Hallo, es stellt sich bei uns in der Familie die Frage, ob eine Person nach einer einjährigen Krankheit das Recht auf den alten Arbeitsplatz verliert. Schon die Wiedereingliederung soll komplett woanders stattinden und dort soll auch der neue Arbeitsplatz dauerhaft sein. Die Tätigkeit ist zwar arbeitsähnlich, aber weniger hoch angesehen. Und ich meine, man sollte doch wenigstens die Chance bekommen zu zeigen, dass es wieder machbar ist.
Hallo,
grundsätzlich besteht auch nach langer Krankheit ein Rückkehrrecht an den alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie genau die Beschäftigung im Arbeitsvertrag beschrieben ist. Diese arbeitsvertraglichen Festlegungen gelten weiter und können vom AG einseitig nur mit einer Änderungskündigung geändert werden.
Weiterhin ist es wichtig, warum der alte Arbeitsplatz nicht mehr verfügbar ist, wenn ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird.
Mit Begriffen wie
lässt sich allerdings aufgrund ihrer Unbestimmtheit relativ schlecht argumentieren.
&Tschüß
Wolfgang