Rechnungslegung "Barzahlung"

Tach,

der Herr Schlaumeyer schickt einen Frack zum Ausbessern in eine Werkstatt, zum Ausbessern.

Danach kommt der Frack per Paketdienst zurück. Dabei die Rechnung, unter welcher steht „Der Rechnungbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung in bar zu entrichten.“.

Herr Schlaumeyer sieht es nicht ein, dass er 172 km hin und 172 km zurück fahren soll, um in der Schneiderei bar zu zahlen.

Hat der Schneidermeister jetzt Pech gehabt und muss auf das Entgelt verzichten? AGB hat er keine.

Vielen Dank!

Hallo,

das mindeste wäre, ihn zusätzlich noch auf Hausfriedensbruch zu verklagen.

Das Ausmaß der Begeisterung einer Vertragsparteien, ihren Teil des Vertrags zu erfüllen, ist in den allerwenigsten Fällen rechtlich von Belang. Grundsätzlich sind Geldbeträge in bar zu entrichten, wenn sich die Vertragsparteien im Vorfeld nicht auf eine andere Zahlungsweise geeinigt haben. Nun kann man hier argumentieren, dass das nicht passiert ist, zumal der Schneider in der Rechnung auch noch auf Barzahlung beharrt.

Das wäre etwas lebensfremd, da sich hier beide Parteien darauf geeinigt haben, dass die Ware per Post von A nach B und dann - nach Auftragsausführung - wieder nach B transportiert wird. Daraus ergibt sich offensichtlich, dass auch darüber Einigkeit bestand, dass Auftraggeber und Auftraggeber auf einen persönlichen Kontakt verzichten bzw. die Reise über 172 km nicht antreten wollten.

Daraus ergibt sich dann, dass die Begleichung der Rechnung auf eine Weise erfolgen sollte, die ebenfalls keine Anreise des Auftraggebers erfordert. Es handelt sich also entweder um einen Irrtum oder um eine Standardformulierung auf dem Rechnungsvordruck, der in diesem konkreten Fall nicht gewollt war.

Mit anderen Worten: der Auftraggeber sollte die Kontoinformationen des Auftraggebers erfragen und die Kohle dann überweisen.

Gruß
C.

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Die IBAN wurde kommuniziert und der Schneidermeister Ottfried Hungerleid dankt dir für deine rasche Antwort, denn er hat sich am gestrigen Stammtisch beim dortigen Einholen einer Rechtsberatung gehörig verunsichern lassen, weil Herr Schlaumeier sich wegen der Forderung nach „Barzahlung“ in’s Fäustchen lacht. Üblicherweise hat er mit Leuten zu tun, die ihre Fräcke, Reißverschlüsse und zu stopfenden Socken in der Schneiderei in bar oder gleich mit Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

Herr Hungerleid sollte Herrn Schlaumeyer anbieten, ihm eine korrigierte Rechnung zu übersenden, auf der dann die Zahlungsmethoden Überweisung, Paypal oder berittener Bote ausgewiesen werden.

Zusätzlich könnte er Herrn Schlaumeyer darauf hinweisen, dass eine Zahlungsverpflichtung in jedem Fall besteht und er - sofern er auf Barzahlung beharrt - herzlich eingeladen ist, die 172 Kilometer lange Reise mit der Postkutsche anzutreten oder andernfalls ein persönlicher Kontakt dergestalt hergestellt wird, dass Gerichtsvollzieher Herr Reißzahn Verleihnix bei ihm vorstellig wird und das Geld im Zweifelsfall seinen kalten, toten Händen entreißen wird.

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