Guten Tag,
Weiterführende Schule Rheinland-Pfalz. Haben Eltern ein Recht darauf, v o r der Fallbesprechung ihres Kindes im Lehrerkollegium hiervon zu erfahren? Soll heißen: Wenn ein Lehrerkollegium plant, gemeinsam über einen Schüler als „Besprechungsfall“ zu reden, müssen sie vorher die Eltern hiervon informieren und ggf. die Besprechung nicht durchführen, falls die Eltern explizit schriftlich darum bitten, n i c h t über das Kind im großen Lehrergremium zu reden?
Meine Frage stützt sich auf die Grundlage, dass ein Lehrer bei einem auffälligen Kind doch zunächst erst einmal die Eltern anspricht und gemeinsam (unter 4 Augen) nach Abhilfe geschaut werden sollte. Eine Offenlegung eines Problemfalles - ohne dass die Eltern hiervon erfahren - halte ich für Einmischung in private Familienangelegenheit und alles andere als diskret oder vertrauensvoll. Unangenehm ist es für ein Kind auf jeden Fall, wenn es erfährt, dass nun mehrere Lehrer von seiner Privatsituation wissen.
Kann aber auch sein, dass ich da völlig falsch liege. Gibt es eine rechtliche Grundlage, in der solche schulischen Vorgehensweisen geregelt sind?
Vielen Dank für Infos im Voraus.