Hallo!
Wenn eine Leistung erbacht wird, für die danach eine Rechnung auf dem Postweg versendet werden soll - wer trägt die Verantwortung für die Rechnungsadesse?
Muss der Leistungserbringer (Anbieter) selbst danach fragen?
Oder muss der Leistungsempfänger (Kunde) sie aktiv von sich aus mitteilen?
Also konkret, der Anbieter hat von früher noch eine Adresse vom Kunden, von irgendeinem Geschäft aus der Vergangenheit.
Der Kunde ist schon lange umgezogen.
Nun sendet der Anbieter nach der Erbringung der Leistung die Rechnung an die alte Adresse.
(es wurde sich nicht über die Zahlungsmodalitäten ausgetauscht, weil Rechnungsversand dort absolut üblich ist >99%).
Dadurch kommt die Rechnung nie an.
Hätte also der Anbieter fragen müssen, ob die alte Adresse noch gilt - oder hätte der Kunde von sich aus mitteilen müssen, dass die alte Adresse nicht mehr stimmt?
Wer muss die Kosten für Mahnung usw. tragen?
In der Hoffnung auf Euren Rat
Gruß
Hans