Hallo Wissy,
es gab ja mal so eine Sendung im Fernsehen über den „Maschendrahtzaun“ in Sachsen; zum Lachen.
Doch nun zu Deiner Frage:
Mir sind keine Einfriedungspflichten bekannt; siehe auch Satzung der Gemeinde / Bebauungslan.
Du kannst also Deine Grundstück einfrieden wie Du es willst: Mauer – Zaun - Hecke – gar nicht.
Es muß sichergestellt sein, daß von Deinem Grundstück keine Gefahr für die Nachbarn ausgeht.
Wenn der Nachbar seine Hunde laufen lassen möchte, muß er dafür sorgen, das diese nicht in fremde Grundstücke laufen können, also Zaun bauen.
Zaun seine Sache.
Ich habe einmal etwas gehört, daß es eine Regelung geben soll, wonach die Einfriedung der Grundstücke nach " rechts = eigen – links = Nachbahr " erfolgen soll.
Ich habe hierüber nie Fachliteratur gefunden und bin überzeut, es handelt sich um eine alte - nicht zwingende - Bauerregelung.
Eine Hecke kannst Du bis knapp an die Grenze pflanzen; aber bitte bedenke:
Sie wächst in die Höhe und in die Breite.
Wegen der Breite kannst Du Ärger mit dem Nachbarn bekommen;
Auch zum Schnitt mußt Du ja auf sein Grundstück; auch hierzu brachst Du sein Einverständnis.
Also halte ca. 50 cm Abstand: dann bist aller Sorgen ledig.
Als letztes und sicherste empfehele ich einen Besuch bei Bauamt / Ordnungsamt Deiner Gemeinde.
Dort sind alle Vorschriften bekannt und man wird Dich abschließend beraten.
Nehme zur Sicherheit einen Bekannten ( zusätzlich zur Ehefrau ) mit, der den Sachverhalt Deines Problemes kennt und so im Notfall als Zeuge zur Verfügung seht.
Ich halte es in diesem "frühen " Stadium für falsch, von der Gemeinde eine schriftliche Aussage zu fordern.
Viel Erfolg
Stefan Seidel
NS: Vielleicht hilft ein Gespräch mit dem Nachbarn; in Thüringen sagen wir immer eine Bratwurst mit einem Bier hilft in fast allen Fällen. Ich habe positive Erfahrungen gemacht.