Recht auf Einsicht / Kopie eines eignen Rettungsdienstprotokolls ?

Guten Tag,
hat ein Rettungsassistent ein Recht darauf kopien seiner eigenen Einsatzdokumentation anzufordern, um zusammen mit seinem Anwalt Fragen bezüglich eines eventuell aufkommenden Rechtsstreits zu klären ?

Wenn ja, wie und wo ist das geregelt ?

Hallo,

sofern diese „Einsatzdeokumentation“ der Personalakte des AN hinzugefügt werden, ist es relativ eindeutig mit der Einsichtnahme aufgrund von § 83 BetrVG:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html

Es ist schon lange unstrittig, daß zu diesem Recht auf Einsichtnahme auch das Recht gehört, von beliebigen Teilen der Personalakte (auf eigene Kosten) Kopien zu bekommen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
Ich bin mir nicht sicher ob einsatzprotokolle der AN PersonalAkte angefügt sind. Glaube eher nicht da dieses ja mehrere hundert pro Jahr bedeuten würde. Das sprengt glaube ich jegliche Personalakte.

Gibt es sonst rechtliche Grundlagen in der man Zugriff auf „eigens erstellte Dokumente“ hat, die man in einem beschäftigungsverhältnis erstellt hat ?

Gruss

Warum sollten sie? Diese Sachen haben in einer Personalakte genau NULL zu suchen: https://de.wikipedia.org/wiki/Personalakte#Aufbewahrte_Unterlagen

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Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Eintragungen in der Einsatzdokumentation fortlaufend erfolgen und wie ein Schul-Klassenbuch oder ein Pflegenachweis erfolgen. Entweder schriftlich nach Tag/Datum/Uhrzeit in Listen oder in Tabellen in irgendwelchen IT-Datenanwendungen.

Warum sollte Dir Dein Arbeitgeber eine Kopie oder einen Computerausdruck des fraglichen Tages verweigern, was Deine persönliche Dokumentation betrifft, wenn Du ihn explizit danach fragst und wenn es Dich entlasten könnte?

Falls Dein Arbeitgeber sich sperrt, solltest Du sowieso einen Anwalt an Deiner Seite haben. Dieser kennt sich auch mit den Möglichkeiten der Akteneinsichtnahme aus. Hoffentlich.

Gruß

Ich mag Wiki als Quelle ja nicht, aber da Du das ins Spiel bringst …
Das Ganze fängt an mit dem (sachlich nicht wirklich korrekten) Satz:

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber alle Unterlagen in die Personalakte packen, die mit der Tätigkeit verknüpft sind - sie müssen nur der Wahrheit entsprechen.
Eine Einsatzdokumentation als Teil des Tätigkeitsnachweises sollte legitim sein.

Wenn dem so wäre und diese Dokumentationen in der Personalakte liegen würden, dann hätte der AN ja, siehe Post von Albaraccin, jederzeit das Recht sich Dinge daraus zu kopieren. Ob der Datenschutzbeauftragte wohl glücklich wäre wenn sich jeder Rettungsdienstler einfach so Einsatzprotokolle mit sehr sensiblen Daten Dritter kopieren und mit nach Hause nehmen könnte?

Das wage ich doch extrem zu bezweifeln. Ich bin mir 99,9% sicher dass solche Sache nicht in die Personalakte kommen. Möge ein Rettungsdienstler uns da mal aufklären.

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Ich bin weitgehend bei Dir, schon allein, weil es ein Wust an Papier wäre.
Man könnte jedoch recht einfach die persönlichen Daten des Patienten schwärzen, das Ganze in eine digitale Personalakte aufnehmen und niemand hätte was zu beanstanden.

Mir fällt da jemand aus der Vergangenheit ein, auf dessen Meinung ich lieber verzichten würde :smile:

Aber warum? Warum sollten solche Dinge in die Personalakte? Die kommen an einen zentralen Ort und wenn es zu einem Einsatz mal Rückfragen gibt wird sich der AG diesen Einsatz rausholen, gucken wer den gefahren hat und ggf. mit dem AN sprechen. Warum einen Aufwand betrieben und Dinge schwärzen? Und welchen Sinn hätte das? Wenn es um den Einsatz von Oma Meyer geht aber der Name geschwärzt ist, wer soll dann wissen ob der Einsatz wirklich ihr galt?

Meines Wissens nach werden solche Dinge eh vom Papierprotokoll (welches während eines Einsatzes angefertigt wird) in ein elektronisches übertragen. Da hat der AG alle Möglichkeiten Einsätze bestimmten Personen zuzuordnen und läuft keine Gefahr dass der AN sein Recht auf Einsichtnahme in die PA geltend macht und sich Einsatzprotokolle kopiert.

Irgendeinen Grund könnte sich da jemand einfallen lassen - nicht meine Branche.

Das beim elektronischen Scan zu schwärzen ist definitiv kein Aufwand.
Beim Googlen vorhin habe ich die Teile sogar als Durchschriftformulare gefunden, auf denen der Teil mit den persönlichen Daten nur teilweise vorhanden war.

Uhrzeit?

Nochmal: Ich sage nicht, dass es üblich ist, ich sage nur, dass es möglich wäre.
Da das Ganze mittlerweile sehr privatisiert ist und auch noch länderspezifisch unterschiedlich geregelt wird, werde ich mich hüten, die Behauptung zu stützen, diese Sachen hätten in einer Personalakte genau NULL zu suchen.

Hallo,

um was für eine Art Rechtsstreit ginge es denn überhaupt ???

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
sofern es sich um einen Dienstort in NRW handelt, kann sich das Recht auf Auskunfterteilung aus derlei Behördlichen Unterlagen aus dem §18 DSG NRW oder dem §29 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ergeben - wobei ich unterstelle, dass es sich nicht um ein rein privatwirtschaftlich handelndes Rettungsunternehmen handelt bzw. wir uns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bewegen.

Gruß vom
Schnabel

Leider befindet sich der Dienstort nicht in NRW sondern in Hessen.
Es geht in diesem Falle darum, dass ein Rettungsassistent von einem „Vorgesetzten“ zu einer
„Straftat“ ( Freiheitsberaubung ( Patient gegen seinen Willen ins KH fahren um „Geld für die Organisation zu verdienen“ ) ) genötigt wurde.

Der Rettungsassistent würde jetzt gerne für seine Unterlagen sein Einsatzprotokoll kopieren um
mit ein weiteres Vorgehen in die Wege zu leiten.

Hallo,
dann guck doch in die §§3, 8 und 18 des Hessischen Datenschutzgesetzes, ob der AG darunter fällt. Und den §29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gibts auch in Hessen :wink:

Gruß vom
Schnabel

ich verstehe nicht ganz, warum man nicht einfach den patienten als zeugen bemühen kann.
und ich verstehe nicht ganz, wie man davon ausgehen kann, dass ein derartiger chef sein vergehen auch noch dokumentieren sollte.

aber nun ja: „die dummen werden nicht alle.“