Rechnungswesen - Buchhaltung - Trennung von Forderungen

Servus,

könnt Ihr mir sagen, warum in einer Bilanz eine Trennung der Forderungen zwischen (Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen) und (Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen kein Beteiligungsverhältnis bestehet) vorgenommen wird ?

Was hat das Ganze für einen Sinn und welche Konsequenzen bringt diese Trennung mit sich ?

Besten Dank !

Ford. gegen verb. Unternehmen betreffen nach § 271 Abs.2 HGB alle Tochter- bzw. Muttergesellschaften, die z.B. in einem Konzernabschluss zusammen gehören. Für die Einschätzung des Risikos des F-Ausfalls und für Liquiditätsberechnungen durch Banken sind solche Unterscheidungen z. B. sehr wichtig. So können z.B. auch über solche Forderungen Bilanzen geschönt sein und werden deshalb besonders geprüft.

Hallo,

da gibt es verschiedene Aspekte:

Zivilrecht: Darlehen von Gesellschaftern (in Form einer Kapitalgesellschaft) werden im Insolvenzfall als nachrangige Forderungen gewertet.

Steuerrecht:
hier wird geprüft ob Darlehen angemessen verzinst werden - bei überhöhten Zinsen werden diese bei der darlehensgebenden Gesellschaft nur bis zur Angemessenheitsgrenze als Betriebsausgaben anerkannt (um Umgehung KöSt zu verhinden)

Bei Forderungen aus L+L stellt sich auch immer die Verrechnungspreis-problematik, die ja das „Einfallstor“ zur Gewinn-/Verlustverschiebung dorthin darstellt, wo gerade Gewinn/Verlust steuerlich opportun ist.

Konsequenz ist, dass man seine Forderungen/Verbindlichkeiten so aufzeichnen muss, dass eine klare Trennung in die Kategorien verbundene, beteiligte und sonstige erfolgt.

Ist ein recht komplexes Thema, hoffe aber, dass ich zumindest ansatzweise helfen konnte.
LG Attergauerin

der § 271 HGB bestimmt diese Trennung. Sie ht zur Folge, dass klar Es soll unhterschieden werden-gegenüber fremden Forderungen und Verbindlichkeiten und den „internen“ Werten.
Gruß
Woelm

Hallo,

ich bin bei www als Interessent und nicht als Experte angemeldet und von daher der falsche Ansprechpartner.

Frdl. Grüße
ulmasch

Hallo twisar1,

damit kenne ich mich auch nicht aus.

Sorry.

Die Tante

tut mir leid, keine Ahnung

ich kann dir leider nicht helfen.

Viel Erfolg

hallo twisar, das hat folgenden Grund:
Im Rahmen der Konzernkonsolidierung werden Fo. ggü verbundenen U. herausgerechnet, da hierbei eine Ford auf der einen Seite eine Verb. bei einem anderen verb. Unternehmen besteht. Dies ein Hinweis an Gläubiger und Aktionäre um evtl. Bilanzen zu bereinigen um sog. Intercompany Positionen.
Gruss Lion

Hallo,

zunächst einmal deshalb, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist, nachzulesen im HGB unter §266. :smile:

Die Gliederung ist aber auch logisch, da es schon einen Unterschied macht, ob ein Unternehmen Forderungen gegen fremde oder gegen verbundene Unternehmen hat. Die Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderungen sei dabei als Beispiel aufgeführt.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen, wenngleich meine Antwort leider etwas verspätet kommt.

Bei weiteren Fragen bitte einfach nochmal kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß

Joachim