hi Solveigh,
Wenn in DE, dann sollte man über einen Rechtsanwalt Klage
einlegen. Denn es ist möglich, daß es zwischen DE und BE für
solche Fälle ein Abkommen gibt, daß solche Ansprüche anerkannt
werden.
? was heißt das im klartext??wo kann ich mich da schlau machen, ohne daß es mich gleich ein haiden-geld kostet? any hint?
(Insbesondere nach dem Schengener Abkommen)
ähm, was beinhaltet das denn?
Schulden aus der BRD sind in Belgien nicht vollstreckbar, aber
Unterhaltsansprüche???
ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß nur weil er belgier ist hier lustig munter kinder zeugen kann ohne für diese anschließend auch bezahlen zu müssen??? hört sich ja nicht sonderlich nach dem EU-einheitsgedanken etc. pp. an… ich darft mich überall niederlassen, arbeiten aber für kinderchen brauch ich keinen unterhalt zahlen, da kann die dt. frau dann zusehen wo sie bleibt/ wie sie das kind groß kriegt??
Im Zeitalter von AIDS sollten jedoch beide darauf achten,
Präservative zu benutzen, dann gibt´s auch solche Probleme
seltener! #
wenn s eine „feste“ beziehung war…
dennoch vielen dank!!!
gruss solveigh