Hallo,
da gibt es verschiedene Aspekte:
Zivilrecht: Darlehen von Gesellschaftern (in Form einer Kapitalgesellschaft) werden im Insolvenzfall als nachrangige Forderungen gewertet.
Steuerrecht:
hier wird geprüft ob Darlehen angemessen verzinst werden - bei überhöhten Zinsen werden diese bei der darlehensgebenden Gesellschaft nur bis zur Angemessenheitsgrenze als Betriebsausgaben anerkannt (um Umgehung KöSt zu verhinden)
Bei Forderungen aus L+L stellt sich auch immer die Verrechnungspreis-problematik, die ja das „Einfallstor“ zur Gewinn-/Verlustverschiebung dorthin darstellt, wo gerade Gewinn/Verlust steuerlich opportun ist.
Konsequenz ist, dass man seine Forderungen/Verbindlichkeiten so aufzeichnen muss, dass eine klare Trennung in die Kategorien verbundene, beteiligte und sonstige erfolgt.
Ist ein recht komplexes Thema, hoffe aber, dass ich zumindest ansatzweise helfen konnte.
LG Attergauerin