Recht auf Schulwechsel im Realschulsystem

Recht auf Schulwechsel im Realschulsystem

Hallo liebe Forumsmitglieder, hiermit wende ich mich verzweifelt an euch mit der Bitte um kompetenten Rat. Unser Sohn besucht die 9. Klasse einer Realschule und ist nun erstmals sitzen geblieben. Er befindet sich im „Dauerkriegszustand“ mit seinen Lehrern, was sich auf seinen Leistungsstand und mittlerweile leider seit 2,3 Monaten auch auf sein Sozialverhalten ausgewirkt hat. Ohne sein Fehlverhalten zu entschuldigen - wir haben zahlreiche Gespräche mit ihm geführt und alles Mögliche probiert - muss auch gesagt werden, dass die Unterstützung der Schule dürftig war. Dies alles aber gipfelt nun darin, dass uns 10 Tage vor Schuljahresende nahegelegt wurde ein Hauptschulabgangszeugnis zu nehmen und mit ihm eine Lehrstelle zu suchen. (für 2010 wohlgemerkt!) Unsere Absicht war schon vor diesem Gespräch, den Wechsel auf eine andere Realschule Plus mit deutlich besserem Ruf vor zu nehmen. Der nächste Tiefschlag aber: der Rektor dieser Schule hat heute im Telefonat einen Wechsel verweigert. Sinngemäß: „Er kann ja an der bisherigen Schule wiederholen. Wenn ihm diese Schule dass nicht erfolgreich zutraut, warum sollte er es dann bei uns schaffen usw.“ Wir sind am Boden zerstört und fragen um Rat/rechtl. versierte Auskunft. 1. Müssen wir eine Ablehnung klaglos hinnehmen, oder gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulwechsel? 2. Haben wir Anspruch auf Notenanhebung, falls wir tatsächlich das „HS-Zeugnis“ nehmen? 3. Falls wir dann (was wohl realistisch ist) keine Lehrstelle finden. Muss ihn dann eine Berufsfachschule in der BF1 aufnehmen (er ist 15 1/2 - und es besteht ja wohl Schulpflicht) Bitte helft uns. Vielen Dank!!! PS Es gab trotz Faulheit und Einträgen im Klassenbuch nie einen schriftl. Tadel nach Hause. Er hatte auch noch nie mehr als 3,4 Fehltage im Halbjahr.

Hallo!

Leider kann ich Dir die rechtlichen Grundlagen nicht nennen. Dennoch würde ich, wenn es mein Kind wäre und sich alles so verhält, wie Du schreibst, noch einmal den Direktor der Wunschschule kontaktieren.

Erkläre ihm (wie uns hier im Forum) die Gründe für das Verhalten Deines Sohnes.
Bitte um einen persönlichen Termin mit Deinem Sohn, damit er ihn kennenlernen kann.
Erkläre ihm, dass Du seine Bedenken verstehen kannst, Du aber fest daran glaubst, dass sich Dein Sohn auf einer neuen Schule „einkriegt“. Sage ihm auch, dass das Verhalten Deines Sohnes bislang nicht großarig getadelt worden ist und er auch keine außergewöhnlichen Fehlzeiten hatte.
Appeliere an sein Verständnis als Pädagoge für die Probleme eines Heranwachsenenden.
Lass Deinen Sohn in dem Gespräch betonen, dass er unbedingt weiter zu Schule gehen will und eine zweite Chance nutzen würde.
Schlage evtl. einen „Vertrag“ zwischen Sohn, Eltern und Schulleiter vor. Versuche dem Schulleiter klar zu machen, dass Dein Sohn, der sich ja jetzt nicht sooo viel zu schulden hat kommen lassen (was für eine Grammatik!) eine zweite Chance verdient hat.
Mache die „alte“ Schule und deren Lehrer nicht schlecht, gehe nicht weiter darauf ein, sage eben nur, dass Dein Sohn dort Schwierigkeiten hatte.
Bringt ihm Eure Sorgen als Eltern nahe und appeliert immer wieder (geschickt) an seine pädagogischen Fähigkeiten.
Solltet ihr ihn nicht überzeugen können, versucht es bei einer anderen Schule. Ich würde mein Kind auf gar keinen Fall mit dem Hauptschulabgangszeugnis abspeisen lassen, wenn Du weisst, dass Dein Kind das Zeug zum Realschulabschluss hat.
Bleibe freundlich und bestimmt in Deiner Argumentation. Wenn er (Dein Sohn) wirklich keine goldenen Löffel gestohlen hat, wird er sicher eine Chance bekommen.

Viel Erfolg
Inge2