Rechnung wg Datenübernahme per copy/paste was tun?

Heute habe ich per Post, eine Abmahnung, der BleDro Gbr erhalten. Der Betreff ist: „Rechnung wegen widerrechtlicher Datenübernahme per copy and paste“.
Ich wurde aufgefordert sofort 79 € zu überweisen. Das Geld, soll spätestens bis, Freitag den 23.12.11 um 12 uhr, auf dem betreffenden Konto eingegangen sein.
Ansonsten wurden mir Mehrkosten in Höhe von 1800€ in Aussicht gestellt. Ich als 22jähriger Student, bekomme es in so einem Fall, natürlich mit der Angst zu tun.
Soll ich das Geld überweisen, oder wie sol ich mich verhalten? Ich war mir auch keinerlei Schuld bewusst, ich habe lediglich, die Trackliste einer CD, die ich gebraucht
verkaufen wollte kopiert und bei mir eingefügt, um nicht alles selber schreiben zu müssen. Ich habe erst diesen Monat mit dem Verkaufen, bei ebay, begonnen.
Die Gesamtanzahl beläuft sich auf 6 verkaufter Artikel, allesamt CD’s da ich meine Sammlung auflöse. Ich denke also das ich als privater Verkäufer eingestuft werde.
Wie soll ich nun verfahren? Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

Lies hier:
http://www.dr-wachs.de/erste-hilfe/wettbewerbsrecht/…

Das Problem hast Du demnach nicht alleine.

Ich bin leider kein Abmahnspezialist. Aber ich sehe hier verschiedene Probleme:

  1. Ist die Gegenseite überhaupt zur Abmahnung berechtigt? Das könnte hier der Fall sein, wenn Du von deren Seite etwas kopiert hast. Geld für eine Abmahnung darf hingegen nur ein Anwalt nehmen, der von der Gegenseite beauftragt wurde - oder die Gegenseite ein Anwalt ist.
  2. Bist Du gewerblicher Verkäufer? Rein steuerrechtlich ist das dann der Fall, wenn Du innerhalb eines JAhres 3 neue Artikel der gleichen Art teurer verkaufst, als Du sie eingekauft hast. Hier handelt es sich aber um den Verkauf von gebrauchten CD. Diese wurden dann sicherlich teurer eingekauft, als verkauft. Es liegt dann kein Gewerbe vor. Also war der Zugriff auf die gegnerische Seite auch nicht gewerblich. Da die Gegener sich darauf berufen, ist davon auszugehen, dass eine Kopie für nicht gewerbliche Zwecke nicht abgemahnt werden kann. Das aber wäre genau zu prüfen.
  3. Fraglich ist, ob die Kopie von der INternetseite ein Rechtsverstoß ist. M. E. hat die Gegenseite kein Urheberrecht am Text. Aber Du hast die Seite kopiert, weil Du den Text nicht selber eintippen wolltest. Du hast Dir damit die Arbeit der Gegenseite zu Nutze gemacht. Das kann ein Problem sein. Da ich aber kein Urheberrechtsexperte bin, müßte ich dazu konkret nachlesen. Hoffentlich können die anderen Experten hier mehr Auskunft geben.
  4. Dass die Gegenseite Dir eine so kurze Frist setzt, hat damit zu tun, dass bei einer der Abmahnung folgenden Einstweiligen Verfügung die Eilbedürftigkeit gegeben sein muss. Die Sache ginge dann vor das Landgericht und könnte dann teuer werden.

Ich empfehle: Frag mal bei der IHK nach - die haben Experten da sitzen. Normalerweise beraten die nur Mitglieder. Aber vielleicht helfen sie Dir trotzdem. Die wissen sofort Rat.
Sofern das nicht klappt, geh zu einem Anwalt, der Experte für Urheberschutzrechte ist. Sprich mit ihm nicht über die Sache, sondern frag ihn zuerst, ob Du bei Deiner finanziellen Situation Beratungshilfe in Anspruch nehmen kannst. Als Student wird das vielleicht der Fall sein. Dann zahlst Du für den Anwalt nichts, sondern Pappi Staat.

Grundsätzlich halte ich es für problematisch etwas von einer fremden Internetseite zu kopieren. Es gibt aber sicherlich Möglichkeiten, aus einer solchen Abmahnung heraus zu kommen. Da die Gegegnseite NUR 79,00 € fordert, scheint mir das der Gegenseite auch bewußt zu sein. Eine Abmahnung durch einen Anwalt kostet nämlich normalerweise weitaus mehr. Unter 600,00 € kommt man meist nicht davon. Zusätzlich werden meist noch Schadensersatzansprüche gestellt. Sowas ist also normalerweise viiiiiiiel teurer. Dass hier eine so kleine Summe gefordert wird, macht mich stutzig. Deshalb sehe ich hier gute Chancen für Dich aus der Sache raus zu kommen. Du must nur schnell handeln.

Glück auf