Hallöchen ihr Lieben, Ich habe ein recht großes Problem im Studium. Ich will vorerst nicht genau auf die Details eingehen um zu verhindern, dass seitens der Hochschule jemand googelt und findet.
Also: Angenommen in der Prüfungsordnung fehlen Angaben zum bestimmten Vorgehen; es gibt zB mal angenommen keine Regelungen z.B. darüber, ab wie vielen Credits ich mein Praxissemester anfangen darf - und von dieser Regelung hängt mein Studium ab. Wie stehen die Erfolgschancen einer Klage gegen die Universität, auf Zulassung zu diesem Praxissemester, wenn in der Prüfungsordnung wirklich NICHTS steht und ich immer nur die Aussage erhalte „Die Regelung ist - Zitat: „Nicht vorgesehen im Studienverlaufsplan““ ? Der Studiengangsverantwortliche hat mir gesagt, dass die Prüfungsordnung kein geltendes Recht darstellen würde und ER bestimmen könnte, ob ich nun zugelassen werde oder nicht. Und wenn mir das nicht passen würde, müsste ich an den gesamten Prüfungsausschuss herantreten.
Was nun, wenn dieser dagegen stimmt? Klage am Verwaltungsgericht gegen die Uni wegen fehlerhafter oder lückenaufweisender Prüfungsordnung? Weiterhin hat ein Kollege ein ähniches Problem gehabt (eigentlich zu 100% gleich) - bei ihm wurde der Antrag jedoch angenommen - bei mir nicht. Nach bekanntwerden meines Vorfalls wird überlegt, den Antrag vom Kollegen nachträglich zurückzuweisen. Ist das alles so rechtens?
Ich danke euch für eure Hilfe, denn die benötige ich wirklich dringend!