Hallo Blizzardius,
da die schriftliche Kündigungsbestätigung vorliegt und somit auch ein End-Zeitpunkt für den Vertrag, müssen danach nur noch restliche, eventuell aus dem davorliegenden Zeitraum angelaufene Kosten ausgeglichen werden. Danach ist nichts mehr zu zahlen. Weitere Abbuchungen fallen ggf. unter die sogenannte ungerechtfertigte Bereichung, so dass Sie gem. §§ 812 ff BGB einen Herausgabeanspruch auf Ihr Geld hätten.
Ich rate Ihnen grundsätzlich nur noch zur rein schriftlichen (Brief-)Korrespondenz gegen Einschreiben mit Rückschein. Zu Unrecht abgebuchte Gebühren können Sie binnen 6 Wochen zurückbuchen lassen von Ihrer Bank.
Fordern Sie nun schriftlich im Brief Vodafone mit Fristsetzung von 2 Wochen (natürlich hier genaues Datum eintragen) dazu auf, die zu Unrecht abgebuchten Beträge (… "in Höhe von … ") auf Ihr Konto zurück zu erstatten und kündigen Sie gleichzeitig nach erfolglosem Fristablauf Mahnbescheid oder eine Klage über einen Rechtsanwalt an (das hilft in der Regel sofort). Auch wenn Sie gar nicht zu klagen beabsichtigen! Gleichzeitig verweisen Sie auf das Erlöschen der Abbuchungsermächtigung durch die - bereits seitens der Firma bestätigte - Vertragskündigung, widerrufen aber dennoch in diesem Schreiben nochmals ausdrücklich die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung. Verweisen Sie im Falle erneuter Kontobelastungen auf den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, die auch bereits durch die letzten Abbuchungen eingetreten ist, so dass Vodafone mit den rechtlichen Folgen der Klage zu rechnen habe.
Kontrollieren Sie daneben eventuelle neue Abbuchungen und lassen Sie diese sofort von Ihrer Bank zurückholen.
Falls Sie über eine Rechtsschutz-Versicherung verfügen, hilft der Hinweis im Brief, dass dieser Fall zeitgleich Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgelegt wurde.
Lassen Sie sich keinesfalls mehr auf telefonische oder per Mail gegebene Verhandlungen ein. Führen Sie den Schriftverkehr nur noch per Post mit Zustellungsnachweis (Einschreiben+Rückschein).
Im Netz habe ich noch Folgendes hierzu gefunden:
Normalerweise ist eine separate Rücknahme der Einzugsermächtigung bei einer rechtswirksamen Vertagskündigung nicht nötig, da mit dem Ende des Vertragsverhältnisses auch die Grundlage für die Einzugsermächtigung wegfällt. Es ist aber immer sinnvoll, diese in der Kündigung explizit zu widerrufen. Wird dann doch noch unrechtmäßig abgebucht, kann man sich innerhalb von 6 Wochen das Geld per Lastschriftrückgabe über seine Bank wieder zurückholen.
Gleiches gilt für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Auch hier kann man die Einwilligung zur Datenspeicherung separat in der Kündigung widerrufen. Für Vertragsabschlüsse per Internet erlaubt das Telemediengesetz die Speicherung personenbezogener Daten wohl nur für die Dauer der bestehenden Geschäftsbeziehung.
Viel Erfolg!
DenkNach