Recht: Unterhalt Kind, Vater Belgier! Wichitg!

hallo liebe experten,

meine frage: wenn ein belgischer mann eine deutsche frau schwängert, entsteht dann nicht „ganz normal“ ein unterhaltsanspruch des kindes vom vater?

ein belgischer freund ist nämlich in diesem punkt überzeugt, daß die frau „ihm gar nichts könne, weil er belgier sei“!

stimmt das etwa???
für jedwegen quellenhinweis/ paragraphen bin ich sehr dankbar!

danke & gruß

Hallo einmal,

es ist meines Wissens grober Unfug.

Aber: Es ist wahrscheinlich einiges komplizierter Unterhaltsansprüche gegen im Ausland befindliche Personen durchzusetzen.

In wie fern hier Belgisches Recht eine Rolle spielt, wage ich nicht zu beurteilen.

Gruß Ivo

moin!

das denke ich mir auch, allerdings wüßte ich nicht wo ich
mich da schlauer machen kann…

danke jedenfalls
gruß solveigh

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Hallo,

das denke ich mir auch, allerdings wüßte ich nicht wo ich
mich da schlauer machen kann…

Beim Jugendamt?

salut

gernot

hi Solveigh,

meine frage: wenn ein belgischer mann eine deutsche frau
schwängert, entsteht dann nicht „ganz normal“ ein
unterhaltsanspruch des kindes vom vater?

grundsätzlich ja, nach deutschem Recht.
Frage: Wo fand die Schwängerung denn statt?

Wenn in Belgien, dann kann auch mit belgischem Recht ein Unterhalt eingeklagt werden.

Wenn in DE, dann sollte man über einen Rechtsanwalt Klage einlegen. Denn es ist möglich, daß es zwischen DE und BE für solche Fälle ein Abkommen gibt, daß solche Ansprüche anerkannt werden. (Insbesondere nach dem Schengener Abkommen)
Schulden aus der BRD sind in Belgien nicht vollstreckbar, aber Unterhaltsansprüche???

ein belgischer freund ist nämlich in diesem punkt überzeugt,
daß die frau „ihm gar nichts könne, weil er belgier sei“!

Im Zeitalter von AIDS sollten jedoch beide darauf achten, Präservative zu benutzen, dann gibt´s auch solche Probleme seltener! :wink:#

gruss
winkel

hi Solveigh,

Wenn in DE, dann sollte man über einen Rechtsanwalt Klage
einlegen. Denn es ist möglich, daß es zwischen DE und BE für
solche Fälle ein Abkommen gibt, daß solche Ansprüche anerkannt
werden.

? was heißt das im klartext??wo kann ich mich da schlau machen, ohne daß es mich gleich ein haiden-geld kostet? any hint?

(Insbesondere nach dem Schengener Abkommen)

ähm, was beinhaltet das denn?

Schulden aus der BRD sind in Belgien nicht vollstreckbar, aber
Unterhaltsansprüche???

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß nur weil er belgier ist hier lustig munter kinder zeugen kann ohne für diese anschließend auch bezahlen zu müssen??? hört sich ja nicht sonderlich nach dem EU-einheitsgedanken etc. pp. an… ich darft mich überall niederlassen, arbeiten aber für kinderchen brauch ich keinen unterhalt zahlen, da kann die dt. frau dann zusehen wo sie bleibt/ wie sie das kind groß kriegt??

Im Zeitalter von AIDS sollten jedoch beide darauf achten,
Präservative zu benutzen, dann gibt´s auch solche Probleme
seltener! :wink:#

wenn s eine „feste“ beziehung war…
dennoch vielen dank!!!

gruss solveigh

yo, manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht…
[auch wenn ich den ihre kompetenz manchmal stark anzweifel…]
gruß solveigh

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hi Solveigh,

ich empfehle mal foren.recht.de da gibt es foren für jede Rechtsabteilung: frage da unter Familienrecht oder Europarecht.

Evtl. kannst du auch unter abogado.de die entsprechenden Gesetze finden.

gruss
winkel

moin!

danke für den tipp, werde ich gleich hinsurfen/ausprobieren!!
gruß solveigh

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