Rechnungslegung rückwirkend

Hallo,

wie lange kann mir ein Unternehmer rückwirkend eine Rechnung zur Zahlung vorlegen, bzw. ab wann verfällt diese?

cu, Peter

Servus,

wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart (nicht: einseitig erklärt) ist, gilt die allgemeine Verjährungsfreist von drei Jahren.

Schöne Grüße

MM

Ich verstehe die Frage nicht.
Was soll den genau heißen „verfallen“ ?

IM BGB gibt es auch keine Vorschriften über das Ausstellen einer Rechnung;
es kommt also drauf an, was die Parteien bezüglich einer Rechnung vereinbart haben,
oder ob Spezialgesetze eine Rolle spielen.

Servus,

alldieweil eine Forderung nicht dadurch entsteht, dass man sie fakturiert: Welche Wirkung hätte es denn, wenn man eine Rechnung über eine verjährte Forderung ausstellt?

Schöne Grüße

MM

Sicherlich kann eine Forderung erst fällig werden durch das Zukommen lassen einer Rechnung;
nämlich dann, wenn die Parteien das vereinbart haben.

Inwieweit ein Gläubiger die Rechnungsstellung bzw. die Verjährung dabei herauszögern kann, wenn er einmal vergessen hat, etwas abzurechnen, ist allerdings umstritten.

Sorry, dass ich mich erst heute melde - ich habe die Antworten nicht weitergeleitet bekommen! Danke für die Antworten, jetzt kenne ich mich aus… *zwinker*