Ich habe aus Versehen die Rechnungssumme von 134 € zweimal überwiesen. Per Einschreiben habe ich die zuviel bezahlte Summe zurück gefordert. Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn keine Antwort erfolgt?
HAllo birenhain63
selbstverständlich können Sie dann rechtliche Schritte einleiten…allerdings sollten Sie beachten, daß der Empfänger einer Zahlung den Betrag nicht automatisch zurücküberweisen kann. Sie müssten ihm dafür Ihre Kontodaten mitteilen, denn nur anhand der Überweisung kann er das nicht sehen.
LG
sunnyhexe
Ich habe aus Versehen die Rechnungssumme von 134 € zweimal
überwiesen. Per Einschreiben habe ich die zuviel bezahlte
Summe zurück gefordert. Kann ich rechtliche Schritte
einleiten, wenn keine Antwort erfolgt?