Hallo,
mal eine Frage, vielleicht sehe ich es auch einfach zu eng.
Vorgeschichte:
Vandalismusschaden an einem Kfz. Würde unverzüglich der Versicherung gemeldet und dort eine der benannten Werkstätten ausgewählt. Die Leistung wurde erbracht und ist ok
Aber:
Jetzt flattert eine Mitteilung ins Haus mit folgenden Text:
[Briefkopf]
[Empfängeradresse]
Kennzeichen / Datum der Schadenmeldung and die Versicherung / Schadennummer der Versicherung
Anrede,
Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt xxx EUR.
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks ABCXYZ auf eins der unten genannten Konten.
Mit freundlichen Grüßen
(Wirklich, etwas anonymisiert und ohne echte Wlerte, aber der relevante Wortlaut passt.)
Diese Werkstatt hat hier eher so einen mittelmäßigen Ruf ist aber - ich möchte es noch einmal betonen - Vertragspartner der Kfz-Versicherung und somit bei der Schadensmeldung auswählbar.
Bin ich jetzt zu kritisch oder entspricht diese Mitteilung nicht den GoB? Ich hatte schon gerne was handfestes mit genauer Aufstellung des schadens - schon unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Verkaufs irgendwannmal.
Wer lachen möchte… Es ging um eine eingeschlagene Scheibe. Telefonisch wurde wirklich gefragt, ob man das überhaupt reparieren lassen möchte. Man könne es ja auch einfach abkleben