Rechnungserstellung >150€ Vergleich Onlineshop - Offlineshop

Hi,
ich habe angefangen mich in das Thema Rechnungserstellung einzulesen.
Es war zu lesen: Bis 150€ kann eine Rechnung ohne Leistungsempfänger ausgestellt werden.
Folgende Fragen blieben offen:
Wenn ein Kunde in einem Offlinestore einkauft (Saturn o.ä.) und Ware im Wert >150€ kauft, bekommt dieser nur einen normalen Kassenbon ausgestellt. Auf diesem ist kein Name, Anschrift etc vermerkt.
Das würde folgendem widersprechen:

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

und noch deutlich mehr Angaben. Ausnahme

Servus,

nicht nur dort, sondern in so gut wie allen Kaufhäusern wird die Quittung auf Wunsch an ein Rechnungsformular geheftet, auf dem man die Angaben zum Leistungsempfänger selber eintragen kann.

Schöne Grüße

MM

Laut § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG muss das doch immer über 150€ geschehen oder? Also auch ohne Aufforderung des Kunden. Übersehe ich etwas? Gibt es Regelungen für Ladengeschäfte?

Hallo

ich habe angefangen mich in das Thema Rechnungserstellung
einzulesen.
Es war zu lesen: Bis 150€ kann eine Rechnung ohne
Leistungsempfänger ausgestellt werden.

§33 UStVO, Kleinbetragsrechnung

Folgende Fragen blieben offen:
Wenn ein Kunde in einem Offlinestore einkauft (Saturn o.ä.)
und Ware im Wert >150€ kauft, bekommt dieser nur einen
normalen Kassenbon ausgestellt. Auf diesem ist kein Name,
Anschrift etc vermerkt.

…wie auch.
Ein Vorsteuerabzug ist damit tatsächlich nicht möglich.

Das würde folgendem widersprechen:

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m.
§ 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
    und des Leistungsempfängers

und noch deutlich mehr Angaben. Ausnahme

An der Nase ansehen
Servus,

da an der Ladenkasse nicht auf bloßes Ansehen der Person festgestellt werden kann, ob der Kunde ein Unternehmer ist oder nicht und ob damit eine Verpflichtung im Sinn von 14 II Nr. 2 UStG besteht, wird er gefragt „Wünschen Sie eine Rechnung?“.

Schöne Grüße

MM