Rechnungen trotz bestätigter Kündigung

Lieber Experte,

wir haben seit mehreren Monaten ein Problem mit Vodafone DSL: Eigentlich sollte per Auftrag aus Juni 2010 zum August 2011 (also ein Jahr später) umgestellt werden. Wurde es aber nicht, weil Vodafone die Portierung und Schaltung sowie Kündigung beim Altanbieter schlichtweg vergessen hat. Dies wurde auch zugegeben. Dann haben wir fristlos gekündigt, dies wurde durch Vodafone akzeptiert - die Kündigungsbestätigung liegt schriftlich vor!

Nun sind seitdem 2 neue Rechnungen für Abrechnungszeiträume NACH Vertragsende gekommen. Die Hotline bestätigte den Fehler und wollte sich darum kümmern - nichts passiert. Gutschriften sollten erteilt werden - nichts passiert. Eine Buchungssperre wurde gesetzt - trotzdem wurde abgebucht.

Das ist der Moment, wo man sich als Kunde einfach völlig veralbert und in keinster Weise ernst genommen fühlt. Ich hatte über 30 Telefonate wegen dieser ganzen Geschichte… was soll ich jetzt tun? Soll ich mich nochmals schriftlich beschweren? Welche Fristen kann ich setzen (2 Wochen zur endgültigen Klärung?)? Darf ich das Geld einfach zurückbuchen und die Lastschrift, die eigentlich nicht mehr gilt, bei der Bank blockieren lassen?

Ich weiß in der Situation nicht mehr, was man mit normalen Mitteln des Verbrauchers tun soll… und hoffe, mir kann hier geholfen werden.

Sie sollten die Lastschrift(en) sofort bei Ihrer Bank zurück geben (reklamieren). Das klappt in der Regel bis zu 6 Wochen, manchmal auch länger.

Danach sollten Sie natürlich Ihr Konto im Auge behalten, denn Ihre Bank kann Sie nicht vor weiteren Abbuchungen schützen. Das war mal vor langer Zeit möglich, als diese Dinge in den Filialen von Mitarbeitern händisch ausgeführt wurden.

Und Ihre ganzen Telefonate mit den verschiedenen Call-Centern waren auch für die Katz, wie man sieht. Und darüber hinaus auch nicht beweisbar.

Sollten Sie in dieser Sache, oder auch in einer anderen, noch etwas sagen wollen, dann nur per Einwurfeinschreiben als Brief.

Hallo,

kann leider nicht helfen; nicht mein Gebiet.

MfG
Hoetter

die Kündigungsbestätigung liegt
schriftlich vor!

Dann ist wenigstens die Rechtslage klar.

Soll ich mich nochmals schriftlich beschweren?

Nicht beschweren, sondern lakonisch mitteilen, dass alle Abbuchungen (auch die vergangenen) wieder zurückgebucht werden. (Und das natürlich sofort auch tun.)
Dabei kurz die ganze Vorgeschichte zusammenfassen
und eine Kopie der Kündigungsbestätigung beilegen.
Kopie des ganzen in einem zweiten Schreiben an die Geschäftsleitung. Das gibt etwas Wirbel, der hilfreich sein könnte.

Darf ich das Geld einfach zurückbuchen

Ja, wie jede andere unberechtigte Abbuchung auch.
Die Hotline hatte ja wohl genug Zeit, zu handeln.

und die Lastschrift, die eigentlich nicht mehr gilt,
bei der Bank blockieren lassen?

Es wäre mir neu, wenn sowas funktionieren würde. Bei dem Massenbetrieb prüfen die wohl kaum, schließlich kann ja der Kunde LS zurückgehen lassen.
Aber frag mal bei der Bank.

Im Interesse anderer Verbraucher wäre eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sinnvoll.

Es wäre denkbar, dass Vodafone sich blöd stellt, und Dir eine Inkassofirma auf den Hals hetzt. Ist mir bei 1&1 passiert. Das kostet zwar Nerven, ist aber beherrschbar. Vergleiche dazu
http://www.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Speziell/…
ab Kapitel „1&1 übernimmt Freenetgebahren“
und
http://www.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Info/Inka…

Wichtig ist: Geld, das die Ganoven schon haben und nicht mehr rückbuchbar ist, muss mühsam eingeklagt werden. Unberechtigte Forderungen dagegen müssen DIE einklagen, und würden vor Gericht scheitern.

Leider kann ich in dieser Sache nicht helfen.
Es ist sozusagen bei ziemlich allen Anbietern oft das gleiche Problem. Ich würde mich in diesem Fall an die Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer wenden oder an den Verbraucherschutz. Sehr oft setzt sich bei solchen Problemen die Sendung Markt - die eigentlich bei allen dritten Programmen läuft - sehr kompetend ein. Ich halte Daumen - und auf keinen Fall nachgeben. Grüße von Seniora4711

Mit der Kündigungsbestätigung ist der Vertrag beendet. Ich würde keine Energie
und Zeit mehr in die Sache investieren. Das Geld zurückbuchen lassen und die Lastschrift stornieren lassen. Du hast mehr getan als Du musstest. Wenn die in ihrem Laden keine Ordnung haben, Pech für sie!

LG Margot

Hallo Blizzardius,

da die schriftliche Kündigungsbestätigung vorliegt und somit auch ein End-Zeitpunkt für den Vertrag, müssen danach nur noch restliche, eventuell aus dem davorliegenden Zeitraum angelaufene Kosten ausgeglichen werden. Danach ist nichts mehr zu zahlen. Weitere Abbuchungen fallen ggf. unter die sogenannte ungerechtfertigte Bereichung, so dass Sie gem. §§ 812 ff BGB einen Herausgabeanspruch auf Ihr Geld hätten.

Ich rate Ihnen grundsätzlich nur noch zur rein schriftlichen (Brief-)Korrespondenz gegen Einschreiben mit Rückschein. Zu Unrecht abgebuchte Gebühren können Sie binnen 6 Wochen zurückbuchen lassen von Ihrer Bank.

Fordern Sie nun schriftlich im Brief Vodafone mit Fristsetzung von 2 Wochen (natürlich hier genaues Datum eintragen) dazu auf, die zu Unrecht abgebuchten Beträge (… "in Höhe von … ") auf Ihr Konto zurück zu erstatten und kündigen Sie gleichzeitig nach erfolglosem Fristablauf Mahnbescheid oder eine Klage über einen Rechtsanwalt an (das hilft in der Regel sofort). Auch wenn Sie gar nicht zu klagen beabsichtigen! Gleichzeitig verweisen Sie auf das Erlöschen der Abbuchungsermächtigung durch die - bereits seitens der Firma bestätigte - Vertragskündigung, widerrufen aber dennoch in diesem Schreiben nochmals ausdrücklich die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung. Verweisen Sie im Falle erneuter Kontobelastungen auf den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, die auch bereits durch die letzten Abbuchungen eingetreten ist, so dass Vodafone mit den rechtlichen Folgen der Klage zu rechnen habe.
Kontrollieren Sie daneben eventuelle neue Abbuchungen und lassen Sie diese sofort von Ihrer Bank zurückholen.

Falls Sie über eine Rechtsschutz-Versicherung verfügen, hilft der Hinweis im Brief, dass dieser Fall zeitgleich Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgelegt wurde.

Lassen Sie sich keinesfalls mehr auf telefonische oder per Mail gegebene Verhandlungen ein. Führen Sie den Schriftverkehr nur noch per Post mit Zustellungsnachweis (Einschreiben+Rückschein).

Im Netz habe ich noch Folgendes hierzu gefunden:

Normalerweise ist eine separate Rücknahme der Einzugsermächtigung bei einer rechtswirksamen Vertagskündigung nicht nötig, da mit dem Ende des Vertragsverhältnisses auch die Grundlage für die Einzugsermächtigung wegfällt. Es ist aber immer sinnvoll, diese in der Kündigung explizit zu widerrufen. Wird dann doch noch unrechtmäßig abgebucht, kann man sich innerhalb von 6 Wochen das Geld per Lastschriftrückgabe über seine Bank wieder zurückholen.

Gleiches gilt für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Auch hier kann man die Einwilligung zur Datenspeicherung separat in der Kündigung widerrufen. Für Vertragsabschlüsse per Internet erlaubt das Telemediengesetz die Speicherung personenbezogener Daten wohl nur für die Dauer der bestehenden Geschäftsbeziehung.

Viel Erfolg!

DenkNach

JA, Lastschrift sofort zurückbuchen! Die Kündigung wurde bestätigt!
Wenn die beiden Monatsraten sich nicht mehr bei der Bank stornieren lassen, unbedingt dem bisherigen Vertragspartner schreiben, dass das Geld fälschlich abgebucht wurde! Frist zur Rückzahung setzen! Nach Fristablauf dann eine Mahnung plus Zinsen schicken. Dieser „blaue Brief“ geht übers Gericht und wird online ausgefüllt. Hernach kommt vom Gericht die Rechnung mit der Gebühr, die natürlich ebenfalls vorher schon mit angemahnt worden ist. Nach Rechnungsbegleichung arbeiten die Mühlen des Gerichts.

Und gar nicht mehr darüber aufregen!!

Ich habe gleiches mit AOL/Alice erlebt. Die Buchhaltungen sind schlichtweg überfordert!

Viel Erfolg

nils