Recht auf Schulwechsel im Realschulsystem
Hallo liebe Forumsmitglieder, hiermit wende ich mich verzweifelt an euch mit der Bitte um kompetenten Rat. Unser Sohn besucht die 9. Klasse einer Realschule und ist nun erstmals sitzen geblieben. Er befindet sich im „Dauerkriegszustand“ mit seinen Lehrern, was sich auf seinen Leistungsstand und mittlerweile leider seit 2,3 Monaten auch auf sein Sozialverhalten ausgewirkt hat. Ohne sein Fehlverhalten zu entschuldigen - wir haben zahlreiche Gespräche mit ihm geführt und alles Mögliche probiert - muss auch gesagt werden, dass die Unterstützung der Schule dürftig war. Dies alles aber gipfelt nun darin, dass uns 10 Tage vor Schuljahresende nahegelegt wurde ein Hauptschulabgangszeugnis zu nehmen und mit ihm eine Lehrstelle zu suchen. (für 2010 wohlgemerkt!) Unsere Absicht war schon vor diesem Gespräch, den Wechsel auf eine andere Realschule Plus mit deutlich besserem Ruf vor zu nehmen. Der nächste Tiefschlag aber: der Rektor dieser Schule hat heute im Telefonat einen Wechsel verweigert. Sinngemäß: „Er kann ja an der bisherigen Schule wiederholen. Wenn ihm diese Schule dass nicht erfolgreich zutraut, warum sollte er es dann bei uns schaffen usw.“ Wir sind am Boden zerstört und fragen um Rat/rechtl. versierte Auskunft. 1. Müssen wir eine Ablehnung klaglos hinnehmen, oder gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulwechsel? 2. Haben wir Anspruch auf Notenanhebung, falls wir tatsächlich das „HS-Zeugnis“ nehmen? 3. Falls wir dann (was wohl realistisch ist) keine Lehrstelle finden. Muss ihn dann eine Berufsfachschule in der BF1 aufnehmen (er ist 15 1/2 - und es besteht ja wohl Schulpflicht) Bitte helft uns. Vielen Dank!!! PS Es gab trotz Faulheit und Einträgen im Klassenbuch nie einen schriftl. Tadel nach Hause. Er hatte auch noch nie mehr als 3,4 Fehltage im Halbjahr.