Rechnungen über 150 euro von edeka usw.?

Ich hab einen kleinen Getränkehandel als Nebengewerbe. Da bin schon seit jahren auch ein edeka usw. Nicht nur bei Großhändler unterwegs. Da sind die Rechnung schnell mal über 150 euro vor 2016. Ab 2017 sind gott sei dank 250 das kommt nur selten vor. Kann man da noch was machen für die letzten Jahre, denn wenn ein Prüfer kommt gibs da denk ich schwirigkeiten. Wie oft kommt so ein prüfer eigentlich? Hab jetzt den Getränkehandel 7 jahre und es war noch keiner da. Hab aber auch nur 3500 bis 4500 gewinn in der steuer. Oder was mir gerade einfällt hab von jeder Rechnung ein kopie gemacht, könnte meine Adresse darauf schreiben und könnte sagen das es der edeka usw. gemacht hat. Geht das?

Wo, wie, was bist Du da?

Was sind denn das für Rechnungen?
Würdest Du bitte mal Dein Anliegen so formulieren, dass daraus jeder normale Mensch auch schlau wird?
ramses90

Wer fachkundig ist, versteht was der Fragesteller meint.

Bei den kleinen Umsätzen im Schnitt alle 100 Jahre. Aber wenn du Pech hast, trifft es dich trotzdem.

Der Betriebsausgabenabzug ist nicht gefährdet, aber die Vorsteuer, denn es sind dann ja keine Kleinbetragsrechnungen mehr.

Das wäre kriminell, würde ich also unterlassen.

Na gut Fachkundiger, dann antworte ihm mal. ramses90

Habe ich bereits.

Wenn du einfach deine Adresse handschriftlich draufschreibst, ist es natürlich nicht kriminell, das war etwas zu schnell geschossen bei der Antwort, denn du fälschst den Beleg ja nicht; allerdings hilft es dir auch nicht beim Vorsteuerabzug, denn damit machst du daraus noch keine Rechnung, die den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG genügt.

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Ich würde ja nur auf der Kopie der die groß auf a4 Seite daneben die Adresse schreiben. Schade das es nicht reicht was müsste denn noch auf eine Rechnung über 150 Euro bzw. Jetzt 250 darauf sein?

Er hatte doch schon geschrieben

Bitte schön, für Suchfaule der entsprechende §:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,2.die
dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die
ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,3.das Ausstellungsdatum,4.eine
fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur
Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben
wird (Rechnungsnummer),5.die
Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten
Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,6.den
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des
Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder
eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung
feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung
übereinstimmt,7.das
nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte
Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im
Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im
Entgelt berücksichtigt ist,8.den
anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden
Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf,
dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und10.in
den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger
oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die
Angabe „Gutschrift”.In den Fällen des § 10 Abs. 5 sind
die Nummern 7 und 8 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die
Bemessungsgrundlage für die Leistung (§ 10 Abs. 4) und der darauf
entfallende Steuerbetrag anzugeben sind. Unternehmer, die § 24 Abs. 1
bis 3 anwenden, sind jedoch auch in diesen Fällen nur zur Angabe des
Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags berechtigt.

Ich habe keine Lust, den Krempel auch noch zu formatieren, hier kannst du dir das noch hübsch formatiert anschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Hab ich gelesen, aber was fehlt den noch wenn ich meine Anschrift auf der rechnungskopie hinzufüge?

Z.B. die fortlaufende Rechnungsnummer.

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Versuchs mal mit der großen Wundermaschine:
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