Recht der Schüler

Hallo ,

Mein Lehrer meint eine außerschulische Veranstaltung (Theater)
Als Pflicht zu bezeichnen das Theater ist um 19.45 Uhr
Jetzt ist meine Frage ob wir Schüler jetzt
Einen Stunden Ausfall im Gegenzug oder was ähnliches forder können ?
Es handelt sich um die Oberstufe eines Berufskolleg in NRW

MfG

Hallo,

Also wenn du schon 18 bist kann dir im Prinzip niemand befehlen Dort hin zu gehen. Ob nun eine Stunde im Gegenzug dafür ausfällt liegt in der Kulanz des Lehrers. Wirkliche Rechte was Schulstunden und Pflichtveranstaltungen angeht hat ein Schüler nicht. Außer sie fallen komplett aus dem Rahmen und ein Lehrer verlangt jeden Dienstag und Donnerstag, dass ihr am Abend ins Theater kommt. Dies wurde mit hoher Wahrscheinlich mit Absicht der Willkür der Lehrer überlassen da sonst ein Klassenausflug jedes mal ein ungeheurer Bürokratischer Aufwand wäre.

mfg

Hallo

Mein Lehrer meint eine außerschulische Veranstaltung (Theater)
Als Pflicht zu bezeichnen das Theater ist um 19.45 Uhr
Jetzt ist meine Frage ob wir Schüler jetzt
Einen Stunden Ausfall im Gegenzug oder was ähnliches forder
können ?

Nein, könnt ihr nicht.

SchulG NRW § 43Teilnahme am Unterricht undan sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Von „Überstundenausgleich“ ist im Schulgesetz aber nichts zu finden!

Gruß

Rick

Hallo

wie kommst du denn auf das

Also wenn du schon 18 bist kann dir im Prinzip niemand
befehlen Dort hin zu gehen.

schmale Brett?
Wenn das eine Pflichtveranstaltung ist, dann kommt das quasi einem „Befehl“ gleich.

Wirkliche Rechte was Schulstunden und Pflichtveranstaltungen angeht :hat ein Schüler nicht.

Schmarrn

Dies wurde mit hoher
Wahrscheinlich mit Absicht der Willkür der Lehrer überlassen
da sonst ein Klassenausflug jedes mal ein ungeheurer
Bürokratischer Aufwand wäre.

In einem Schulgesetz (egal welches Bundesland) wird überhaupt nichts der Willkür des Lehrers überlassen.

Schulgesetze und Schulordnungen regeln den Betrieb einer Schule. Sowohl Lehrer als auch Schüler haben hier Rechte und Pflichten, und natürlich kann der Schüler seine Rechte einfordern!

Was du hier schreibst ist blanker Populismus.

Gruß
Rick

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