Ist es nachträglich für die Firma noch möglich, die Steuer abzuziehen, wenn ein Mitarbeiter etwas geschäftliches z.B. bei amazon erworben hat und vergessen hat die Rechnungsadresse auf die Firma auszustellen?
Servus,
wenn der Händler bereit ist, die Rechnung nachträglich zu korrigieren, geht das ohne weiteres.
Wenn nicht, dann nicht.
Schöne Grüße
MM
ich arbeite an einer hochschule. wenn wir bei amazon bestellen, funktioniert das normalerweise nicht, weil viele händler nicht auf rechnung lierfern. das gleiche problem besteht, wenn wir irgendwas im baumarkt beschaffen wollen. oder wenn ein student für eine hasuarbeit irgendwelceh auslagen tätigt.
das ist bei uns dann so geregelt, dass man den betrag privat auslegt und per formular mit angehängter rechnung/kassenbon eingereicht und das geld auf ein angegebenes konto überweisen wird.
könnte das auch im hier besprochenen fall so ablaufen?
Servus,
betreffend betrieblichen Aufwand: Ja.
Betreffend Vorsteuerabzug: Nein. Der ist nur möglich, wenn eine Rechnung vorliegt, auf der alles steht, was in § 14 Abs 4 UStG verlangt wird. Grundsätzlich könnte zwar der Mitarbeiter, der die Ware besorgt hat, eine Rechnung an seinen Arbeitgeber ausstellen (dafür muss man kein Gewerbetreibender oder sonst ein Unternehmer sein), aber er dürfte darauf keine Umsatzsteuer ausweisen, weil er selber kein Unternehmer ist, der Umsatzsteuer abführt. Und damit wäre wieder nichts geholfen.
Schöne Grüße
MM