Ihr Lieben, ich bin seit 5 Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und habe in dieser Zeit 9 „aus Sachgrund befristete“ Arbeitsverträge erhalten. Ich bin in der Medienbranche tätig und war bei verschiedenen TV-Formaten in gleicher Position eingesetzt. Nun soll mein auslaufender befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert werden. Habe ich dennoch Anspruch auf Abfindung? Sind so viele befristete Verträge überhaupt zulässig?
Über Infos würde ich mich sehr freuen! Herzlichen Dank!
MfG
duck313
Besten Dank für die Antwort. Es handelt sich um eine TV-Produktionsfirma. Die befristeten Verträge wurden stets damit begründet, dass der TV-Sender immer nur eine gewisse Anzahl Sendungen in Auftrag gegeben hat - die Verlängerung erfolgte dann über den jeweiligen Produktionszeitraum… da die Sendung nicht mehr produziert wird erfolgt keine Verlängerung des Vertrages… jedoch gibt es zahlreiche weitere Formate die vom Arbeitgeber produziert werden…
Hallo,
Ich meine schon, dass solche Befristungen rechtlich okay sind.
Ich kann mich erinnern, das wir, gerade bei TV—Sender und Filmproduktionsfirmen die so.g. „Unständig Beschaeftigten“ hatten, die jeweils nur zu den Produktionstagen angemeldet wurden.
Gruß
Czauderna
Moin Günter,
die sind aber nur max. eine Woche am Stück beschäftigt. Die UP war mehrere Jahre befristet beschäftigt.
Soon
Nun ja, das war eine begründete Befristung und auch nachvollziehbar. Anspruch auf eine Abfindung kann nur aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag erwachsen. Habt ihr denn einen Betriebsrat? Und, ganz wichtig: Steht in deinem Arbeitsvertrag die Formulierung „Alle aus dem Arbeitsvertrag bestehenden Ansprüche verfallen nach vier Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.“ O.Ä. Dann ist es tatsächlich Essig mit wie immer gearteten Ansprüchen, sollte die Zeit schon verstrichen sein.
Ich verstehe dich vollauf, wahrscheinlich hast du dir immer wieder Chancen ausgerechnet, unbefristet übernommen zu werden. Vielleicht ist es sinnvoll, ein paar Euro in dir Hand zu nehmen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und ihm den kompletten Vorgang vorzulegen. Ich drücke dir die Daumen.
Soon
Hallo Soon,
okay, dann scheidet das aus - danke für die Info.
Gruss
Günter
Besten Dank für Eure Antworten.
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Es ist natürlich sehr schade wenn nach über 5 ununterbrochenen Jahren etwas zu Ende geht. Das Unternehmen hat ja auch immer wieder von meinen Erfahrungen und Fachwissen profitiert… da die Arbeit anscheinend geschätzt wurde gab es ja immer wieder eine Verlängerung… ich werde nun in Erwägung ziehen einen Anwalt aufzusuchen… Vielen Dank für Eure Bemühungen und Einschätzungen!
Hallo,
die Grenzen für einen befristeten Vertrag des § 14 Abs. 2 TzBfG beziehen sich ausdrücklich nur auf Verträge ohne Sachgrund.
Befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund sind weder in Dauer noch Anzahl durch das TzBfG begrenzt.
Und die Projekt- bzw. Auftragsbezogenheit im Kulturbereich (Film, Fernsehen, Theater etc. ist ein grundsätzlich anerkannter Sachgrund für eine Befristung.
Hier kann lediglich geprüft werden, ob Dauer oder Anzahl der Befristungen „rechtsmißbräuchlich“ sind (ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn 36a).
Dabei hat die Rechtsprechung von EuGH und BAG die Hürden recht hoch gesetzt.
Erst ab einer Gesamtbefristungsdauer von ca. 10 Jahren bzw. mehr als 10 Verträgen hat die Rechtsprechung bisher (je nach Einzelfall) einen „Rechtsmißbrauch“ erkennen wollen.
Bei 5 Jahren und 9 Verträgen sehe ich diese Grenze noch nicht als überschritten an.
Und natürlich gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Abfindung bei Auslaufen eines befristeten Vertrages - unabhängig ob mit oder ohne Sachgrund.
&Tschüß
Wolfgang
Herzlichen Dank für die aufschlussreiche Info! Somit sind alle meine Fragen beantwortet! Sie haben mir damit sehr geholfen! Beste Grüße