Recht auf Einblick in kostenlose Bilder, in Studio

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf das Thema Recht am Bild. Ausganssituation ist wie folgt:
ich habe mich fuer eine damalige Freundin, die eine Ausbildung zur Fotografin macht kostenlos fuer Schulprojekte, … in dem Studio Ihres Chefs ablichten lassen. Natuerlich kamen auch ab und an mir ein paar Ideen, doch waren es hauptsaechlich Fotos zu Ihren Themen.
Ich habe ein sehr grosses Interesse am Einblick dieser Bilder, nach dem shooting gab es dazu leider keine Zeit.
Seitdem versuche ich immer wieder an die Fotos zu kommen, doch versucht sie sich immer wieder mit Ausreden „sie haette keine Zeit und so viel Stress“ heraus zu reden.
Habe ich ein Recht auf den Einblick dieser Bilder auch wenn ich dem schiessen ja kostenlos zugestimmt habe.

Mit hoffnungsvollen Gruessen

Hallo,

leider kann ich dir in diesem speziellen Fall nicht helfen. Weiß nicht, wie die genaue Rechtsprechung zurzeit ist. Aber meistens ist die eher auf Seiten der Models als der Fotografen. Allerdings geht es da meist darum, dass Fotografen zu viel von einem Model zeigen (z. B. Bilder unerlaubt veröffentlichen). Einen solchen Fall, dass man ein Model die Bilder nicht anschauen lässt, hatte ich noch nie und kann dir deshalb leider nicht weiterhelfen.

Die braucht ja nur sagen „Die dateien habe ich versehentlich gelöscht“ und schon hast du keine Chance mehr. Schätze, wenn sie nicht will, dann wirds nichts.

LG
Tom

vielen Dank trotzdem für dein feedback!

Hallo!
Oh, das ist eine schwierige Frage, vermutlich eher was für Fotorechtler…
Zum Recht am Bild bei ungenehmigten Veröffentlichungen (falls ein Bild irgendwo auftaucht) wäre die Sitiation klar, keine Nutzung ohne Zustimmung/Freigabe, also auch ohne vorherigen Vertrag. Aber bei Zurückhaltung der Bilder, die ja nicht als bezahlter Auftrag entstanden sind? Da müßte schon irgendwas vereinbart sein, dass es im Gegenzug fürs Modelstehen Bilder gibt. Gibt es denn da irgendwelche Absprachen? Sonst wäre es wieder mal ein Beispiel, dass man vor dem Shooting nicht genug absprechen kann und am besten schriftlich vereinbaren sollte.
Die einzige „Drohung“, die mir einfällt, die Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen nochmal ausdrücklich zu verbieten (sofern bisher nichts gegenteiliges unterschrieben), aber dann landen die Bilder wahrscheinlich auch nur in der Versenkung.

Ich würde es doch nochmal versuchen, ob sie die Bilder nicht einfach auf DVD brennen kann („wenn sie denn selbst nichts damit anfangen kann“), das kann ja soooo lange nicht dauern - und dabei zusagen, die Bilder selbst auch nicht unbearbeitet weiterzuzeigen, denn das weiß ich als Fotograf, das möchte man auch nicht.

Wenn die Bilder ganz wichtig sind, muss wohl doch ein Anwalt für Fotorecht her, oder vorab ein dezenter Hinweis an die „Freundin“, dass dieser sonst eingeschaltet wird, manchmal beschleunigt auch das schon das Arbeitstempo…
Sorry, wenn ich nicht mehr helfen konnte.

Hallo Moehre123,

generell sollte man/frau so etwas immer vor dem Shooting schriftlich festhalten. Hier kannst du dich für die Zukunft informieren: http://www.modelvertrag.com/533681986213e7f08/index…

An einem Bild hat normalerweise die Fotografin die Bildrechte. Anderen zeigen darf sie sie aber nur mit deiner Zustimmung - das ist dann dein Persönlichkeitsrecht. Du kannst ihr das verbieten (Unterlassungsanspruch). Wenn sie das schon ohne dein schriftliches Einverständnis gemacht hat, hat sie schlechte Karten (empfindliche Geldstrafen). Eine kommerzielle Nutzung würde das noch verschärfen.

Ich kenne natürlich Eure mündlichen Absprachen nicht. Aber bei solchen TfP-Shootings (Time for Prints) ist es selbstverständlich, dass auch das Model als „Honorar“ Bilder bekommt.

Vor Gericht würdest du wohl gewinnen.

Viele Grüße,

Axel

Vielen Dank auch dir Axel und dir Fotograf, ich werde ihr nun einen Brief schreiben und noch einmal schriftlich dazu auffordern mir eine CD mit den Bildern zu geben.

vielen dank für eure Antworten1 :smile: