Recht in Prüfungsordnungen

Hallöchen ihr Lieben, Ich habe ein recht großes Problem im Studium. Ich will vorerst nicht genau auf die Details eingehen um zu verhindern, dass seitens der Hochschule jemand googelt und findet.
Also: Angenommen in der Prüfungsordnung fehlen Angaben zum bestimmten Vorgehen; es gibt zB mal angenommen keine Regelungen z.B. darüber, ab wie vielen Credits ich mein Praxissemester anfangen darf - und von dieser Regelung hängt mein Studium ab. Wie stehen die Erfolgschancen einer Klage gegen die Universität, auf Zulassung zu diesem Praxissemester, wenn in der Prüfungsordnung wirklich NICHTS steht und ich immer nur die Aussage erhalte „Die Regelung ist - Zitat: „Nicht vorgesehen im Studienverlaufsplan““ ? Der Studiengangsverantwortliche hat mir gesagt, dass die Prüfungsordnung kein geltendes Recht darstellen würde und ER bestimmen könnte, ob ich nun zugelassen werde oder nicht. Und wenn mir das nicht passen würde, müsste ich an den gesamten Prüfungsausschuss herantreten.

Was nun, wenn dieser dagegen stimmt? Klage am Verwaltungsgericht gegen die Uni wegen fehlerhafter oder lückenaufweisender Prüfungsordnung? Weiterhin hat ein Kollege ein ähniches Problem gehabt (eigentlich zu 100% gleich) - bei ihm wurde der Antrag jedoch angenommen - bei mir nicht. Nach bekanntwerden meines Vorfalls wird überlegt, den Antrag vom Kollegen nachträglich zurückzuweisen. Ist das alles so rechtens?

Ich danke euch für eure Hilfe, denn die benötige ich wirklich dringend! :frowning:

Hallo Cince,

vorab muß ich leider sagen, dass ich in dem speziellen Prüfungsordnungs- und HOCHSCHULRECHT mich nicht aktuell und stichhaltig genug auskenne ! Dennoch will ich einige Anregungen einbringen:
hier etliche Anlaufstellen und Nachfragemöglichkeiten:

  1. ASTA, z.B. http://www.asta-uhh.de/211.0.html
  2. http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?3,…
    http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/berat…
    http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/zsw/ind…
  3. http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/z… Zulassungsbescheid : Schriftliche Benachrichtigung von einer Hochschule oder der ZVS, dass man zum Studium zugelassen wurde. Danach muss man sich an der jeweiligen Hochschule immatrikulieren (einschreiben).
    D.H. die Hochschule wäre örtlich-zuständige Stelle, welche Deine Bewerbung, Deine Zulassung und Deine Zulassungsbedingungen en Detail auch bestimmt. In der Prüfungsordung stehen „nur“ die allgemein gültigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen.

Nun kommt es aber allerdings auch darauf an, wie gut Dein Ablehnungsbescheid konkret begründet wurde ! Diese Begründung muß formell und inhaltlich ziemlich Hieb und Stichfest sein, sonst liese sich die „Entscheidungsstelle“ nur allzuleicht angreifen, der einschlägige Beschluß anfechten und sie hätte sich der Willkürlichkeit strafbar gemacht.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Viel Glück
gf-59

Leider kann ich da garnicht helfen.