat vorsieht.
Wenn die Kündigung so verkehrt formuliert war, dass sie keine Auslegung im Sinn des richtigen Termins zuließ, kann eine Umdeutung in viele Richtungen möglich gewesen sein. Mit dem Wortlaut von dem Dings käme man weiter.
Als erstes vielen lieben Dank an alle hier in der Diskussion - interessante Meinungen. Ich bin kein Expert, ich kann nur sagen, dass Telefonica das Ganze bereits im 2014 an GFKL Collections GmbH & Co. übergeben hat. Nun heißt es, dass GFKL Schufa darüber informiert hat, dass eine Zahlungsstörung vorliegt und daher ein Abwicklungskonto existiert. Danach wurde die Fälligstellung ( Kündigung) zu einer Forderung gemeldet, Monat später tituliert. Zur Titulierung gehört doch auch Zustellung an den Schuldner, oder? Telefonica hat die Kündigung per Anschreiben über Post bekommen - mit dabei war die Bestätigung des Einsatzes mit Nennung des Gebiets, eine konkrete Anschrift existiert nicht, plus Kopie des Flugtickets. Auch wenn die Kündigung nicht anerkannt wurde, egal aus welchen Grund, hat Telefonica nachweißlich gewusst, dass der Nutzer aktuell nicht erreichbar ist, Titel war unzustellbar. Ich finde es menschlich nicht korrekt - aber ahne schon, dass mein Bekannter Pech haben wird. Oder?