hallo. Ich habe eine orginalverpackte neue Festplatte verkauft da ich sie nicht brauchte (Quittung ist weg). jetzt nach 5 monaten sagt der Käufer das sie kaputt sei und will sie zurück geben. muss ich sie zurück nehmen?
dank im voraus … mehr auf
hallo. Ich habe eine orginalverpackte neue Festplatte verkauft da ich sie nicht brauchte (Quittung ist weg). jetzt nach 5 monaten sagt der Käufer das sie kaputt sei und will sie zurück geben. muss ich sie zurück nehmen?
dank im voraus … mehr auf
Liebe/r sausimaus !
Ich empfehle Dir dazu die Ausführungen von „pettersan“ in ebay zu lesen; dann weißt Du in Kürze alles, was Du zu dem Thema wissen mußt ! Wirklich super !
Geh auf die ebay-Startseite und dann so weiter :
> Kaufen > Testberichte & Ratgeber > Garantie & EU-Recht – Gewährleistung bei Privatverkauf
oder versuch den Link :
http://testberichte.ebay.de/Garantie-amp-EU-Recht-Ge…
Viel Erfolg und Grüße von
Monika
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
bei einem Privatverkauf sind die Regeln des Verbrauchsgüterkaufes nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der Käufer nach Gefahrübergang, d.h. nachdem er die Ware erhalten hat, den Nachweis erbringen muss, dass die Ware bei Gefahrübergang bereits mangelhaft war. Ist die Ware sogar verschickt worden, ist der Gefahrübergang schon bei Übergabe der Ware an den Transporteur, d.h. das Risiko, dass die Ware auf dem Transportweg kaputt geht liegt beim Käufer.
Wenn der Käufer also nach 5 Monaten behauptet, dass die Festplatte kaputt sei, müsste der Käufer nachweisen, dass sie bereits bei Kauf defekt war. Sie haben derzeit keine rechtliche Verpflichtung die Festplatte zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hallo Sausimaus, wenn Dein Kunde nachweisen kann ( per
Kaufbeleg ) dass er die Ware originalverpackt von Dir
erworben hat, und die Festplatte beim Erwerb bereits beschädigt war, solltest Du die Platte zurücknehmen.
Gruß lennonmc
Hallo,
da bei dem Verkauf offensichtlich keinerlei weitere Formalitäten eine Rolle gespielt haben, kann man davon ausgehen, dass der Kufer „gekauft hat wie gesehen“ (also ohne jede Gewährleistung von Dir).
Auch hatte er ausreichend Zeit zum ausprobieren, fünf Monate sind dabei nicht akzeptabel.
Warte auf etwas Schriftliches und antworte entsprechend, ich denke, eine Klage wird er bei dem geringen Wert nicht riskieren.
Grüße
Hallo, nein das musst Du dann nicht, wenn alle dies Dinge bei dem Kauf vorab auch angezeigt waren. Es handelt isch um einne Privatverkauf und deshbalb musst Du diese Sache auch nicht zurücknehmen. Keine Garantie keine Rücknahme. es sei denn Du hast es als Händler verkauft. Aber vielleicht hilft Dir heier auch ein Blick auf das ebay netzwerk, denn hier werden viele privatrechtlichen Verträge abgeschlossen.
Viel Glück
Nach 5 Monaten in dem Besitz des Käufers scheint mir das Rückgaberecht erloschen zu sein.
Nein,nach 5 Monaten sowieso nicht.Er wußte daß es ein Kauf ohne Rechnung war,sein Risiko.
MfG
in diesem Fall kann ich Dir leider keine Empfehlung geben.
MfG
Ja, Sie haben aber Ansprüche gegen den Hersteller.
Privatverkäufe unterliegen der Gewährleistung nicht. Anspruch abweisen.
Hallo Sausimaus,
anbei die kurze Meinung eines Juristen:
Ob Du die Festplatte zurücknehmen musst, hängt m.E. entscheidend von drei Kriterien ab: - ob es sich bei dem Verkauf um einen Privatverkauf oder einen gewerblichen Verkauf handelte.
Ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und
ob ggf. eine gewisse Beschaffenheit vereinbart wurde.
Wenn Sie gewerblich verkaufen - und das tun Sie schon, wenn Sie regelmäßig bei e-bay insbesondere neue Sachen verkaufen, greift ein etwaiger Gewährleistungsausschluss nicht.
Ansonsten greift eine ggf. vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht, wenn Sie in der Bewerbung der Sache eine Beschaffenheit beworben haben, die die Sache nicht besaß.
Nur wenn Sie nicht gewerblich verkauft haben, zugleich einen Gewährleistungsausschluss vereinbart haben und keine weiter reichenden Beschaffenheitsangaben gemacht haben, können sie die Rückabwicklung des Vertrags verweigern.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
HK