Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft, an Erfüllungs- oder Erfolgsort / bei Zweipunktklauseln

Kann jemand mit Sicherheit beantworten, wann man als Verkäufer frühestens seine Rechnung stellen darf? Mir geht es bei der Frage insbesondere darum, ob bei Versandbereitschaft (bei o. nach Liefertermin) in jedem Fall schon fakturiert werden darf. Oder muss man z.B. bei CIF, DAF, DDU etc. damit warten, bis die Ware am Bestimmungshafen angekommen ist, bzw. der Kosten- oder Gefahrenübergang stattgefunden hat? Allerdings würde man dann natürlich keine Rechnung für den Zoll haben… Oder wenn vereinbart wurde, 30 Tage netto, und dass die Ware innerhalb Deutschlands frei Haus geliefert wird, darf dann erst fakturiert werden, wenn die Ware angekommen ist? Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine eindeutige Antwort oder Faustregel zu dieser Problematik hat. Vielen Dank vorab!

du kannst fakturieren, wann du willst!

Es ist bei komplizierten Auftragsarbeiten gar nicht ungewöhnlich, dass bereits eine ( Teil-) Rechnung erstellt wird, bevor überhaupt eine Produktion begonnen hat.

Alles Verhandlungssache…