Rechnungserstattung nach Kündigung der PKV ?

Hallo,
ich war vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 bei einer Versicherung privat krankenversichert. Seit dem 01.01.2013 bin ich bei einer anderen Krankenversicherung. Muss mir die gekündigte Versicherung meine Arztrechnungen aus 2012 erstatten?

Hallo Berndle74,
in der Tat muss die „alte“ Krankenversicherung Rechnungen aus dem alten, versicherten Jahr bezahlen (sie haben ja auch Beiträge für diesen Zeitraum bezahlt). Es gibt auch keine Bedingungen, dass der Versicherer von der Leistung befreit wird, wenn die Rechnungen nicht zeitnah eingereicht werden.

Das der Vertrag inzwischen gekündigt ist, tut dabei übrigends gar nichts zur Sache! :smile:.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung in der Praxis findest du auf dieser Seite:
http://www.pkv-netz.com/kostenerstattung.htm

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael Rischer
PKV-Spezialist
Home: www.pkv-netz.com

Hallo,

ja. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung.

Aber das sollte Ihnen eigentlich derjenige beantworten, der Ihnen die neue PKV verkauft hat…

Beste Grüße
Thomas Kliem

http://www.ihr-fachmakler.de

Hallo Berndle - a`Schwab?

ja natürlich muß die alte PKV für 2012 die Rechnungen und Rezepte erstatten. Es sei denn: Ihre Selbstbeteiligung ist Höher als der zu erstattende betrag, oder Sie haben nicht alle Beiträge bezahlt, dann wird gegengerechnet?.
Entscheidend ist auch nicht wann die Rechnung erstellt wurde oder das Rezept ausgestellt wurde, sondern das Behandlungsdatum oder wann Sie das Rezept in der Apo abgeholt haben.
Nachdem Sie anscheinend in Behandlung waren, haben Sie bei der neuen-jetzigen PKV hoffentlich die Gesundheitsfragen richtig beantwortet-sonst kanns mächtigen Ärger geben.

Mit freundlichen Gruß
-Leo!