Hallo,
Herrn XY wird von einem Speditionsunternehmen nach 16 Monaten eine Auslage in Rechnung gestellt, weil die Rechnung irgendwo im Konzern rumirrte / liegenblieb.
Die Spedition hatte damals eine Warensendung im Hamburger Hafen abgeholt und diese Auslöse als Auslage übernommen.
Gibt es eine Verjährung, die für Endkunden greift?
Bei gewerblichen Kunden sind es wohl zwei Jahre…
Die Auslage ist unbestritten, aber was sagt das Gesetz, wenn Herr XY der (verspäteten) Rechnungs_stellung_ (nicht der Rechnung selbst) widerspricht?
Kann die Spedition dann mahnen oder anderes?
Danke.
Hallo,
Herrn XY wird von einem Speditionsunternehmen nach 16 Monaten
eine Auslage in Rechnung gestellt, weil die Rechnung irgendwo
im Konzern rumirrte / liegenblieb.
Die Spedition hatte damals eine Warensendung im Hamburger
Hafen abgeholt und diese Auslöse als Auslage übernommen.
Gibt es eine Verjährung, die für Endkunden greift?
Ja, mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Entstehen des Anspruchs.
Anspruch: 01.01.14
Ablauf: 31.12.17
Anspruch: 31.12.14
Ablauf: auch 31.12.17
Bei gewerblichen Kunden sind es wohl zwei Jahre…
Die Auslage ist unbestritten, aber was sagt das Gesetz, wenn
Herr XY der (verspäteten) Rechnungs_stellung_ (nicht der
Rechnung selbst) widerspricht?
Herr XY kann sich für ein 16monatiges kostenloses Darlehen bedanken, so rein moralisch betrachtet.
Kann die Spedition dann mahnen oder anderes?
Nein, das würde die Spedition nicht machen.
Wenn „der Rechnung widersprochen“ wurde, eine Zahlung also abgelehnt wurde, dann würde die Spedition vernünftigerweise direkt ins gerichtliche Mahnverfahren gehen.