Recht auf Auskunft v o r einer Fallbesprechung?

Guten Tag,

Weiterführende Schule Rheinland-Pfalz. Haben Eltern ein Recht darauf, v o r der Fallbesprechung ihres Kindes im Lehrerkollegium hiervon zu erfahren? Soll heißen: Wenn ein Lehrerkollegium plant, gemeinsam über einen Schüler als „Besprechungsfall“ zu reden, müssen sie vorher die Eltern hiervon informieren und ggf. die Besprechung nicht durchführen, falls die Eltern explizit schriftlich darum bitten, n i c h t über das Kind im großen Lehrergremium zu reden?

Meine Frage stützt sich auf die Grundlage, dass ein Lehrer bei einem auffälligen Kind doch zunächst erst einmal die Eltern anspricht und gemeinsam (unter 4 Augen) nach Abhilfe geschaut werden sollte. Eine Offenlegung eines Problemfalles - ohne dass die Eltern hiervon erfahren - halte ich für Einmischung in private Familienangelegenheit und alles andere als diskret oder vertrauensvoll. Unangenehm ist es für ein Kind auf jeden Fall, wenn es erfährt, dass nun mehrere Lehrer von seiner Privatsituation wissen.

Kann aber auch sein, dass ich da völlig falsch liege. Gibt es eine rechtliche Grundlage, in der solche schulischen Vorgehensweisen geregelt sind?

Vielen Dank für Infos im Voraus.

Hallo Witalia,

direkt zu Anfang, Nein,es gibt keine uns bekannte Rechtliche Grundlage für Ihr Frage.

Dennoch hat die Lehrkraft, wie Sie schon beschrieben habe, die Pflicht die Eltern zuvor zu Informieren, damit diese evtl. noch einmal alleine mit der Lehrkraft, der Schulleitung oder der an der Schule beschäftigten Erziehungsperson sprechen können.

Grundsätzlich können Sie der Schule nicht Verbieten das im Kollegium über ihr Kind gesprochen wird, da dies zu Unerrichtsvorbereitung gehört.

Ich hoffe ich konnte ihnen die Auskunft geben die Sie benötigt haben. Fall nicht, wenden Sie sich bitte an unseren beratungsservice [email protected]

Mit Freundlichen Grüßen
Kevin N. Zimmermann

Guten Tag,

der Begriff „Fallbesprechung“ hat keinen juristischen Hintergrund. Die Schule kann bzw. muss im Interesse aller regelmäßig Informationen austauschen. Dies kann informell bzw. in einer Klassenkonferenz zwanglos ohne Erlaubnis der Eltern geschehen.
Anders ist es dagegen, wenn das Gremium zusammenkommt, um einen Beschluss mit Außenwirkung (Ausschluss, Versetzung in die Parallelklasse, Sitzenbleiben, usw.) zu treffen. Hier sind in der Regel im Vorfeld Schüler und Erziehungsberechtigte zu hören, bevor ein Beschluss gefasst wird.
Was konkret bei Ihnen zutrifft, dazu teilen Sie zu wenig mit…

Hallo!

Da ich aus Baden-Württemberg bin, kenne ich mich mit den gneauen gesetzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz nicht so aus.
Ich werde Ihnen aber trotzdem mal meine Gedanken zu der Problematik auf Grundlage dessen, was in Baden-Württemberg gilt, mitteilen. Vielleicht hilft Ihnen das.

Die ganze Sache scheint mir, ohne die konkreten Hintergründe zu kennen, äußerst merkwürdig.
Natürlich tauschen sich die in einer Klasse unterrichtenden Kollegen aus.
Dies allerdings offiziell auf eine Art Tagesordnung zu setzen, wie es offensichtlich hier passiert ist, und dabei alle LEhrer einzubeziehen, scheint mir ohne Information der Eltern sehr suspekt.
Ich kenne natürlich die Vorgeschichte nicht. So wie ich sehe verstehe geht es um die private LEbenssituation des Kindes. Hier darf ein Lehrer nur gegen den Willen der Eltern eingreifen, wenn es um eine Kindeswohlgefährdung oder einen entsprechenden Verdacht geht. Aber auch dies geht nur in Absprache mti dem Jugendamt, das dann die Federführung unternimmt. Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Kind den Schulfrieden gefährdet. Dann kann das Lehrerkollegium auch ohne Eínverständnis der Eltern beraten, allerdings müssen sie zumindest in Baden-Württemberg darüber informiert und angehört werden.
Private Familienangelegenheiten kann die Schule ja nur wissen, wenn Sie dies einem Lehrer mitgeteilt haben. In diesem Fall herrscht aus meiner Sicht immer Vertraulichkeit, das heißt, Sie müssen die eindeutige Erlaubnis geben, diese Infos anderen Lehrern mitzuteilen.

Ich würde aber gar nicht das Rechtliche in den Vordergrund stellen, sondern das Menschliche. Das heißt, ich würde an Ihrer Stelle den betroffenen Lehrer kontaktieren und erzählen, welche Information Ihnen zugetragen wurde und dass sie sich mit dieser Entscheidung unwohl fühlen. Dann muss der Lehrer ja reagieren. Vielleicht kann man die Problematik auf dem „kleinen Dienstweg“ aus der Welt schaffen, ohne sich auf rechtliche Grundlagen berufen zu müssen, denn danach ist das Klima nämlich oft vergiftet und das hilft dem Schüler sicher nicht.

Um Näheres zu sagen, müsste ich mehr Details wissen. Falls Sie mir diese geben wollen und nochmals meine Meinung hören, können Sie sich gerne nochmals melden. Ansonsten hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Gedanken helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

N.Schmid

Hallo,
ich hatte Dir vor einiger Zeit geantwortet, möglicherweise ist die Mail nicht angekommen. Bist Du an der Antwort noch interessiert?
Gruß
Wilhelm Habermalz