Laut einer Geschichte sei ein Festgenommener stundenlang von der Polizei verhört worden und habe sie ausgeschwiegen. Doch beim rausgehen aus dem Verhörraum ertappte der Polizist den Mandanten mit einer letzten Frage, die dieser unbedacht beantwortete.
Dazu wäre interessant, ob man überhaupt dazu verpflichtet ist, ein Verhör über sich ergehen zu lassen. Also kann man auf seinem Recht zu Schweigen bestehen, Polizeikommunikation ablehnen und in der Zelle bleiben? Oder ist der Verhaftete gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verhörraum mitzugehen und dort stundenlang dem Polizisten zuzuhören?