Recht: Ab wann darf man eine Fehllieferung behalten/verwenden?
Ich habe eine Lieferung Holz erhalten die ich nicht bestellt hatte, lediglich angefragt. Der Produzent hat sie voreilig in Produktion gegeben obwohl noch wichtige Restfragen offen waren. Dann hat die Praktikantin die Ware versendet ohne den Zahlungseingang abzuwarten. Der Produzent ist der Meinung ich habe bestellt und will die Frachtkosten zurück nicht übernehmen. Ich hingegen hatte keine Auftragsbestätigung geschickt also nie bestellt und habe um Abholung der Fehllieferung gebeten. Jetzt steht das Holz seit 2 Wochen hier und niemand meldet sich mehr.
Wie lange muss ich die Lieferung hier zur Abholung vorhalten bis ich sie entsorgen, verschenken oder selbst verwenden darf?
Herzlichen Dank für eine rechtlich korrekte Antwort!
ich nix wissen
ich nix wissen
Als Verbraucher muß man die Ware nicht aufbewahren und kann sie sogar benutzen bzw. verbrauchen.
Als Kaufmann besteht eine Aufbewahrungspflicht. Ich würde daher mit Wochenfrist zur Abholung auffordern und ab dann Lagerkosten verlangen.
Hallo,
die Antwort ist: gar nicht. Das Holz ist Eigentum des Lieferanten. Fordern Sie den Lieferanten schriftlich mit Fristsetung auf, das Holz abholen zu lassen. Sofern Ihnen durch die Lagerung ein Schaden entsteht (Lagerflächenverlust o.ä.) können Sie diesen Schaden im Rahmen einer Schadenersatzklage geltend machen. Die Forderung von Lagergebühren würde ich ebenso gleich in das Schreiben mit aufnehmen.
Sie könnten ggf. die Ware selbst zurück schicken. Hier besteht natürlich folgende Gefahr:
- Lieferant verweigert die Annahme, Holz kommt zu Ihnen zurück.
- Sie müssen die Lieferkosten zunächst bezahlen und ggf. als Schadensersatz einklagen.
Gruß
nch
Hallo macuse,
Rechtsberatung ist durch Nichtanwälte nicht erlaubt. Insofern sollte Ihnen eine „rechtlich korrekte Antwort“ den Geldeinsatz für ein Erstgespräch bei einem Anwalt wert sein. Eine Anfrage auf dieser Seite mit der Erwartung juristischer Expertise wirkt etwas seltsam. Ohnehin fehlen Details, um überhaupt einen akkuraten jur. Rat geben zu können. Insofern: Ich bin raus.
Also einfach vernichten, verschenken oder verbrauchen geht nicht. Insbesondere da es sich nicht um eine ungefragte Lieferung handelt, da ja Ihrerseits zumindest eine Anfrage vorlag. Die Frage, ob ein rechtlich bindender Auftreg vorlag kann man so nicht beantworten. Sie sollten den Lieferanten per Einschreiben über Ihre Position in Kenntnis setzen und ihn zur Abholung unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. Außerdem sollten Sie die Rücksendung auf seine Kosten nach Fridtablauf androhen. Dann müssten Sie in Vorleistung treten und die Frachtkodten ggf. einklagen. Von einer eigenen Verwenndung würde ich abraten, da dies die Gefahr birgt, dass Sie konkludent dich die Ware abnehmen.
Hallo,
Sie sind definitiv nicht verpflichtet, die Lieferung selbst zurück zu senden. Der Lieferant muss Sie selbst bei Ihnen abholen.
Um welche Größenordnung geht es denn? Wie umfangreich war die Lieferung Holz? Sind es ein paar hundert Euro oder sogar weniger oder handelt es sich um ein paar tausend Euro?
LG Karl
Ich denke nicht das man die Lieferung behalten darf und wenn man die Abholung einklagt.
wenn man das Holz dann selber nutzt ist man ja wieder ein Geschäftsverhältnis eingegangen außer man überschreitet die Verjährungsfrist. Da bin ich aber nicht Fachmann genug um das beurteilen zu können.
Informative Antwort! Vielen Dank!
Wenn Sie nachweislich nichts bestelllt haben,vorsicht vor fallstricken des gläübigers,sind sie nicht mal verpflichtet unbestellte ware sogar das Holz zurückzuschicken sondern können es als ihr eigentum bezeichnen und frei darüber verfügen.Ich würde per einschreiben mit rückschein 1woche frist setzen und dann das unbestellte für mich behalten.Schuld ist ja die Praktikantin die haftet Fröhliches gut Holz!!
Hallo Karl,
es geht um 1500EUR. Für mich so viel als dass ich das nicht einfach doch so annehmen kann. Leider
Außer dem fühle ich mich überrumpelt und jetzt genötigt und möchte es deshalb schon nicht machen.
Nach meiner Anfrage und Nichtbestätigung seiner Auftragsbestätigung lagen 3 Wochen, nach denen ich die Ladung wo anders bestellt habe. Da wo ich auch das bekam was ich angefragt hatte.
Hallo,
wichtig ist, dass Du im Ernstfall (Anzeige durch den Lieferanten) nachweisen kannst, dass Du die Ware wirklich nicht bestellt hast. Der Lieferant wird im Zweifel behaupten, Du hättest eine entsprechende Bestellung aufgegeben, müsste dies dann aber auch beweisen können.
Ich würde dem Lieferanten NACHWEISLICH nochmals eine Frist setzen. Die Fristsetzung zur Abholung einer unverlangt gesendeten Lieferung ist sehr wichtig!!! Bisher hast Du ja den Lieferanten ja nur mündlich/telefonisch aufgefordert, die Ware abzuholen. Das kannst Du im Ernstfall nicht beweisen. Daher schriftlich auffordern und mit Einschreiben mit Rückschein dem Lieferanten zuschicken. 4 Wochen sind ausreichend. Danach kannst Du nochmals erinnern. Frist jetzt nur noch 2 Wochen. Danach bist Du auf der sicheren Seite. Was sollst Du denn sonst noch machen? Niemand kann verlangen, dass Du die Lieferung 10 Jahre lang aufbewahrst. Wahrscheinlich hast Du auch nicht so viel Platz übrig, sodass Dich die Lieferung täglich stört,oder? Das ist auch noch ein Aspekt. Es würde für Dich einen immensen Aufwand und eine große Belastung bedeuten, die Lieferung noch länger als 4 oder 6 Wochen zu lagern, nehme ich an. Wie weit ist der Lieferant von Dir entfernt? Kam die Lieferung per Post?
Hallo Karl, Danke f.d. Info!
Das Holz kam aus Österreich hierher nach NRW.
Ich hoffe eigentlich, dass ihm der Aufwand zu hoch ist und er sich nicht mehr rührt
Ich hatte ihm bei der Klärung von Restfragen per Email mitgeteilt, dass mir 25% krumme Bretter zu viel sind. Ich dachte da eher an 1%, was er bitte bestätigen sollte, das aber nicht getan hat sondern stattdessen 3 Wochen später das Holz geschickt hat.
Und 2 mal ohne eine Frist, nachdem das Holz schon hier war, wieder per Email, dass er das Holz bitte abholt.
Reicht das nicht schon aus? Die Frage ist dabei, ob eine von ihm beantwortete Email belegt, dass den Empfänger die Aufforderung zur Abholung erreicht hat.
Sollte eigentlich. Denn strittig ist, ob ich bestellt hatte oder nicht. Er meint ja, ich meine nein. Und weil ich von nein ausgehe, wollte ich fragen wie lange das Holz nun stehen muss.
Dabei wird der eigentliche Steitpunkt „Bestellung“ garnicht berührt.
Der macht mir natürlich noch mehr Sorgen!
Und richtig. Die Palette (200x100x80cm) steht bei einem Schlosser hinter der Werkstatt unterm Dach. Da soll sie natürlich nicht überwintern.
Hallo, ich nochmal,
es ist die Frage ob der Lieferant sich wegen 1.500 € eine Prozess leistet, der ihn viel Zeit und nerven kostet und ewig dauert. Wenn er Recht bekäme (nehmen wir mal an) dann müsstest Du ja die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen, sodass er - wenn er sich im Recht fühlt - eigentlich kein finanzielles Risiko hätte.
Ich versuche nur nachzuvollziehen, was der Lieferant sich so denken könnte in dieser Sache.
Email reicht als Empfangsnachweis sicher aus, vor allem, weil er sich ja auch eine email von Dir gemeldet hat. Das bedingt natürlich, dass er sie zuvor auch erhalten hat.
Ich würde ihm trotzdem noch ne Frist setzen und ihn darauf hinweisen,dass Du das Holz ansonsten verkaufst oder sonst verwendest. Dann kann er später nicht sagen „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es natürlich abgeholt“
Gruss, Karl
Hallo, auch ich nochmal.
Vielen Dank, Karl, für deine Gedanken dazu!
Die Lage sieht für mich jetzt wohl so aus:
Der Lieferant weiß, dass er da vorschnell verschickt hat, und wird nichts weiter unternehmen, er schreibt die Ware ab (meine Vermutung).
Dessen ungeachtet habe ich jetzt aber aus anderer Quelle verläßlich erfahren, dass ihm das Holz für immer gehört. Ob er es auf meinem Grundstück lagert oder nicht, es ist und bleibt sein Eigentum. Ist ja auch richtig so, verstehe ich. Niemand hat bisher dafür bezahlt, es hat noch keine Eigentumsübertragung stattgefunden.
Jetzt kommt der Punkt, dass SEIN Paket bei uns im Wege steht und stört.
Er könnte jetzt die Bezahlung einklagen und ich könnte ihn jetzt -wie Du schon sagtest- auffordern mit Frist, Alles wieder abzuholen und dies dann ebenfalls einklagen. Oder die Ware einlagern lassen und die Kosten dafür einklagen. Oder ihn dazu bringen, mir das Eigentum ohne Gegenleistung zu übertragen.
Alles keine schönen Optionen
Selbst wenn ich vermute dass er sich nie wieder meldet, das Holz ist hier und steht rum und ist immer noch sein Eigentum. Also einfach warten und nichts tun kann ich leider nicht. Es verjährt also nichts und ich kanns auch nicht nach X Wochen als mein Eigentum ansehen. Nixis. Ich werde mich kümmern müssen…
Danke nochmal an Alle für ihre Beiträge!