Ich habe eine Kontovollmacht vom Konto meines Lebensgefährten. Da ich dringend Geld brauchte, habe ich mit seinem mündlichen Einverständnis von seinem Konto das Geld abgebucht. Nun widerruft er sein Einverständnis und will mich anzeigen. Geht das ?
Anzeigen kann man alles, egal wie gehaltvoll der Inhalt der Anzeige ist. Es ja nur eine Anzeige, kein Urteil.
Was daraus wird, hängt von den Umständen und der Beweisbarkeit ab. Um das zu bewerten, benötigt man mehr Details und die Aussage beider Parteien.
Sicher geht das, da steht es dann aber Aussage gegen Aussage.
Mal davon abgesehen wäre das schon eine mehr als nur schräge Tour Deines Lebensgefährten und wenn er das tatsächlich machen sollte, soll,test Du Dir mal überlegen ob er als Lebensgefährte der Richtige ist!
ramses90
Die Verwendung der Vollmacht zur Abhebung von Geld zu eigenen Gunsten erfüllt den Straftatbestand der Untreue. Verklagen kann er dich schon, aber ob es sich bei der Summe lohnt?
Aber nicht, wenn de Kontoinhaber der Abhebung zu diesem Zweck zugestimmt hat, so wie vom OP beschrieben.
Barum?
Untreue ist, wenn jemand die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.
Inwiefern soll das denn im vorliegenden Fall gegeben sein?
Hat Dir @Nofretete2008 etwas zu dem Fall gesagt, das sie hier im Forum nicht geschrieben hat?
Schöne Grüße
MM