Recht fahrendes gewerbe

Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre Antwort.

Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
Antwort.

kann ich dir leider nicht weiterhelfen, keine ahnung. sorry.

Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
Antwort.

Ich habe einen Auszug im Internet gefunden, der vielleicht weiter hilft. Ansonsten würde ich die zuständigen Behörden um Hilfe bitten!!!

Zitat aus dem Internet:
Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).

Danke troztdem für deine mühe

Danke für deine Antwort.Werd mich wohl ans Amt wenden, da mein einkommen nicht annähernd so hoch sein wird.

Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
Antwort.

Hallo,Rene,tut mir leid,kann da aber nicht weiterhelfen,sorry!

Hallo, tut mir sehr leid.
Mit diesen Dingen kenne ich mich nicht wirklich aus. Die Frage beantwortet sich eigentlich von alleine. Auslieferungsfahrer als Angestellter oder selbständig?? Bei einer selbständigen Tätigkeit denke ich das eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Liebe/-r Experte/-in,

  1. du benötigst in einer form eine gewerbeanmeldung. welche kannst du mittels eines business-plans ermitteln.

  2. wenn du nur von kunden bestellt wirst und auf privaten grund bist, benötigst du kein reisegewerbeschein. wenn du von dir aus kunden anfährst auf kaltaquiese oder auf öffendlichen plätzen oder strassen bist, benötigst du zusätzlich einen reisegewerbeschein.