Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu Stundenabrechnungen: habe ich als Arbeitnehmer das Recht auf eine monatliche Stundenabrechnung? Zur Zeit muß ich mich in unserer Firma leider blind darauf verlassen, was der Chef für seine eigenen Unterlagen dokumentiert, ohne dass ich automatisch ein Recht auf Einsicht in die Stundenabrechnung habe. Die Zeiterfassung erfolgt nicht elektronisch, sondern noch mit einer Lochstempelkarte. Von dort überträgt der Chef die Daten manuell in den Computer. Uns werden unsere Stundenabrechnungen nicht automatisch, sondern nur auf explizites Nachfragen hin ausgehändigt. Außerdem kann ich mir bei dieser Dokumentationsmethode ja nie sicher sein, ob die Zeiterfassung korrekt ist. Was der Chef letztendlich von der Karte in den Computer überträgt, bekomme ich ja nicht mit. Und eine eigene Dokumentation, z.B. per Terminkalender, wäre ja nicht rechtskräftig, oder? Ich habe das Gefühl, dass bereits Stunden „unterschlagen“ wurden und möchte mich daher nun vergewissern, ob so eine Zeiterfassung überhaupt rechtens ist. Ich freue mich auf Erfahrungen und Ratschläge!
Hi - rechtlich kann ich Dir da nicht weiterhelfen - ich würde an Deiner Stelle erstmal privat Deine Stunden aufschreiben und dann den Chef fragen, wieviel er Dir gutgeschrieben hat in diesem Zeitraum - tauchen Differenzen auf muß es geklärt werden - gibt es bei Euch keinen Betriebsrat? Da könntest Du Dir dann Beistand für das klärende Gespräch mit dem Chef holen.
Vielleicht kann Dir noch jemand besser helfen.
Wir haben erst kürzlich zu stupfen aufgehört und praktizieren Selbstaufschreibung - wir haben allerdings auch eine Betriebsvereinbarung - bei uns heisst das selbst aufschreiben und den Chef gegenzeichnen lassen.
Lieben Gruß
Bettina
habe ich als Arbeitnehmer das Recht auf eine monatliche Stundenabrechnung?
Hallo Linda,
ich kann dir leider keine sichere Antwort zu deiner Frage geben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die geleisteten Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter zu dokumentieren, damit z.B. die Einhalten des Arbeitszeitgesetzes (Pausen etc.) nachgewiesen werden kann. In manchen Firmen delegiert der AG dies an seine MA, was bei euch aber sicher nicht der Fall ist. Siehe hierzu Arbeitszeitgesetz $16 (2): Der AG ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzuheben.
Wenn vorhanden, frag doch mal euren Betriebsrat, wenn dieser noch nicht existiert, gründet vielleicht besser einen.
Viel Erfolg
Uli P.
Hallo, wenn Sie nach Stunden bezahlt werden, haben Sie auch ein Recht darauf, zu erfahren aufgrund welcher „Erfassung“ die Stunden ermittelt werden.
Sie haben also ein Recht darauf, Ihre Stempelkarte oder Lochkarte zu sehen. Diese ist ein Dokument und Änderungen darauf gelten als Dokumentenfälschung. Wenn also Ihr Arbeitsvertrag sagt, dass Sie Summe XX für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten und dass die Lochkarte als Nachweis gilt, dann ist nach Lochkarte abzurechnen.
Sie sollten allerdings folgendes beachten. Nach sechs Stunden müssen Sie eine Pause von 30 Minuten machen. Wenn diese Pause nicht gestempelt wird, hat ihr Arbeitgeber das Recht, diese von der Arbeitszeit abzuziehen.
Zweitens: Die Arbeit beginnt am Arbeitsplatz und nicht an der Eingangstür. Wenn Sie also morgens kommen, stempeln und dann in die Umkleide gehen oder sonst irgendwelche Vorbereitungen, Raucherpausen etc. abhalten, dann ist das keine Arbeitszeit.
Selbstverständlich können Sie einen Kalender führen, in dem Sie eintragen, wann Sie gekommen und gegangen sind und wenn diese Eintragungen mit den Daten Ihres Arbeitgebers nicht übereinstimmen, können Sie ihn darauf ansprechen und im Zweifelsfall mit der Stempelkarte vergleichen.
Ich hoffe, geholfen zu haben
Grüße
Hallo Linda, lt. Gewerbeordnung oder Betriebsverfassungsgesetz hast Du natürlich ein Recht darauf zu wissen, wie sich Dein Arbeitsentgelt zu Deinen geleisteten Arbeitstsunden verhält. Dein Arbeitsvertrag besteht ja gerade darin, für bestimmte geleistete Arbeit ein bestimmtes Entgelt zu beziehen. Stempelkarte ist vollkommen korrekt, aber Abrechnung muss erfolgen.
Viele Grüsse
Hallo Linda22,
ganz genau weiß ich darüber auch nicht Bescheid. Aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass eine eigene Stundenauflistung im Terminkalender auf jeden fall sinnvoll ist. Sollte sich bei dieser Auflistung dann herausstellen, dass Ihr Chef geleistete Arbeitsstunden unterschlägt, können Sie trotzdem dagegen vorgehen. In diesem Fall müßte es normalerweise so sein, dass Sie übers Arbeitsgericht konkrete Einsicht über die in der Lochstempelkarte abgerechneten Zeit bekommen. Bzw. vorher evtl. einmal mit dem Chef über die Differenz zwischen Ihren errechneten Arbeitszeiten und seiner Auflistung sprechen.
Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Birgit
Liebe Linda, ich kann mir deine Sorgen gut vorstellen. Und ohne Konflikte wird es wohl kaum abgehen. Natürlich hast du einen Anspruch darauf, dass du alle deine geleistete Arbeitszeit auch bezahlt bekommst. Das wird dir wohl nicht einmal ein böswilliger Arbeitgeber bestreiten. Es geht ja vielmehr um den Streit darum, wieviel du gearbeitet hast. Im Zweifel wirst du den Umfang der geleistten Zeit nachweisen müssen. Was ist das for eine „Lochstempelkarte“? Kannst du dir davon nicht in regelmäßigen Abständen (z. B. jeweils vor den Abrechnungs-Stichtagen) eine Kopie machen? Oder ist die nur maschinell lesbar? Dann sind deine handschriftlichen Aufzeichnungen sehr wohl beweiskräftig! Denn dann läge das Problem einer - tatsächlichen oder vermeintlichen - Unzulänglichkeit der Beweisführung an der Organisation, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt. Die Beweislast würde sich dann umkehren: Nicht du musst die Arbeitszeit nachweisen, sondern der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass deine Aufzeichnungen falsch sind. Allein die Tatsache, dass dann seine aus der Lochstempelkarte entnommenen Daten von deinen Aufzeichnungen abweichen, wird ihm nicht helfen. (Es sei denn, er weist nach, dass er keinerlei Manipulationsmöglichkeiten hat. Das würde ihm aber wohl kaum ein Arbeitsrichter abnehmen.) Somit würdest du wenigstens Gewissheit über die Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Abrechnungen bekommen.
Allerdings kann es sein, dass die Schwierigkeiten dann noch längst nicht vorbei sind. Wenn du von der Richtigkeit deiner Aufzeichnungen überzeugt bist, der Arbeitgeber aber nicht, wirst du dich wohl rechtlich auseinandersetzen müssen:
- Gehe zu deinem Betriebsrat, so du einen hast und du ihm vertrauen kannst. Normalerweise sollte er dir weiterhelfen können.
- Wenn du keinen vertrauenswürdigen Betriebsrat hast, aber Gewerkschaftsmitglied bist, kann dir auch die Gewerkschaft weiterhelfen.
- Scheue dich aber auch nicht, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen. Ein erstes Gespräch, das du telefonisch vereinbarst, kostet in der Regel nichts, du wirst darin aufgeklärt über die möglichen Kosten und - falls es zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommen sollte - über dessen Risiken. Oft hilft aber schon ein saftiges Schreiben des Rechtsanwalts an den Arbeitgeber.
Hallo,
da kann ich Ihnen leider überhaupt nix zu sagen, weil das überhaupt nicht meine Baustelle ist.
Vielleicht sollten Sie sich eher an einen Juristen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc-André Vornholt
Liebe Linda,
entschuldige die späte Antwort. Ich war einige Zeit unvorhersehbar ausgefallen.
Zu der Frage: Da ihr diese Zeiterfassung habt, müßtet ihr auh die Ergebnisse sehen dürfen. Frag nach einer sog. Betriebsvereinbarung, in der diese Methode der Zeiterfassung geregelt ist. Wenn es das nicht gibt, würde ich mir erstmal selbst mitnotieren, wann Du jedesmal stempelst und bei Verdacht einfah mal die Aufzeichnungen Deines Chefs erfragen und dann vergleichen. Thema Nachweisbarkeit: Vielleicht hast Du die Möglichkeit, den Stand der Lochkarte z.B. einmal pro Woche abzufotografieren, per Handykamera zum Beispiel. Dann hast Du auch einen Nachweis, falls Du Manipulationen feststellst. Wenn das der Fall ist, solltest Du Dir wieder Hilfe holen.
Viele Grüße.
Andreas Tchorsch