Moin, werte Fachwelt.
Eine Rechnung ist seit Monaten nicht beglichen. Nun möchte ich dem Empfänger eine Mahnung (inkl. Gebühr) schicken - wie verhält sich dass dann mit der Rechnungsnummer? Bleibt die identisch; also ne „Mahnung zu Re-Nr. xy“? Mal angenommen, der Kunde zahlt die Mahngebühr - dann stimmt der Erlös ja nicht mit der Re. überein. Also doch ne neue Rechnungsnr.?
Freue mich auf/über Tipps!
Vincent.