Recht auf Gargenverkauf privater Flohmarkt?

Hallo,

wenn jemand einen privaten Flohmarkt in der eigenen Garage, also einen sogenannten Garagenflohmarkt veranstalten möchte, muss man diesen bei der Stadt anmelden? Muss dafür eine Genehmigung erteilt werden, oder kann die Person diesen privaten Flohmarkt einfach so abhalten und im örtlichen Kleinanzeigenblatt dafür werben? Verkaufen wollen die Personen nur Trödel, Haushaltskram, Klamotten, Bücher etc.
Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

meines Erachtens, besteht beim einmaligen Betreiben kein Problem. Bei wiederholter Vernastaltung jedoch, wird wohl insbesondere Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit und Beteiligung am allgemeinen wirtscahftlichen Verkehr anzunehme sein.

Die Folge hiervon wäre dann zum einen die Pflicht ein Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden, zum anderen würde aus einkommensteuerrechtlicher Sicht Einnahmen aus § 15 EStG vorliegen.

mfg

Klaus

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Hallo,

auch hallo,

wenn jemand einen privaten Flohmarkt in der eigenen Garage,
also einen sogenannten Garagenflohmarkt veranstalten möchte,
muss man diesen bei der Stadt anmelden? Muss dafür eine
Genehmigung erteilt werden, oder kann die Person diesen
privaten Flohmarkt einfach so abhalten und im örtlichen
Kleinanzeigenblatt dafür werben? Verkaufen wollen die Personen
nur Trödel, Haushaltskram, Klamotten, Bücher etc.
Vielen Dank für die Antworten.

wenn es sich bei der zu verkaufenden Ware um Trödel und nicht um Neuware handelt, darfst du diesen Trödelmarkt auch regelmäßig abhalten. Wie oft, weiß ich nicht, aber zweimal die Woche ist sicher kein Problem. Eine Anmeldung bei irgend einem Amt ist nicht erforderlich.

Gruß
Pat

Wie kommst du denn zu den Annahmen?

Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden; das hat mit „neu“ oder „nicht neu“ nichts zu tun.

Levay

Wie kommst du denn zu den Annahmen?

es war von Trödel- bzw Flohmarkt die Rede.

Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden; das hat mit „neu“
oder „nicht neu“ nichts zu tun.

zweimal die Woche Trödel verkaufen begründet - jedenfalls in NRW - bis heute kein Gewerbe.

Levay

Gruß
Pat

Wie kommst du denn zu den Annahmen?

es war von Trödel- bzw Flohmarkt die Rede.

Meine Frage war anders gemeint: Wie kommst zu den rechtlichen Behauptungen, die du aufstellst?

Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden; das hat mit „neu“
oder „nicht neu“ nichts zu tun.

zweimal die Woche Trödel verkaufen begründet - jedenfalls in
NRW - bis heute kein Gewerbe.

Moment mal, du hast in deinem ersten Posting etwas ganz anderes gesagt. Du hast dich nicht auf die Häufigkeit bezogen, sondern du hast gesagt: Gewerbe ist es (nur), wenn Neuwaren veräußert werden. Handele es sich aber um Gebrauchtwarten, liege auch kein Gewerbe vor.

Im Übrigen wird Gewerbe wie folgt definiert:

„Jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, dauerhaft ausgeübte, selbstständige Tätigkeit, die nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.“

Nach dieser Definition wüsste ich nicht, wieso das kein Gewerbe sein sollte. An welchem Tatbestandsmerkmal scheitert’s denn?

Levay

zweimal die Woche Trödel verkaufen begründet - jedenfalls in
NRW - bis heute kein Gewerbe.

Moment mal, du hast in deinem ersten Posting etwas ganz
anderes gesagt. Du hast dich nicht auf die Häufigkeit bezogen,
sondern du hast gesagt: Gewerbe ist es (nur), wenn Neuwaren
veräußert werden. Handele es sich aber um Gebrauchtwarten,
liege auch kein Gewerbe vor.

vielleicht lesen wir unterschiedliche Postings? In meinem ersten steht, dass zweimal die Woche sicher kein Problem seien, bei Trödel.

Im Übrigen wird Gewerbe wie folgt definiert:

„Jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, dauerhaft
ausgeübte, selbstständige Tätigkeit, die nicht Urproduktion,
freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.“

zweimal die Woche ist für mich und eine Angestellte im dafür zuständigen Amt kein Gewerbe. Hier ist das Zauberwort wohl „dauerhaft“.

Nach dieser Definition wüsste ich nicht, wieso das kein
Gewerbe sein sollte. An welchem Tatbestandsmerkmal scheitert’s
denn?

siehe oben, zweimal die Woche …

Levay

Pat

siehe oben, zweimal die Woche …

Ja, aber gegen welches Tatbestandsmerkmal soll das denn sprechen?

Sorry, verstehe echt nicht, was du meinst!