Liebe/-r Experte/-in,
Und ein nettes „Hallo“
Ich bin neu hier und komme bei „Google“ nicht so richtig zu einer Information.
Ist zum Beispiel eine rein persönliche Einschätzung oder Vermutung über eine Person im Allgemeinen strafbar?
Zum Beispiel: In einem Schreiben behördlicherseits, schreibe ich, ich vermute sie sind ein Dummschwätzer oder ähnliches.
Allerdings schütze ich mich schon in diesen Schreiben, mit der Überschrift:
Persönliche Anmerkung, die natürlich völlig irrelevant und frei von jeglicher Bedeutung sind.
Sie Herr ……scheinen im Allgemeinen über sehr spezielle mentale Eigenschaften zu verfügen. (außer Mathematik)
Haben Sie ein persönliches Orakel, schauen scheinbar zu lange in eine Glaskugel, befragen eventuell ein Medium. Oder besitzen offensichtlich die Gabe aus dem Kaffesatz zu lesen.
Ende meiner persönlichen Anmerkung.
Gibt es da eventuell einen Paragrafen auf den ich mich stützen kann?
Nette Grüße aus Chemnitz und vielen Dank im Voraus
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