Recht als Käufer, Garantie

Hallo,

ich habe mir bereits im Juli.diesen Jahres einen PC bei einem großen Computerhersteller gekauft. Schon beim ersten
Benutzen ist die Sicherung in meinem Haus herausgesprungen, ein Ereignis was sich in den nächsten Tagen noch häufig wiederholen sollte. Nach Kontaktaufnahme mit der Servicehotline wurde der PC eingeschickt, wurde 4 Wochen vor Ort behalten und dann einfach wieder zurückgeschickt, ohne etwas unternommen zu haben.
Da die Sicherung bei uns jedoch weiterhin heraus geflogen ist, haben wir ihn erneut eingeschickt und diesmal wurde das Netzteil getauscht. Leider war das Problem immer noch nicht gelöst.
Nach unzähligen Telefonaten hat man uns dann versprochen
dass wir unser Geld zurückerhalten. Also alles zum dritten mal verpackt und eingeschickt.
Nach jetzt 4 Wochen haben wir eine email bekommen, dass das Gerät wieder an uns geschickt wurde und wir unser Geld
nicht zurück bekommen, da dass Gerät beim Hersteller in der Werkstatt funktioniert.
Fakt ist, dass ich seit Juli nicht mit dem Gerät arbeiten konnte. In meinem Arbeitszimmer arbeite ich mit mehreren Computern, die alle problemlos funktionieren. Da das Gerät in der Werkstatt des Herstellers funktioniert und man sich dort weigert uns unser Geld zurückzugeben, stellt sich uns nun die Frage wie es weitergehen soll. Wenn es zu einem Rechtsstreit käme, hätten wir Aussicht auf Erfolg?

Versuchen kann man es immer. Ich würde einen Anwalt konsultieren. Der guckt sich dann die Garantiebestimmungen durch. Das kann man alles nicht über das Internet klären.

Mich wundert, dass der „große Computerhersteller“ solche Anstände macht… Normalerweise ist die Branche sehr kolant.

MFG

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht gut beantworten.

Viele Grüße
emilian

Hi chrischtl88,
nach Deinem Bericht würde ich vermuten: Du hast 100% Aussicht auf Erfolg. Es handelt sich um eine sogenannte Mängelrüge, wo der Käufer entscheiden kann, ob er Wandlung fordert (Rückgabe), Minderung (Preisnachlass) oder Umtausch. Auch Schadensersatz könnte in Frage kommen. Mehr als zwei Reparaturversuche (Nachbesserung) können von Dir auf keien Fall verlangt werden. Einfluss auf Deine Rechte könnte der Zeitablauf haben, so dass Du im Ernstfall sicherlich einen Anwalt benötigst. Mein Ratschlag ist: Schriftlich Wandlung fordern (Geld zurück) und mit Schadensersatz und Anwalt drohen. Annahme der Rücksendung verweigern. Das sollte eigentlich reichen. Viel Glück.

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Hallo, mal ehrlich gesagt - dazu fällt mir gar nichts mehr ein.
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Alles Gute
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Wenn das Gerät beim Hersteller funktioniert und bei Ihnen immer die Sicherung herausfliegt, dann könnte das ja auch an ihrem Stromsystem liegen. Bevor Sie also Rechtstreite beginnen, würde ich abklären, dass der Fehler sicher nicht bei Ihnen liegt. Schließen Sie z.B. den PC mal an ein anderes Stromnetz bei Freunden an, ob der Fehler da auch auftritt.
Wenn der PC da auch einwandfrei funktioniert, dann würde ich Ihnen von einem rechtsstreit abraten. Wenn der Fehler da auch auftritt, dann liegt der Fehler klar am PC.

Uns stellt sich uns nun die

Frage wie es weitergehen soll.

Wenn es zu einem Rechtsstreit

käme, hätten wir Aussicht auf Erfolg?

Hallo,

zunächst muss geklärt werden, wo das Problem liegt. Also eine technische Frage.

Zunächst sollte probiert werden, ob die Sicherung auch raus fliegt, wenn nur dieser neue Computer a l l e i n (sonst nichts, auch kein Licht, Ladegeräte oder sonst irgend etwas !!) eingeschaltet ist.

Wenn das nicht geschieht, vermute ich, dass die Gesamtlast von allen Sromverbrauchern an dieser Sicherung zu hoch ist, wenn alle Verbraucher (mehrere Computer, Licht etc.) eingeschaltet sind. Obdas so sein könnte, kann ein Fachmann (Elektiker o.ä.) oder ein versierter Laie an Hand der Daten der Geräte und der Sicherung berechnen.

Wenn es auch geschieht, wenn n u r dieser Computer eingeschaltet ist, vermute ich, dass die „Sicherung“ ein sog. „FI-Schutzschalter“ ist, der sehr viel empfindlicher und technisch anders reagiert, als ein üblicher Sicherungsautomat. (F = Fehler, I = Zeichen für Strom, seit 2002 wegen der internationalen Normung wird die Abkürzung „RCD“ für die englische Bezeichnung „residual current protective device“ = Reststromschutzgerät in den deutschsprachigen Normen verwendet. Das steht auf der „Sicherung“ dann drauf, in der Regel so ein kleiner Kasten im Sicherungskasten, oft neben den üblichen Sicherunsgautomaten in einer Reihe!)

Wenn dies so ist, hat der Computer einen elektrischen Defekt (vllt auch die Schalterleiste o.ä.), weil -salopp gesagt- nicht genau so viel Strom in das Gerät hineinfließt, wie wieder heraus kommt. (Sog. Fehlerstrom, der fließt über den Schutzleiter
ab). Dieser Fehlerstrom kann sehr gering sein, sodass dies in der Werkstatt nicht bemerkt wurde. Allerding ist die Wahrscheinlichkeit dieses Fehlers eher gering.

So, nun mal alles ausprobieren - dann wieder melden. Viel Glück!

MfG

Andreas Kleiner, Berlin

Hallo, leider kenne ich mich hier nicht aus.

Hallo, grundsätzlich muß man ja selbst erst einen Schaden belegen…es sei denn in den ersten 6 Monaten ab Kauf.Während der ersten 6 Monate müßte der VK beweisen, dass kein Mangel vorliegt bzw. nicht im Sinne einer Gewähr.

Es ist natürlich sehr komisch das Ganze.
Haben Sie denn mal zum Spaß, wenn Sie Sich schon die Mühe der mehrmaligen Verschickung machen, selbst versucht zbs. beim Nachbarn oder zumindest in einer anderen Wohnung das Gerät mal anzusschliessen??
Das klingt ja wie verhext.

So nun zum Sachlichen: Wäre das Gerät beim Nachbarn zbs. auch so, würde ich telefonisch das mitteilen beim VK und dazu per Fax die Beweissicherung mittels eines Gutachters nach Hinzuziehung eines Gerichts androhen…wenn nicht freiwillig und unverzüglich das Geld zurückbezahlt wird.
Die auf erhebliche Kostenausweitung hinweisen und abwarten.
Sollte das Gerät beim Nachbarn nicht mackig sein, ist in Ihrer Leitung ein Wurm drin.
Aber das sollte zuvor unbedingt geprüft werden.

Mehr fällt mir nicht dazu ein.
Gruß AK

JA

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
im Kaufrecht:
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

Hallo Chrischtl88, bin keine Juristin, und auch in Punkto Computer eher interessierter Laie. Ich kann also nur aus dem Bauchgefühl antworten. Meine Idee wäre, den Computer zurück zu fordern und von jemand anderem testen zu lassen. Der Händler hat ja immer ein Recht auf Nachbesserung. Wenn der Rechner aber tatsächlich kaputt ist, hat der Händler versucht, Dich zu betrügen. In diesem Falle würde ich auf „Geld zurück“ bestehen, da das Vertrauen dahin ist. Wegen Aussicht bei Rechtsstreit frag lieber noch einen Juristen…

Viel Glück Lady108

Hallo,

vielleicht kannst du die Netzspannung von dem neuen PC in einem Geschäft mal überprüfen lassen. Die haben solche Geräte. Und wenn sie zu hoch ist, hast du ja ein entsprechendes Beweismittel, das dir in dem Fall helfen sollte. An sich müsstest du das Geld wiederbekommen, da es sich ja um einen Mangel handelt, du nachbessern lassen hast und der Mangel trotzdem nicht behoben werden konnte. Ob du eine Erfolgsaussicht vor Gericht hättest, müsstest du mit einem Anwalt abklären, der müsste Erfahrungswerte haben und kennt sich im Recht natürlich viel besser aus.

VG

Hallo, 

bitte entschuldigen Sie die längere Verzögerung, aber ich konnte hier längere Zeit nicht herein und war auch obendrein noch erkältet. 

Nun zu Ihrer Frage: 

Also wie es aussieht, liegt bei diesem Gerät ein Spannungsfehler vor, der verursacht, dass dieses Gerät die Sicherung heraus fliegen lässt. Sicherlich kann dies vielleicht auch an veralteten oder beschädigten Stromleitungen liegen, so dass es evtl. ratsam ist, auch diese einmal überprüfen zu lassen. An einigen Geräten gibt es auch den Hinweis: Angabe auf Netzstecker beachten usw. Dann wäre an den Steckdosen zu prüfen, wie viel Spannung hier (und auch am Gerät) benötigt wird und ob dies alles reibungslos verläuft.

Da der Kauf ja erst im Juli stattgefunden hat, dürfte auch eine Angleichung an die Spannungsverhältnisse unter Garantie laufen, so dass zumindest vom Hersteller angeboten werden könnte, neue Netzstecker zu installieren oder aber einen Gratis-Adapter zu liefern.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Dienstagabend. 

Mit freundlichen Grüßen 

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