Wie kommst du denn zu den Annahmen?
es war von Trödel- bzw Flohmarkt die Rede.
Meine Frage war anders gemeint: Wie kommst zu den rechtlichen Behauptungen, die du aufstellst?
Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden; das hat mit „neu“
oder „nicht neu“ nichts zu tun.
zweimal die Woche Trödel verkaufen begründet - jedenfalls in
NRW - bis heute kein Gewerbe.
Moment mal, du hast in deinem ersten Posting etwas ganz anderes gesagt. Du hast dich nicht auf die Häufigkeit bezogen, sondern du hast gesagt: Gewerbe ist es (nur), wenn Neuwaren veräußert werden. Handele es sich aber um Gebrauchtwarten, liege auch kein Gewerbe vor.
Im Übrigen wird Gewerbe wie folgt definiert:
„Jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, dauerhaft ausgeübte, selbstständige Tätigkeit, die nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.“
Nach dieser Definition wüsste ich nicht, wieso das kein Gewerbe sein sollte. An welchem Tatbestandsmerkmal scheitert’s denn?
Levay