Recht auf beheizten Nebenraum?

Nehmen wir mal an, ein Haus mit mehreren Parteien besitzt einen beheizten Gemeinschafts-Trockenraum für Wäsche. Die Heizkosten werden auf die Mieter aufgeteilt. Aufgrund von Streitigkeiten über Heizkosten mit einer Partei im Hause, die diesen Gemeinschaftsraum nicht nutzt, hat der Vermieter die Heizung für diesen Raum ausgeschaltet. Dieser ist jetzt aber schlechter zu nutzen, da die Wäsche 5-7 Tage braucht, bis sie trocknet. Haben die Mieter recht auf einen beheizten Trockenraum oder auf eine Mietminderung, da bei Vertragsabschluss dieser beheizt war, auch wenn der Trockenraum kein Gegenstands des Mietvertrags ist?

Danke für eure Antworten.
Sparmeier

Nehmen wir mal an, ein Haus mit mehreren Parteien besitzt
einen beheizten Gemeinschafts-Trockenraum für Wäsche. Die
Heizkosten werden auf die Mieter aufgeteilt. Aufgrund von
Streitigkeiten über Heizkosten mit einer Partei im Hause, die
diesen Gemeinschaftsraum nicht nutzt, hat der Vermieter die
Heizung für diesen Raum ausgeschaltet. Dieser ist jetzt aber
schlechter zu nutzen, da die Wäsche 5-7 Tage braucht, bis sie
trocknet. Haben die Mieter recht auf einen beheizten
Trockenraum oder auf eine Mietminderung, da bei
Vertragsabschluss dieser beheizt war, auch wenn der
Trockenraum kein Gegenstands des Mietvertrags ist?

Hallo,
warum sollten Mieter Ansprcuh auf einen beheizten Trockenraum haben, wenn dieser kein Bestandteil des Mietvertrages ist? (Dann ist auch keine Mietminderung möglich, eben weil kein Zusammenhang zu Mietvertrag).

Beatrix

Es ist laut Hausordnung der einzige Raum, wo das Trocknen der Wäsche gestattet ist.
MFG
Sparmeier

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Es ist laut Hausordnung der einzige Raum, wo das Trocknen der
Wäsche gestattet ist.

Dazu muß der Raum aber nicht geheizt werden. Der Raum ist nicht unbenutzbar geworden, also ist Mietminderung auszuschließen.

Frage am Rande: Wo trocknet der Mieter, der den Raum nicht nutzt seine Wäsche?

Gruß
Edith

Hi

Dazu muß der Raum aber nicht geheizt werden. Der Raum ist
nicht unbenutzbar geworden, also ist Mietminderung
auszuschließen.

…dauert aber viel viel viel länger…hast du schon mal ne Woche auf deine Wäsche gewartet?

Frage am Rande: Wo trocknet der Mieter, der den Raum nicht
nutzt seine Wäsche?

der hat einen energieschluckenden Trockner

Gruß
Edith

Hi,
ich hab auch schon in Häusern mit Trockenkellern gewohnt. Die waren nie beheizt. Da hat es manchmal auch mehrere Tage gedauert, bis die Wäsche trocken war. Schön ist das natürlich nicht.
Wäre es denn nicht möglich, dass die Heizkosten für diesen Raum nur von den Mietern getragen werden, die den Raum auch benutzen?

Gruß
Nelly

Hi,
ich hab auch schon in Häusern mit Trockenkellern gewohnt. Die
waren nie beheizt. Da hat es manchmal auch mehrere Tage
gedauert, bis die Wäsche trocken war. Schön ist das natürlich
nicht.

Eben, vorher war es schön.

Wäre es denn nicht möglich, dass die Heizkosten für diesen
Raum nur von den Mietern getragen werden, die den Raum auch
benutzen?

dann wäre es ja kein Gemeinschaftsraum mehr…
Kann denn der Vermieter einfach die Heizung abstellen, ohne so etwas einmal in Erwägung zu ziehen, und auch ohne darüber zu informieren oder etwas abzuklären, einfach so?
Schließlich wurde ja die Wohnung gemietet mit diesem Gemeinschaftsraum, der im Vorfeld besichtigt wurde, und beheizbar war. für mich bedeutet das (ist zwar was kleinlich) eine Vertragsänderung im Nachhinein. Es gibt schließlich viele Punkte, die nicht haarklein im (standardisierten) Mietvertrag stehen, aber trotzdem irgendwie dazugehören, wie z.B. ein Briefkasten, Klingel, und einige Komfort-Dinge, auf die man ungern verzichtet. Für mich gehört da ein beheizter Trockenraum dazu.

MFG
Sparmeier

Hallo,

dann wäre es ja kein Gemeinschaftsraum mehr…

doch, zumindest für die verbleibenden Mieter und Nutzer.

Kann denn der Vermieter einfach die Heizung abstellen, ohne so
etwas einmal in Erwägung zu ziehen, und auch ohne darüber zu
informieren oder etwas abzuklären, einfach so?

Ja. Ist sein Eigentum und die Nutzung im Mietvertrag nicht erwähnt.

Schließlich wurde ja die Wohnung gemietet mit diesem
Gemeinschaftsraum

Steht das irgendwo im Mietvertrag ?

der im Vorfeld besichtigt wurde,

vielleicht hast du auch einen Vorgarten besichtigt, aber du darfst ihn trotzdem nicht nutzen (bepflanzen z.B.)

und beheizbar war.

du sagst es, war. Nun nicht mehr, und eine Verpflichtung für den Vermieter zum Heizen kann ich nicht erkennen. Es ist sein Eigentum, er kann eine Modelleisenbahn darin aufstellen lassen, ihn verschimmeln lassen.

für mich bedeutet das (ist zwar was kleinlich)
eine Vertragsänderung im Nachhinein.

Es steht doch nichts in deinem Mietvertrag zum Trockenraum. Also ändert sich nichts.

Es gibt schließlich viele
Punkte, die nicht haarklein im (standardisierten) Mietvertrag
stehen, aber trotzdem irgendwie dazugehören, wie z.B. ein
Briefkasten, Klingel, und einige Komfort-Dinge, auf die man
ungern verzichtet. Für mich gehört da ein beheizter
Trockenraum dazu.

Für den Vermieter halt nicht.
Die restlichen Mieter sollen sich die Heizkosten anteilig teilen, fertig.
Grüße
BW

Hi

dann wäre es ja kein Gemeinschaftsraum mehr…

Für den Komfort eines Mieters, willst Du einen anderen zwingen für etwas zu bezahlden, daß dieser nicht nutzt?

Kann denn der Vermieter einfach die Heizung abstellen, ohne so
etwas einmal in Erwägung zu ziehen, und auch ohne darüber zu
informieren oder etwas abzuklären, einfach so?

Warum sollte der Vermieter das nicht können? Es handelt sich ja schließlich nicht um einen (über)lebensnotwendigen Raum und unbenutzbar wird der Raum auch nicht. Einzig die Bequemlichkeit leidet.

Schließlich wurde ja die Wohnung gemietet mit diesem
Gemeinschaftsraum, der im Vorfeld besichtigt wurde, und
beheizbar war.

Steht es im Mietvertrag, daß ein beheizbarer Gemeinschaftsraum dazu gehört?

Briefkasten, Klingel, und einige Komfort-Dinge, auf die man
ungern verzichtet. Für mich gehört da ein beheizter
Trockenraum dazu.

Daraus ergibt sich aber wohl kaum eine Verpflichtung für den Vermieter, wenn sich ein Mieter querstellt.
Wer soll Deiner Meinung nach die Heizkosten für die Bequemlichkeit eines Mieters tragen?

Gruß
Edith

Hi

…dauert aber viel viel viel länger…hast du schon mal ne
Woche auf deine Wäsche gewartet?

Ja, habe ich.
Viele Trockenräume, die mir im Laufe der Zeit untergekommen sind, waren unbeheizt.

Gruß
Edith

Rein vernunftsmässig gerecht, wäre es, wenn sich die Trockenraumnutzer, die sich den Heizkomfort wieder wünschen, die Kosten teilen.
Hat ein entsprechendes Angebot den VM nicht überzeugt? (oder blieb es aus?)

Der VM war es wohl einfach leid, sich mit dem einen Mieter über die Heizkosten streiten zu müssen - jetzt hat er die anderen am Hals, weil er seine freiwillige Leistung (Heizmöglichkeit) abgestellt hat.

Das war wohl eher der falsche Weg - aber ein Mietminderungsanspruch besteht jedenfalls nicht, wenn kein Anspruch auf den Trockenraum und oder dessen Beheizungsmöglichkeit besteht.
> „nicht Gegenstand des Mietvertrags“ !!!

Will der VM den Trockenraum weiter zur Verfügung stellen (mit Beheizung) dann wäre das rein rechtlich auch anders zu lösen:

Nach Heizkostenverordnung gehören auch evtl. anfallenden Heizkosten für Gemeinschaftsflächen zu den umlagefähigen Betriebskosten.
http://bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_6.htm

Das Nichtbenutzen von vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen („beheizter Trockenraum“) entbindet nach BGB nicht von der Pflicht, die daraus entstehenden umlagefähigen Betriebskosten zu tragen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/537.html

D.h. auch der nichtbenutzende Mieter muss sich an den Heizkosten für den Gemeinschafts-Trockenraum beteiligen.