Hallo,
weiß jemand ob es ein prinzipielles Recht darauf gibt ein Staatsexamen in Baden-Württemberg zu verkürzen?
Also nicht Hochschulspezifisch in der jeweiligen PO, sondern prinzipiell, sozusagen Hochschulrechtlich
Hallo,
weiß jemand ob es ein prinzipielles Recht darauf gibt ein Staatsexamen in Baden-Württemberg zu verkürzen?
Also nicht Hochschulspezifisch in der jeweiligen PO, sondern prinzipiell, sozusagen Hochschulrechtlich