Rechnungsirrläufer wegen veralteter Adresse - Verantwortung?

Hallo!

Wenn eine Leistung erbacht wird, für die danach eine Rechnung auf dem Postweg versendet werden soll - wer trägt die Verantwortung für die Rechnungsadesse?
Muss der Leistungserbringer (Anbieter) selbst danach fragen?
Oder muss der Leistungsempfänger (Kunde) sie aktiv von sich aus mitteilen?

Also konkret, der Anbieter hat von früher noch eine Adresse vom Kunden, von irgendeinem Geschäft aus der Vergangenheit.
Der Kunde ist schon lange umgezogen.

Nun sendet der Anbieter nach der Erbringung der Leistung die Rechnung an die alte Adresse.
(es wurde sich nicht über die Zahlungsmodalitäten ausgetauscht, weil Rechnungsversand dort absolut üblich ist >99%).

Dadurch kommt die Rechnung nie an.

Hätte also der Anbieter fragen müssen, ob die alte Adresse noch gilt - oder hätte der Kunde von sich aus mitteilen müssen, dass die alte Adresse nicht mehr stimmt?

Wer muss die Kosten für Mahnung usw. tragen?

In der Hoffnung auf Euren Rat

Gruß
Hans

Wie kommt denn dieses „sollen“ zustande?

Es handelt sich um einen Vertrag. Wenn einer der Vertragspartner dabei falsche Angaben macht oder nachträglich die Stimmigkeit der wichtigen Angaben verändert, wer ist dann wohl dafür verantwortlich?

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Ich versteh nicht was Du meinst…?

Es macht doch gar keiner falsche Angaben oder ändert nachträglich etwas.

Es läuft dort generell so: Kunde geht zum Anbieter, der erbringt seine Leistung, die Rechnung kommt später per Post.

Ist dann quasi ein mündlicher Vertrag, oder?

Darin wurde in diesem Fall keine Rechnungsadresse angegeben.

Folge: Probleme, Kosten
Frage: Wer war in der Pflicht?
Muss der Anbieter nach der Adresse fragen, an die er seine Rechnung schicken kann?
Oder muss der Kunde aktiv seine Rechnungsadresse angeben?

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Vielleicht erzählst Du mal etwas genauer, worum es geht.

Mir fallen verschiedene Szenarien ein, ich habe aber keine Lust, die alle aufzuzählen.

Und WO hat er die Leistung erbracht?
Gibt es keinen Lieferschein o.ä.?
Oder könnte der Leistungsempfänger jetzt auch sagen, nö, habe nichts bekommen.

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Ok, eigentlich hätte ich es gerne ganz allgemein gewußt, aber dann hier konkret:

Ein Patient (privat) geht zum Arzt, läßt sich behandeln.
(dass die Rechnung später per Post kommt ist bei Privatpatienten der Normalfall)

Bei der Anmeldung wird der Patient nicht nach seiner Adresse gefragt, wahrscheinlich einfach vergessen.

Der Arzt hat im System noch eine alte Adresse des Patienten, der aber (schon vor Jahren) umgezogen ist und das deshalb „nicht auf dem Schirm hat“.

Arzt schickt die Rechnung + Mahnungen an diese alte falsche Adresse und dadurch bekommt der Patient sie nicht.

Der Rechnungbetrag ist so hoch, dass der Patient ihn nicht einfach selbst bezahlen kann.
Er muss erst die Erstattung bei seiner Krankenkasse beantragen, damit er das Geld bekommt, um die Rechnung bezahlen zu können, das dauert i.d.R. etwa 3 Wochen.

Es geht also um
a) die Mahngebühren
b) eine Verlängerung der Zahlungsfrist, damit die Erstattung von der Krankenkasse ankommen kann

Der Arzt sagt, Patient muss

  • die Mahngebühren zahlen und
  • die Rechnung sofort begleichen

Der Patient meint, er schuldet keine Mahngebühren und
er kann den Betrag nicht zahlen, erst in 3 Wochen wenn die Krankenkasse erstattet hat.

Hätte der Arzt nach der Rechnungsadresse fragen müssen?
Oder hätte der Patient von sich aus seine Adresse angeben müssen?
Wer trägt die Verantwortung?

Da muss allerdings noch etwas mehr passiert sein, denn eigentlich hätten die Rechnungen als unzustellbar zurückgehen müssen. War das Blödheit vom Briefträger, der sie einfach in einem fremden Briefkasten eingeworfen hat, ohne die Namen zu überprüfen? Oder wohnt da noch jemand, der den gleichen Namen hat, z,B. die Eltern?

An der alten Adresse wohnt niemand gleichen Names.
Aber das ist doch sowieso gar nicht relevant.
Oder meinst du, die Verantwortung liegt bei der Post?
Sicher nicht, ein Standard-Brief ist doch nicht versichert, verfolgbar usw.
Die Briefe sind weg, kann keiner mehr nachvollziehen, vielleicht noch irgendwo als Irrläufer unterwegs.

Die Leistung wurde in der Praxis erbracht.
Es gibt keinen schriftlichen Beleg dafür.
Der Patient will die ärztliche Leistung natürlich bezahlen -
jedoch keine Mahngebühren und mit einer Zahlungsfrist, die die Bearbeitungszeit bei der Krankenkasse berücksichtigt.

Und ist damit einen Vertrag eingegangen. Und hat dabei verschwiegen, dass er umgezogen ist. Er weiß ganz genau, dass der Arzt das nicht wissen kann und deshalb die Adresse einer Rechnung auf jeden Fall falsch ist.

Da steht das Stichwort „Betrug“ im Raum, wenn sich der Patient dieser Tatsache bewusst ist.

Selbstverständlich ist es seine Pflicht, den Vertragspartner darüber aufzuklären, dass da was mit den Daten nicht stimmt. Selbstverständlich ist nicht der Vertragspartner derjenige, der kostenpflichtig prüfen muss, ob sein Patient nicht vielleicht irgendwas verschwiegen hat. Selbstverständlich ist es grob fahrlässig und vertragswidrig, wenn der Patient nicht von selber mit der Adressänderung rüber kommt.

Und selbstverständlich ist es eine absolute Frechheit, wenn der Patient völlig überflüssige Kosten verursacht und dann auf die Idee kommt

Schon mal überlegt, wer wohl die Sprechstundenhilfe oder die Rechnungstellende Stelle bezahlt, die sich um den Mist kümmern und mühsam die richtige Adresse herausfinden musste? Glaubst du, die arbeiten dann halt mal umsonst, weil sie ja so viel Zeit haben?

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Na ja, ich war letztens in einer Privatpraxis, die ich zuletzt vor ein paar Jahren wegen eines Dienstunfalls beim Vorgänger (der sich inzwischen zur Ruhe geseztt hat) aufgesucht hatte. Dort war die erste Frage, ob meine Adresse noch stimmt. Ähnlich lief das auch in einer Facharztpraxis ab, die ich längere Zeit nicht mehr aufgesucht hatte.

Trotzdem sehe ich das als Pflicht des Patienten an, der Praxis mitzuteilen, dass er eine neue Anschrift hat, es sei denn, er ist senil. Dann könnte man vielleicht darüber streiten.

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Sorry, aber du kannst nicht einfach die Fallbeschreibung so hindrehen, dass sie zu deiner Meinung passt. Ein Irrtum bleibt ein Irrtum und wird nicht einfach mal so auf die Schnelle zum Vorsatz …

Da steht das Stichwort „Betrug“ im Raum

… der für Betrug nun mal vorliegen muss.

wenn sich der Patient dieser Tatsache bewusst ist.

Was der Beschreibung nach nicht der Fall war. Und ja: Sowas kommt vor, Ist mir auch schon passiert.

Und selbstverständlich ist es eine absolute Frechheit

Sorry, komm mal runter.

M.

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Es könnte relavnt sein, wenn zum Beispiel die Eltern was entgegegenommen haben, aber dann enfach nicht weitergegeben haben.

Warum so aggressiv?

Der Patient war sich gar nicht bewusste, dass der Arzt im System noch alte Daten von ihm hatte.
Ist ein Kunde/Patient etwa verpflichtet zu wissen, ob und welche Daten ein Anbieter/Arzt über ihn gespeichert hat?

Das kann ich mir nicht vorstellen, deswegen hat er nichts „verschwiegen“, schon gar nicht bewußt oder grob fahrlässig.

In dem Moment, wenn man zum Arzt muss ist man ggfls. auch mit anderen Sorgen als so etwas wie einer Rechnungsadresse belastet.

Deswegen wird ja bei der Anmeldung üblicherweise nach der Adresse gefragt.
Was hier nur vergessen wurde.

Es wird ja ein völlig neuer Vertrag geschlossen.
Der hat doch mit dem was vor etlichen Jahren war gar nichts zu tun.
Beim Abschluss eines neuen Vertrags müssen die erforderlichen Daten aufgenommen werden.
Das wurde versäumt, von beiden Seiten.

hi,

aber das Leben geht ja weiter, und deine Geschichte daher auch.

Dem Patient ist es nicht aufgefallen, dass eine größere Rechnung nicht wie erwartet bei ihm ankommt?

mal nebenbei: wenn man einsehen würde, dass beide Seiten irgendwo was verbockt haben, dann steht die Ablehnung der Mahngebühren dem aber irgendwie entgegen.

grüße
lipi

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Ich will das nochmal vereinfachen - weil es mich grundsätzlich interessiert:

Angenommen, der Anbieter / Arzt hätte keine alten Daten im System gespeichert:

Beim Vertragsabschluss / Praxis-Anmeldung wird vergessen die Rechnungsadresse zu klären.
Die Dienstleistung / Behandlung wird durchgeführt, später darum Probleme bei der Rechnungsstellung.

Wer ist damit seiner Pflicht nicht nachgekommen?

a) Der Kunde / Patient hätte ohne Aufforderung eine Rechnungsadresse angeben müssen.
oder
b) Der Anbieter / Praxis hätte selbst nach einer Rechnungsadresse fragen müssen.

Wer trägt die entstehenden Kosten?

Naja, wenn man viele medizinische Behandlungen und damit Rechnungen bekommt, fällt nicht nicht auf wenn eine ausbleibt, oft kommen die ja auch erst nach mehreren Monaten.

Ich habe ja nicht gesagt, beide haben es verbockt, sondern versäumt.
Das ist ja der springende Punkt, jeder hätte etwas sagen/fragen können. Aber auf einer Seite liegt ja die Verantwortung. Welche ist das?
Meiner Meinung nach hätte die Praxis mindestens fragen müssen, ob die Daten nach all den Jahren noch stimmen. Daher sehe ich die Mahngebühren und vor allem die sofortige Zahlungsfrist nicht ein.

Ok stimmt, aber ist ja nicht so, für mich klang das zuerst, als willst du es den Briefträgern anlasten sorry

Wissen nicht, aber es könnte seine Pflicht sein, sich zu vergewissern, dass der Anbieter eine richtige Adresse hat. Das man da nicht drandenkt oder wegen der Zahnschmerzen keinen Kopf dafür hat, entbindet ihn nicht automatisch von dieser Pflicht.

Deswegen wird ja bei der Anmeldung üblicherweise nach der Adresse gefragt.

Auch das entbindert ihn nicht automatisch von seiner Pflicht. Aber ich finde den Gedanken nicht so abwegig, weshalb ich das Geschrei von Lode für deutlich überzogen halte. Von Unterstellungen wie Vorsatz ganz abgesehen …

Also: Es kann sehr gut sein, dass der Patient in den sauren Apfel beißen muss.

Gruß,
Max

Hm. Ich hatte schon Fälle, in denen ich Rechnungen erst nach einem Dreivierteljahr bekommen hatte. Zum Beispiel von unserem Kaminkehrer, aber auch von Arztpraxen. Ich würde deswegen daraus nicht zwangsläufig ableiten wollen, dass es dem Patienten hätte auffallen müssen …

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