Ich hab online bei einem Versandkatalog im Dezember Waren bestellt. Auf der Bestellsbestätigung ist zu jedem Artikel ein Rabatt von 10% angegeben gewesen.
Zudem am Ende der Empfangsbestätigung:
„Bitte beachten Sie:
Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse. Der Kaufvertrag wird
erst mit Zusendung der Ware wirksam, sofern Sie nicht von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.“
Rechnungsbetrag mit 10% Abzug 353,22
Ende Dezember hab ich das Paket inkl. Lieferschein und Rechnung erhalten. Auf der Rechnung war zu jedem Artikel neben den 10% Sonderrabatt nochmal 10% mit dem Wort Aktionsrabatt angeben. Auf der gesamten Rechnung sowie dem beigelegten Zahlschein war nirgendwo die Gesamtsumme ersichtlich oder angegeben. Der Warenendpreis wurde mit 2mal 10% Abzug angegeben. Ebenso gleiche Preise auf Lieferschein. Dieses 308,75 Euro hab ich auch ordnungsgemäss überwiesen.
Nun hab ich Mahnung im Haus über die fehlenden 44,47 plus Mahnspesen sowie Zinsen in Summe gesamt 55,15 Euro Nachforderung.
Meines Erachtens kam der Rechnung ein neues Angebot gleich das ich so angenommen habe. Zudem hätte ich einige Waren zu dem ursprünglichen Preis auch nicht behalten und retour geschickt. Ich hab die Firma auf diesen Umstand hingewiesen und diese meinte der doppelte Rabatt Abzug (obwohl jeweils extra ausgewiesen und extra gekennzeichnet mit 2 verschiedenen Begriffen)ein IT Fehler war und ich somit alles zu zahlen hätte obwohl ich ja den richtigen REchnungsbetrag bezahlt habe. Die Differenz zum Bestellschein hab ich gesehen, jedoch dachte ich ein spezielles Weihnachtsgeschenk.
Muss ich das nachzahlen nun?