Rechnungsstellung bei Freelancer Tätigkeit und Gewerbe

Als Selbständiger sind Freelancer Tätigkeiten und Gewerbe voneinander zu trennen.  Eine Anmeldung als Kleinunternehmerin ist erfolgt. Die Rechnungen für die FreelancerTätigkeiten haben unverwechselbare Nummern (bestehend aus dem Datum und einer fortlaufenden Nummer). Im Gewerbe wird ein Ebook mit Audiodateien verkauft. Können die Rechnungen für das Gewerbe nun auf die gleiche Art erstellt werden wie die Freelancer Rechnungen, d.h. mit den fortlaufenden Nummerierungen, oder muss dafür quasi ein ganz eigener Rechnungskreis erstellt werden? Letzteres würde dazu führen, dass die Rechnungen keine unverwechselbaren Nummern mehr haben.

Servus,

da es sich bei den „Freelancertätigkeiten“ mit ungefähr 98 % Wahrscheinlichkeit nicht um einen freien Beruf gem. § 18 Abs 1 EStG handelt, muss hier nichts getrennt werden. Es gibt einen Gewerbebetrieb mit einem Rechnungskreis.

Vom Gegenteil lasse ich mich gerne anhand einer Beschreibung der Freelancertätigkeit überzeugen.

Schöne Grüße

MM

Eine Anmeldung als Kleinunternehmerin ist erfolgt

Es gibt keine Anmeldung als Kleinunternehmerin, sondern nur als Unternehmerin bzw. Gewerbetreibende.

Vom Gegenteil lasse ich mich gerne anhand einer Beschreibung
der Freelancertätigkeit überzeugen.

die findet sich auf der HP. auch die ausbildung ist beschrieben. ich würde die einordnung zu den heilberufen bzw. denen ähnlichen voraussetzen. evtl. wurde das ja schon geprüft.

alla egal, wenn schon 2 buchhaltungen gemacht werden, dann sollte man das so lassen. zusammenschütten kann das ganze später immer noch werden durch das amt.

zu den belegnummernkreisen:

ich würde das nicht verwursten, sondern für die gewerbliche tätigkeit einen eigenen nummernkreis anlegen.

auch wenn das nicht zwingend notwendig wäre, wenn bei einer prüfung ein system ohne kopfstände prüfbar wäre.

gruß inder

Servus,

derlei esoterische Geschichten haben betreffend § 18 I EStG keinen Bestand, wenn es Spitz auf Knopf kommt (dafür sind eh die Erträge normalerweise nicht ausreichend).

Die Bedenken, dass dann Rechnungsnummern doppelt vorkommen, wenn man die Rechnungskreise nicht sichtbar unterscheidet, sind schon gerechtfertigt.

Aber Du hast schon Recht - wenn man hier zwei Betriebe einrichten und getrennt verwalten möchte, ist auch nichts dagegen einzuwenden.

So eine Unterscheidung der Rechnungen von verschiedenen Betrieben wäre ja recht einfach, wenn man an den Beginn oder ans Ende der Rechnungsnummer ein K für das Meridianklopfen und ein E für den E-Book-Vertrieb setzte, oder auch 007 für den E-Book-Vertrieb und 666 für die Klopferei.

Schöne Grüße

MM