Moin allerseits,
gegeben sei eine Firma X in Deutschland und ein Auftragnehmer Y aus dem Nicht-EU-Land Yx. Vertraglich wurde schon vor längerer Zeit zwischen X und Y vereinbart, dass Rechnungen mit deutscher USt gestellt werden dürfen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Y stellt nun eine Rechnung mit Aufführung der lokalen USt (d.h. des Landes Yx).
X verweigert die Zahlung der angegebenen USt, bietet aber - ohne Verweis auf eine Ansässigkeitsbestätigung - an, dass man die deutsche USt berechnen dürfe (und diese dann auch angewiesen wird).
Wie sehen die geltenden Regelungen aus? Es soll natürlich verhindert werden, dass Y die in Rechnung gestellte USt erhält, wenn er diese nicht ordnungsgemäß abführt/abführen kann bzw. dass X später vom Finanzamt zu einer Nachzahlung aufgefordert wird.
Gruss
mt6502