Rechnungsirrläufer wegen veralteter Adresse - Verantwortung?

Wenn Du als Patient in eine Praxis kommst und die Arzthelferin kennt Dich nicht, ist die erste Frage: „Wie ist Ihr Name?“ und die zweite: „Waren Sie schonmal bei uns?“.

Bei Ja: Sie findet Dich incl. Adresse im System.

Bei Nein: Sie nimmt Deine Daten incl. Adresse ins System auf
und zusätzlich darfst Du einen Fragebogen mit allen Deinen Daten incl. Vorerkrankungen und Medis ausfüllen und unterschreiben…

Bei Erstbesuch kommt das nicht vor, die Frage stellt sich daher nicht.

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Meiner Meinung nach nein, denn der Patient war im System gespeichert.

Wenn er schon vor Jahren umgezogen ist, dann weiß er doch selber, daß er seit seinem Umzug nicht mehr bei diesem Arzt war und dort seine aktuelle Adresse nicht bekannt sein kann. Patient hätte von sich aus darauf hinweisen müssen.

Die verlängerte Zahlungsfrist hätte mit dem Arzt vorab (= vor Beginn der Behandlung) vereinbart werden müssen.

Das finde ich ziemlich „bedenklich“, sich behandeln zu lassen in dem Wissen, daß man die Rechnung nicht sofort bezahlen kann.

Da sehe ich genauso.

Und seit wann muss für die Pflicht auf Schadensersatz ein Vorsatz vorliegen?

So weit ist der Text ja noch verständlich.

Was hat ein Privatversicherter mit der Krankenkasse zu tun.

Oder handelte es sich um eine Behandlung die von der GKV nicht gezahlt wird? Dann käme mir nur eine Rechnung mit Zahnersatz in den Sinn, wo der GKV Versicherte einen Teil der Kosten selbst zu zahlen hat. (Siehe Heil und Kostenplan).
Und somit hätte er sich zuvor schon um das nötige Kleingeld kümmern müssen, damit er die Rechnung bezahlen kann.

Hast Du wirklich noch nie gehört, daß auch die Privatkrankenversicherungen ganz profane Krankenkassen sind?

Spekulationen braucht es nicht. Es steht doch alles da:

Oft wird auch in den AGB explizit verlangt, dass über Änderungen an den Stammdaten zeitnah zu informieren ist.

BTW: Ich finde aber auch schon die Idee, dass der Leistungserbringer danach fragen muss, sehr „mutig“. Wenn er fragt, so ist das eher ein Service.

Achte den Kontext! Es geht um deinen „Hinweis“ bzgl. eines Betrugs. Dass kein Schadensersatz geleistet werden muss, hat keiner behauptet.

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Da irrst du dich aber gewaltig. Bei Privaten Krankenversicherungen handelt es sich nicht um Krankenkassen!

Streng mal dein Köpfchen etwas an. Viele GKV-Versicherten haben eine Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung, also keine Spekulationen, wie du es so schön bezeichnest.

Bemühe Dich um einen anderen Ton.

Du solltest erst mal nachdenken, bevor du antwortest.
Was du zuvor geschrieben hast, war falsch.
Gefällt dir dies besser?

Nein nicht Praxis, Ich meinte es ganz allgemein, diese Frage stellt sich…

Geh mal von dem Arzt-Szenario weg.

Wie ist es bei irgendeiner beliebigen Dienstleitung?
Mündliche Vereinbarung, Rechnungsadresse vergessen zu klären.

Wer ist verantwortlich, trägt die deswegen entstehenden Kosten ?

Muss der Anbieter die Zahlungsmodalitäten erklären/vorgeben (inkl. Rechnungsadresse abfragen)?
Oder muss der Kunde von sich aus unaufgefordert nachfragen, wie er bezahlen soll?

Das setzt doch aber voraus, dass der Patient sich dessen bewusst ist, dass in der Praxis alte Daten von ihm gespeichert sind.
Das war ihm aber nicht bewusst, und kann meines Erachtens auch nicht von jemandem verlangt werden, sich zu merken, wo man schon alles irgendwann mal gewesen ist und ob da vielleicht noch irgendetwas über ihn gespeichert ist.

Es gibt bei privat Versicherten immer eine Zahlungsfrist von i.d.R. 4 Wochen, mindestens aber 14 Tagen.
Ganz einfach aus dem Grund, damit die Zeit ist für Antrag bis zur Auszahlung der Erstattung bei der privaten Krankenversicherung, um das Geld zum Begleichen der Rechnung zu haben.

Bedenklich ist das deswegen überhaupt nicht, weil viele Arzt-Rechnungen so hoch sind, dass ein normaler Mensch sie nicht einfach so zusätzlich zu seinen Lebenshaltungskosten bezahlen kann.
Privat versichert heißt keinesfalls, dass man wohlhabend oder gar reich ist, mir scheint dass du diesen Eindruck hast.
Wenn man das Geld vorher zusammen haben müsste, könnte man sich ja kaum behandeln lassen.

Das nur zur Erklärung, aber es geht gar nicht um die normale Zahlungsfrist.

Sondern darum, dass wenn die Rechnung endlich tatsächlich beim Patienten ankommt, also er erstmals Kenntnis über den Rechnungsinhalt bekommt, dass er die Zeit bekommt, sich das Geld von der PKV zu holen, um überhaupt bezahlen zu können.

Sorry, ich meinte natürlich Private Krankenversicherung, nicht Krankenkasse, hatte mir bisher über die Begrifflichkeit keine Gedanken gemacht.

Das trifft doch aber nur auf einen laufenden Vertrag / Geschäftsbeziehung zu.

Wenn jedoch, wie hier, irgendwann in der Vergangenheit mal ein Vertrag bestanden hat, der aber lange abgeschlossen ist, kann man doch vom Kunden, für den das längst abhakt und ggfls. sogar vergessen ist nicht verlangen, dass er für die Stammdaten des Anbieters Verantwortung tragen soll.

hi,

das macht es nicht besser, dann war ihm in dem moment klar (hätte ihm klar sein müssen, ich meine hier nicht eine Absicht), dass es keine Kontaktmöglichkeit gibt.

Dreh es doch mal rum:
kannst du ein Beispiel nennen, in dem der Kunde eine Leistung entgegennimmt und dann verschwindet?

grüße
lipi

Wieso das denn? Es gibt ja sogenannte Rahmenverträge, und die bestehen in der Regel fast nur aus AGB. Damit will ich nichts über dein spezielles Problem sagen, aber deine Behauptung ist schwierig.

Das sehe ich ganz anders. Und wenn du dein Herz befragst, wirst du vielleicht merken, dass deine Überzeugung von deinem Interesse geleitet wird.

Damit will ich juristisch nichts gesagt haben, zumal ich die Rechtslage nur teilweise schildern kann:

  1. Die Rechnung ist fällig. Die Fälligkeit setzt nicht einmal voraus, dass der Schuldner die Rechnung überhaupt erhalten hat. Jetzt, wo die Rechnung offenbar vorliegt, ist sie natürlich immer noch fällig. Wenn du das Geld nicht hast, stellt sich die Frage nicht, was zu tun ist. Was du nicht ändern kannst, kannst du nicht ändern. Schreib dem Arzt, dass du die Rechnung eingereicht hast und so schnell begleichen wirst, wie es dir möglich ist. Dann kann der Arzt sich überlegen, ob er es dabei belässt, oder ob er unnötige Inkassokosten verursacht. Letzteres wäre sein gutes Recht.

  2. Von der Fälligkeit abzugrenzen ist der Verzug. Der ist für die wichtigste §§-Kette erforderlich, mit der Mahn- und Inkassobüro ersatzfähig werden (§§ 280 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB). Verzug entsteht erst durch eine Mahnung, das heißt durch eine Aufforderung zur Leistung. Eine Rechnung gilt nicht als Mahnung; sie führt aber nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB zum Verzug, wenn der Schuldner 30 Tage nach Empfang der Rechnung nicht leistet. Solange du keine Rechnung oder Mahnung bekommen hast, fehlten eigentlich die Voraussetzung des Verzugs. Wie man das Problem löst, weiß ich gerade nicht. Dass der Arzt dich nicht erreichen konnte, wird man ja nicht einfach ignorieren können, wenn man, wie ich, davon ausgeht, dass es dir sehr wohl oblag, auf die geänderte Anschrift hinzuweisen. Ein Verzugsschaden, der jetzt entsteht, ist allerdings ohne weiteres erstattungsfähig, weil der Arzt dich ja mittlerweile zur Leistung aufgefordert hat.

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Jetzt wirst Du unglaubwürdig oder sollte ich sagen: Eigentor? :wink:
Siehe weiter oben - wie von mir beschrieben - die Fragen der Arzthelferin.

Wenn Du nicht gespeichert gewesen wärest, dann hätte sie Dich unmittelbar nach allen Deinen Daten gefragt.

Du kaufst für Dich eine Waschmaschine, die der Händler zu Dir nach Hause liefert und Dir eine Rechnung schickt. Ab dann bist Du beim Händler mit dieser Adresse gespeichert. Danach irgendwann ziehst Du um.

Jahre später kaufst Du beim selben Händler wieder eine Waschmaschine, aber diesmal „bitte liefern Sie an meine Schwiegermutter Frau XY, abc-Str. 111, die Rechnung schicken Sie mir.“

Wohin wohl wird der Händler die Rechnung für die Schwiegermutter-Waschmaschine schicken?

Wenn du in bar bezahlst, wird er dich nach deinem Namen fragen und danach in seiner Datenbank suchen. Bezahlst du mit Karte wird er nach dem Namen auf der Karte suchen. Findet er einen Eintrag für Gudrun Müller in seinem System, wird er fragen „XY-Straße 27a?“ und du bestätigst oder korrigierst. Es kann natürlich sein, dass er dich persönlich kennt und denkt „das ist die Müller aus der XY-Straße, da schick ich die Rechnung hin“. In dem Fall wirst du als gut über deine Rechte und Pflichten informierte Kundin natürlich sagen „Dass ich in die ABC-Straße umgezogen bin, wissen sie hoffentlich?“

Leute, darauf kommt es doch gar nicht an. Ob dem Fragesteller der veraltete Datensatz bewusst war, ist egal, Es geht darum, ob er eine Pflicht oder zumindest eine Obliegenheit hatte, darauf hinzuweisen. Dass er seine Pflicht oder Obliegenheit verletzt hat, befreit ihn doch nicht von der Verantwortung.

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