Hallo,
dann wäre es ja kein Gemeinschaftsraum mehr…
doch, zumindest für die verbleibenden Mieter und Nutzer.
Kann denn der Vermieter einfach die Heizung abstellen, ohne so
etwas einmal in Erwägung zu ziehen, und auch ohne darüber zu
informieren oder etwas abzuklären, einfach so?
Ja. Ist sein Eigentum und die Nutzung im Mietvertrag nicht erwähnt.
Schließlich wurde ja die Wohnung gemietet mit diesem
Gemeinschaftsraum
Steht das irgendwo im Mietvertrag ?
der im Vorfeld besichtigt wurde,
vielleicht hast du auch einen Vorgarten besichtigt, aber du darfst ihn trotzdem nicht nutzen (bepflanzen z.B.)
und beheizbar war.
du sagst es, war. Nun nicht mehr, und eine Verpflichtung für den Vermieter zum Heizen kann ich nicht erkennen. Es ist sein Eigentum, er kann eine Modelleisenbahn darin aufstellen lassen, ihn verschimmeln lassen.
für mich bedeutet das (ist zwar was kleinlich)
eine Vertragsänderung im Nachhinein.
Es steht doch nichts in deinem Mietvertrag zum Trockenraum. Also ändert sich nichts.
Es gibt schließlich viele
Punkte, die nicht haarklein im (standardisierten) Mietvertrag
stehen, aber trotzdem irgendwie dazugehören, wie z.B. ein
Briefkasten, Klingel, und einige Komfort-Dinge, auf die man
ungern verzichtet. Für mich gehört da ein beheizter
Trockenraum dazu.
Für den Vermieter halt nicht.
Die restlichen Mieter sollen sich die Heizkosten anteilig teilen, fertig.
Grüße
BW