Rechnungsstellung -> Formerfordernisse

Hallo,

mal eine Frage, vielleicht sehe ich es auch einfach zu eng.

Vorgeschichte:
Vandalismusschaden an einem Kfz. Würde unverzüglich der Versicherung gemeldet und dort eine der benannten Werkstätten ausgewählt. Die Leistung wurde erbracht und ist ok

Aber:
Jetzt flattert eine Mitteilung ins Haus mit folgenden Text:

[Briefkopf]
[Empfängeradresse]

Kennzeichen / Datum der Schadenmeldung and die Versicherung / Schadennummer der Versicherung

Anrede,

Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt xxx EUR.

Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks ABCXYZ auf eins der unten genannten Konten.

Mit freundlichen Grüßen

(Wirklich, etwas anonymisiert und ohne echte Wlerte, aber der relevante Wortlaut passt.)

Diese Werkstatt hat hier eher so einen mittelmäßigen Ruf ist aber - ich möchte es noch einmal betonen - Vertragspartner der Kfz-Versicherung und somit bei der Schadensmeldung auswählbar.

Bin ich jetzt zu kritisch oder entspricht diese Mitteilung nicht den GoB? Ich hatte schon gerne was handfestes mit genauer Aufstellung des schadens - schon unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Verkaufs irgendwannmal.

Wer lachen möchte… Es ging um eine eingeschlagene Scheibe. Telefonisch wurde wirklich gefragt, ob man das überhaupt reparieren lassen möchte. Man könne es ja auch einfach abkleben

Ich verstehe das nicht ganz – wenn du eine Kraftfahrversicherung mit Selbstbehalt hast, musst du doch die Kosten in Höhe dessen tragen.

Der Zweck dieses Schreibens ist das Eintreibe deiner Selbstbeteiligung.

Darum geht es gar nicht da unstrittig. Es geht um die Formerfordernisse einer Rechnung die hier imho nicht erfüllt sind und um die Frage, ob ich das zu eng sehe:

(Ja, ich habe in meinem Leben schon ein paar Rechnungen gesehen…)

ist das jetzt die Rechnung über die SB oder über die Reparatur? Letztere bekommt der, der sie zu bezahlen hat.

Das Steuerrecht ist zwar so gar nicht mein Thema, aber mE liegt hier gar keine Rechnung vor, auch wenn man Geld von Dir haben will. Was eine Rechnung ist, bestimmt sich nach § 14 UStG. Hier wird aber keine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, und es wird insbesondere auch keine Umsatzsteuer erhoben/erstattet. Insoweit gelten dann auch nicht die Formerfordernisse einer Rechnung im Sinne des § 14 UStG.

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