Recht am Bild auch für Situationen bzw. Tiere?

Ich bin freiberuflich in vielen Institutionen unterwegs (therapeutisch mit Tieren). Viele Pfleger/Angehörige/etc. fangen wie wild das Fotografieren an, wenn sie uns sehen.

Jetzt frage ich mich, wie es dabei mit den Bildrechten aussieht. Es ist z.B. eine Behindertenschule, MEINE Therapiestunde, MEINE Tiere, aber ich werde wohl kaum auf den Bildern drauf sein.

Im Prinzip stört mich die Tatsache an sich natürlich eher weniger, aber manchmal ist es extrem unhöflich, wenn noch nicht mal gefragt wird, ob es in Ordnung ist. Und ich weiß ja auch nicht, wo die Bilder landen werden.

Deshalb meine Frage nach den Rechten an diesen Bildern.

Wer weiss Rat?

Im Prinzip stört mich die Tatsache an sich natürlich eher
weniger, aber manchmal ist es extrem unhöflich, wenn noch
nicht mal gefragt wird, ob es in Ordnung ist. Und ich weiß ja
auch nicht, wo die Bilder landen werden.

Deshalb meine Frage nach den Rechten an diesen Bildern.

Die Frage ist zunächst wohl eher eine des Hausrechts und in welchem Umfang was oder wann und zu welchen Bedingungen fotografiert werden darf. Und dann auch ob du dieses übertragen bekommst und deshalb über die Fotoerlaubnis für die dich und deine „Ausstattung“ betreffenden Situationen auf FREMDEM Grund und Boden BESTIMMEN darfst.
Auf öffentlichem Grund müsstest du wohl hinnehmen, dass die Tiere ungefragt fotografiert werden, solange DEIN Recht an deinem EIGENEN Bild(nis) nicht verletzt wird.

Nur meine unmassgebliche, unjuristische Meinung.

Weiteres bitte im juristischen Forum abklären.
Hier geht es um das Fotografieren als Solches.
Bitte die Besonderheiten der erforderlichen Fragestellung beachten.
Eine fallbezogene Rechtsberatung ist in Foren untersagt.

Vielen Dank für deine Antwort!

Du hast natürlich recht, dass es in diesem Sinne tatsächlich besser bei Recht aufgehoben ist.

LG

Das sog. Recht am eigenen !! Bild gehört zu den schwierigsten Begriffen der Juristerei-es kommt immer auf den Einzelfall an.

wieso sind denn so viele Leute dabei?
Deine Tiere haben kein Recht-aber Du-und vor allem auch Deine Patienten/Klienten.
Aber noch schlechter-hast Du an Videos gedacht?

Ergänzung-das ganze wird auch im Stgb beschrieben
Blättere hier mal nach unten…
http://www.rechtambild.de/2013/08/urlaubszeit-wichti…

Viele Grüße

Hallo!

Danke für deine Antwort!

Es ist so, dass in den Räumen der Institutionen immer mal wieder ein Pfleger/Betreuer/Angehöriger vorbeikommt, kurz oder lang zusehen möchte, einen Betreuten bringt oder abholt. In diesen Situationen entstehen dann Bilder, „ach wie süss, das muss ich unbedingt so und so zeigen“ oder sie werden als Werbung für die Heimleitung benutzt.

Da sind dann eher keine Leute darauf, sondern evtl. Hände mit den Tieren oder nur die Tiere.
Ein Video hat meines Wissens noch keiner gemacht.

Na ja, wie ich schon geschrieben habe, ich empfinde es als grobe Unhöflichkeit, sich quasi an der Situation „zu bereichern“, oder zu damit werben, wenn man nicht ausdrücklich vorher fragt. Da hätte es mir schon geholfen, wenn ich einfach cool sagen könnte, „Sie wissen schon, dass das eigentlich nicht erlaubt ist…“.

Wenn eine Institution mit so Bildern wirbt auf denen die Klienten drauf sind, klären sie das schon ab. Mit mir wird nix geklärt, die gehen davon aus, dass da ja in Ordnung ist und ich auch was von der Werbung habe.
Aber es ist ja auf den Bildern ziemlich eindeutig, dass es sich um meine Veranstaltung handelt, auch wenn keine Personen zu erkennen sind.

Also auch vielen Dank für den Link!

LG Sibylle