wem gehören die Rechet an einem Kunstwerk/Bild?
Wenn sich jemand vor ca 70 Jahen ein Bild malen lies und Dieses jetzt noch im Besitz hat.
Darf ein Dritter dieses Bild bzw Foto/Kopie für zum Beispiel Werbezwecke benutzen(auch ohne Erlaubnis)?
Wie sieht die Rechtslage aus? Was für Möglichkeiten hat der Eigentümer?
Hat er ein Unterlassungsanspruch oder ein Recht auf finazielle Entschädigung?
Zwar bin ich kein Rechtsanwalt und für genaue Infos sollte man einen solchen fragen. Soviel kann ich aber sagen: 70 Jahre nach dem Tode des Künstlers sind dessen Werke „frei“, können also bedenkenlos reproduziert werden. Vorher Vorsicht, es könnten Urhaberrechtsansprüche erhoben werden. Da sollte man sich beim Künstler, dessen Nachlassverwalter oder der „Kild-Kunst“ Bonn (googeln) erkundigen. So eine Genehmigung ist nicht teuer und man sollte sie immer einholen, denn ein Urhenerrechtsprozess ist teurer.
Besten Gruß
Frank C. Kempe
Saxonia.com
Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner!!!
Guten Tag! Eigentlich ist Eigentum=Eigentum. Auch geistiges, hier bildliches Eigentum. Nach den politischen Affären unserer Politiker und deren Dokorentitel ist das Bewußtsein, was einem nicht gehört, vielleicht etwas mehr ins Licht gerückt worden.
Evtl. kann man auf dieser Basis eine Verhandlung führen.
Aber wenn Sie sagen „jemand“, dann gehört Ihnen das Bild auch nicht. Dann können Sie auch keine Ansprüche geltend machen! So long und noch einen sonnigen Ostermontag.