Recht auf eigene Post

Hallo zusammen,
Ich wohne momentan in einem boardinghaus, und hab folgendes Problem. Es gibt nur ein Briefkasten von Büro, der hausverwalter kommt Ca. 3 mal die Woche abends rein , an den paar Stunden wo er im Haus ist muss ich zu ihm runter und meine post abholen. Folgende Frage … gibt’s da eventuell eine Regelung das ich jeden Tag Zugang zu meiner post hab , gegebenenfalls ein eigenes Briefkasten anbringen darf.

Hallo mascha1983,

diese Frage kann ich Dir nicht beantworten. Allerdings sagt mein Empfinden,dass Du das Recht auf einen eigenen Briefkasten (bzw. täglichen Zugang zur eingegangenen Post) hast. Es gibt Inhalte bei denen Fristen eingehalten werden müssen und dann ist manchmal jeder Tag wichtig. Was ist wenn der HV mal krank oder im Urlaub ist?
Bitte mit einem Anwalt diess Problem besprechen.

mfg
Akademie der Wohnungseigentümer

Hallo Mascha, tut mir leid, da muss ich passen, wobei mir mein Verstand sagt, Du musst doch täglich von der Post erreichbar sein, wie erreicht Dich denn ein „Einschreiben“ ? Gruß Marco1

ich kenne mich da leider nciht aus.

Hallo,
diese Frage fällt leider nicht ins WEG-Recht. In Boardinghäusern lebt man normalerweise nur für kurze Zeit, weshalb man die üblichen gesetzlichen Regeln nicht anwenden kann. Am besten, Sie überreden den Hausmeister, dass er jeden Tag die Post verteilt. Oder fragen Sie ihn, ob Sie einen privaten Briefkasten anbringen können.
MOETT

Auch wenn man hier gemeldet ist und das alles ehe schon ein Pension/Wohnheim Charakter hat… oder besser gesagt ,wenn sie schon Post von den Bewohnern in Empfang nehmen …musste man dann nicht jeden Tag sie auch für Leute zugänglich machen… im Hotel z.b ist immer jemand an der Rezeption

Hallo,
wie schon erwähnt, ich weiß nicht, ob es für diese Unterkünfte Regeln gibt. Vielleicht fragen Sie mal bei der POST nach, ob die Briefzustellung bzw. -verteilung täglich stattfinden muss.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der sonst übliche Postweg von 1 Tag auf 3 oder 4 Tage ausgedehnt werden darf, nur weil der Hausverwalter so selten erscheint.
MOETT

Tut mir leid, das weiß ich nicht. Ich vermute nein.
Ich glaube in Deutschland hat man nur ein Recht auf einen Briefkasten, wenn man eine eigene Wohnung hat - nicht bei einem Zimmer im Hotel, einer Ferienwohnung oder etwas Ähnlichem.
Früher konnte man sich dann die Post an eine Postfiliale schicken lassen - das hieß dann „postlagernd“ in der Adresse - aber ich weiß nicht ob das heute noch möglich ist (oder ob es heute sehr teuer ist…).
Eventuell könnte man im Ort einen guten Bekannten fragen, ob er sich als Postadresse zur Verfügung stellt. Oder eine sonstige vertrauenswürdige Person, z.B. ein Geschäft, zu dem man einen guten Kontakt hat - und sich die Post dahin schicken lassen (mit c/o in der Anschrift).

Wenn es isch um eine Mietwohnung handeln würde, dann würde ich einen rechtsanspruch bejahen. Ein Boardinghaus ist jedoch wohl eher so etwas wie ein Hotel oder eine pension. Da ist es dem vermieter sicher nicht zuzumuten, für wechselnde beohner briefkäszten zu montieren und zu demontieren. Ich würde mit dem Vermieter über eine besser Art der Postverteilung reden und dazu ggf. auch die meinung der anderen mitmieter hernziehen.